Beerdigungskosten bei Geschwister einklagbar

Guten Tag,
Der Schwiegervater eines Familienvaters war in einem Pflegeheim untergebracht. Die Kosten dafür übernahm das Sozialamt. Die Frau des Ehegatten hat noch 3 weitere Geschwister.
Nun ist der Schwiegervater verstorben und eine Tochter hat die Beerdigung beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf runde 3100 Euro. Angenommen es wurde nun gesagt das jedes Geschwisterteil ca. 800 Euro bezahlen muss. Sollte der Betrag nicht „aufbringbar“ sein, so sollten die diejenigen einen Antrag an das Sozialamt stellen. Dieser Antrag wird fiktiv gestellt und alle Unterlagen eingereicht. Bei der Durchsicht hat der Sachbearbeiter aber festgestellt das die Eheleute zahlen müssten, da der Mann, als Ehemann, eine Lebensversicherung hat, deren Rückkaufwert bei ca. 7000 Euro liegt. Er ist natürlich erstaut das er nun mit seiner Lebensversicherung für die Beisetzung aufkommen soll. Wenn die anderen Geschwister einen positiven Bescheid vom Sozialamt bekommen, dann muss er/seine Frau die gesamte Beisetzung bezahlen ? Wären diese Kosten bei den Geschwistern einklagbar ? Die Tochter bekam z.B. immer nur Schläge von ihrem Vater und die anderen Geschwister bekamen alles in den Allerwertesten gesteckt. Wäre schon Hammer wenn diese fiktive Tochter nun die Beisetzung bezahlen muss und die anderen sich ins Fäustchen lachen. Alles natürlich nur rein Fiktiv.

Guten Tag,
Der Schwiegervater eines Familienvaters war in einem
Pflegeheim untergebracht. Die Kosten dafür übernahm das
Sozialamt.

Die Frau des Ehegatten hat noch 3 weitere

Geschwister.

Wer ist die Frau d. Ehegatten? Die Tochter d. Schwiegervaters?

Nun ist der Schwiegervater verstorben und eine Tochter hat die
Beerdigung beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf runde 3100
Euro. Angenommen es wurde nun gesagt das jedes Geschwisterteil
ca. 800 Euro bezahlen muss. Sollte der Betrag nicht
„aufbringbar“ sein, so sollten die diejenigen einen Antrag an
das Sozialamt stellen. Dieser Antrag wird fiktiv gestellt und
alle Unterlagen eingereicht. Bei der Durchsicht hat der
Sachbearbeiter aber festgestellt das die Eheleute zahlen
müssten, da der Mann, als Ehemann, eine Lebensversicherung
hat, deren Rückkaufwert bei ca. 7000 Euro liegt. Er ist
natürlich erstaut das er nun mit seiner Lebensversicherung für
die Beisetzung aufkommen soll. Wenn die anderen Geschwister
einen positiven Bescheid vom Sozialamt bekommen, dann muss
er/seine Frau die gesamte Beisetzung bezahlen ? Wären diese
Kosten bei den Geschwistern einklagbar ? Die Tochter bekam
z.B. immer nur Schläge von ihrem Vater und die anderen
Geschwister bekamen alles in den Allerwertesten gesteckt. Wäre
schon Hammer wenn diese fiktive Tochter nun die Beisetzung
bezahlen muss und die anderen sich ins Fäustchen lachen. Alles
natürlich nur rein Fiktiv.

Hi, könnte das mal bitte verständlich formuliert werden?
Z.B: Vater verstirbt u. hinterlässt 3 Töchter. Das wäre schon mal ein Anfang um einen ungefähren Überblick zu bekommen.
Mit Dank u. Grüßen ramses90.

Wenn die anderen Geschwister
einen positiven Bescheid vom Sozialamt bekommen, dann muss
er/seine Frau die gesamte Beisetzung bezahlen ?

Die Kosten einer Bestattung trägt, wer entweder erbt oder unterhaltspflichtig gewesen wäre.
§ 1968 BGB
§ 1615, § 1615m BGB

Wer das im im Fall wäre, kann man wohl nur im Einzelfall klären.

Guten Tag,
Ein Mann war in einem Pflegeheim untergebracht. Die Kosten dafür übernahm das Sozialamt. Der Mann hat 4 Kinder und ist geschieden.
Nun ist der Mann verstorben und eine Tochter hat die Beerdigung beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf runde 3100 Euro. Angenommen es wurde nun gesagt das jedes Geschwisterteil ca. 800 Euro bezahlen muss. Sollte der Betrag nicht „aufbringbar“ sein, so sollten die die jenigen einen Antrag an das Sozialamt stellen. Dieser Antrag wird fiktiv gestellt und alle Unterlagen eingereicht. Bei der Durchsicht hat der Sachbearbeiter aber festgestellt das eine der Töchter die zahlen müssten, da ihr Ehemann, eine Lebensversicherung hat, deren Rückkaufwert bei ca. 7000 Euro liegt. Er ist natürlich erstaut das er nun mit seiner Lebensversicherung für die Beisetzung aufkommen soll. Wenn die anderen Geschwister einen positiven Bescheid vom Sozialamt bekommen, dann muss er/seine Frau die gesamte Beisetzung bezahlen ? Wären diese Kosten bei den Geschwistern einklagbar ? Die Tochter, die jetzt zahlen soll, bekam z.B. immer nur Schläge von ihrem Vater und die anderen Geschwister bekamen alles in den Allerwertesten gesteckt. Wäre schon Hammer wenn diese fiktive Tochter nun die Beisetzung bezahlen muss und die anderen sich ins Fäustchen lachen. Alles natürlich nur rein Fiktiv.

Habe mit markus-66 gerade geschrieben
Vielleicht ist es so verständlicher ???

Hi, da fehlen zwar immer noch viele Fakten aber hier kann man selbst alles durch lesen.
Auf jeden Fall darf das Sozialamt nicht auf d. LV des Schwiegersohnes zu greifen.
Die gestellte Frage gehört übrigens zum Bereich Elternunterhalt.

http://www.finanztip.de/recht/familie/elternunterhal…
http://www.123recht.net/article.asp?a=9408&ccheck=1
http://www.affr.de/fachbeitraege/elternunterhalt.htm

MfG ramses90.