häufig wird behauptet das bei einem Immobilienkauf (z.B. Grundstück)
bestehende Versicherungen auf den Käufer übergehen. Dieser hat zwar ein
außerordentliches Kündigungsrecht aber erstmal ist er in der Pflicht.
Im Internet habe ich gefunden, das eigentlich der Notarvertrag solche
Pflichten mitenthalten „soll“.
Die Frage ist nun was passiert wenn im Notarvertrag nichts dergleichen
steht.
Ist dies dann ein verdeckter Mangel?
Haftet gar der Notar, weil er vertragsübliche Dinge vergessen hat?
Hat der Käufer Pech gehabt und muß sich mit der Versicherung rumärgern?
Danke und Gruß
Stefan
PS: Ich bin auch dankbar über weiterführende Links.
Wieso nicht, wenn ich ein Grundstück kaufe wieso sollte ich damit
rechnen müssen Verpflichtungen gegenüber Dritten zu haben die nicht
dargelegt wurden?
Haftet gar der Notar, weil er vertragsübliche Dinge vergessen hat?
Nein.
Wozu ist er denn da wenn nicht zur Kontrolle der Verträge?
Hat der Käufer Pech gehabt und muß sich mit der Versicherung rumärgern?
Wieso Pech, wieso ärgern. Dass ein gekauftes Haus versichert
ist, ist doch nicht negativ.
Das kann nur ein Versicherungsmensch sagen. Ich kaufe auch keine
Autos mit den Versicherungen der Vorbesitzer. Wenn wir jetzt bei
jedem Verkauf noch klären müssen ob da Versicherungen drauf sind
dann „Gute Nacht“.
Meine Frage war gibt es bei Immobilien besondere Regeln und wenn ja
wo stehen die.
§ 96 [1] Kündigung nach Veräußerung
(1) 1Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. 2Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
(2) 1Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. 2Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.
Also wo ist bitte das Problem für den Erwerber und warum soll das vertraglich geregelt werden, das ist doch alles prima gesetzlich geregelt.
Wenn der Erwerber trotz Kenntnis von der Versicherung nicht rechtzeitig kündigt, ist er selbst schuld.
Also wo ist bitte das Problem für den Erwerber und warum soll
das vertraglich geregelt werden, das ist doch alles prima
gesetzlich geregelt.
So ganz bin ich noch nicht bei dir aber vieleicht habe ich was
übersehen.
Nach Erlangung der Kenntnis kann ich die Versicherung sofort kündigen,
was gilt für den Zeitraum bis zur Erlangen der Kenntnis?
Wenn die Versicherung sich erst nach einem halben Jahr nach Verkauf
meldet, müßte der Käufer dann das halbe Jahr zahlen?
Wieso nicht, wenn ich ein Grundstück kaufe wieso sollte ich damit
rechnen müssen Verpflichtungen gegenüber Dritten zu haben die
nicht dargelegt wurden?
Der Käufer sollte sich bei einem Geschäft immer vorher informieren, welche Konsequenzen es hat. Tut er es nicht, kann er für sein Nicht-Wissen nicht unbedingt andere Personen verantowrtlich machen. Schon mal auf die Idee gekommen nach vor dem Kauf nach Baulasten oder gar Altlasten des Grundstückes zu fragen ?
Wozu ist er denn da wenn nicht zur Kontrolle der Verträge?
Zur Gesetzestreuen Umsetzung der Verträge. Der Notar ist beiden Seiten zur Neutralität verpflichtet. Einseitige Beratung ist nicht seine Aufgabe, sondern die eines Anwaltes.
Das kann nur ein Versicherungsmensch sagen. Ich kaufe auch
keine Autos mit den Versicherungen der Vorbesitzer. Wenn wir jetzt
Das Leben ist aber u.U. kompliziert, es gibt noch andere Geschäfte, wo man Verpflichtungen eingeht, von denen der Laie nichts weiß.
jedem Verkauf noch klären müssen ob da Versicherungen drauf
sind dann „Gute Nacht“.
Man sollte wissen, was man tut, wenn man ein Geschäft eingeht. Sich darauf zu verlassen, dass andere einem alles mundgerecht servieren, kann zu uneangenehmen Überraschungen führen.
Meine Frage war gibt es bei Immobilien besondere Regeln und
wenn ja wo stehen die.
Ja, gibt es. Einiges steht im Grundbuch, anders im VVG.
Wieso nicht, wenn ich ein Grundstück kaufe wieso sollte ich damit
rechnen müssen Verpflichtungen gegenüber Dritten zu haben die
nicht dargelegt wurden?
Mir ist grad noch etwas eingefallen. Das mit dem Übergang der Versicherung erklärt sich daraus, dass die Feuerversicherung bis Mitte der 90er Jahre bei Immobilien eine Pflichtversicherung war. Deswegen durfte es keinen unversicherten Zeitraum geben.
Der Käufer sollte sich bei einem Geschäft immer vorher
informieren, welche Konsequenzen es hat.
Naja schon, nur wenn es verschwiegen wurde was dann?
Tut er es nicht, kann er für sein Nicht-Wissen nicht unbedingt
andere Personen verantowrtlich machen.
Das hat mit nicht Wissen doch nichts zu tun.
Wie ich aber gerade von EK gelernt habe ist das doch völlig unkritisch
nachdem der Käufer Kenntnis von der Versicherung erlangt hat kann er
fristlos kündigen und der Veräußerer haftet für den Zeitraum
dazwischen.
Wozu ist er denn da wenn nicht zur Kontrolle der Verträge?
Zur Gesetzestreuen Umsetzung der Verträge. Der Notar ist
beiden Seiten zur Neutralität verpflichtet. Einseitige
Beratung ist nicht seine Aufgabe, sondern die eines Anwaltes.
Das hatte ich nicht behauptet nur wenn die Immobilie mit weiteren
Lasten/Pflichten (die auch noch üblich sind) belastet sind, dann
könnte man schon glauben er könne mal nachhaken.
Das Leben ist aber u.U. kompliziert, es gibt noch andere
Geschäfte, wo man Verpflichtungen eingeht, von denen der Laie
nichts weiß.
Eigentlich nicht, denn das Gesetz schützt uns Laien recht gut vor
solchen Fallen.
jedem Verkauf noch klären müssen ob da Versicherungen drauf
sind dann „Gute Nacht“.
Man sollte wissen, was man tut, wenn man ein Geschäft eingeht.
Du meinst ein Laie müsse demnächst wissen das beim Kauf eines TV
auch eine Versicherung, ein Abo, etc dabei ist und es muß nicht
explizit im Vertrag erwähnt werden?
Nee das glaube ich eher nicht.
Du meinst ein Laie müsse demnächst wissen das beim Kauf eines
TV auch eine Versicherung, ein Abo, etc dabei ist und es muß
Nee, aber man sollte sich erkundigen. Dieses Forum ist voll von Autoren, die Verträge eingegangen sind, ohne sich vorher über die Konsequenzen zu informieren. Hinterher wird dann gefragt, wie man aus der Nummer wieder herauskommt.
Mir geht es darum, dass man vor der Unterschrift alle notwendigen Informationen einholt. Das betrifft nicht nur Versicherungen, sondern alle Bereiche.
Mir ist grad noch etwas eingefallen. Das mit dem Übergang der
Versicherung erklärt sich daraus, dass die Feuerversicherung
bis Mitte der 90er Jahre bei Immobilien eine
Pflichtversicherung war. Deswegen durfte es keinen
unversicherten Zeitraum geben.
Hi,
hier stimme ich eingeschränkt zu. Als „Südstaatler“ merke ich an, dass in Württemberg bis Juli 1994 ein Pflichtmonopol geherrscht hat. In BY dagegen lediglich ein Monopol, ohne Pflicht.