Guten Tag,
ich bin neu hier. Also bitte vergebt mir, wenn ich gleich mit der Tür ins Haus falle. Da meine Geschichte aber ziemlich lang ist, dachte ich, stelle ich nur die wichtigsten drei „kleine“ Fragen an die Experten hier:
Frage 1: darf ein Betreuer, der vom Gericht den Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ übertragen bekommen hat, eine Wohnung entrümpeln, ohne die vorherrige Zustimmung vom Gericht, sprich auf eigener Faust?
Frage 2: Darf er von sich aus, ohne Zustimmung vom Gericht und der Betreuten, in dessen Schränke ect. schauen?
Frage 3: Zudem habe ich gelesen, wenn er nicht den speziellen Bereich „Zutritt zur Wohnung“ dazu hat, bräuchte man ihn nicht Zutritt zur Wohnung gewähren. Stimmt dieses auch?
Bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten!
Hi,
es kommt darauf an wofür die Betreuung eingerichtet wurde. Wenn das Gericht für Wohnungsangelegenheiten hat, dann darf er die Wohnung entrümpeln und auch auflösen, hierfür braucht er allerdings die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Sinnvoll ist das beispielsweise wenn der Betreute in ein Heim ziehen soll, um evtl. die Miete zu sparen oder Wohneigentum vermieten zu können um Geld für die Heimkosten zu haben.
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Auch hier kommt es auf die Art der Betreuung an. Bei reiner Gesundheitsfürsorge wird das wohl nicht erforderlich sein. Bei der Vermögensfürsorge muß er das sogar. Er muß einen Anfangsbestand an das Amtsgericht stellen und sämtliche Vermögenswerte angeben. Ist der Betreute nicht kooperativ, muß er die Schränke durchsuchen, schließlich haftet er ja auch dafür. Im Zweifel wird er sich auch hier einen Beschluß vom Vormundschaftsgericht holen.
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Siehe nachstehenden Link:
http://wiki.btprax.de/Wohnungsangelegenheiten
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…
Gruß
Tina
Hallo Tina,
danke für Deine Antwort.
Darum geht es ja, der Betreuer will/wollte von sich aus, die Wohnung entrümpeln, ohne das das Gericht davon in Kentnis gesetzt worden ist! Jedenfalls habe ich nichts vom Gericht bekommen, und er konnte mir auch keine Beweise liefern, das er es vorher mit dem Gericht abgeklär hätte. Als ich sagte, ich möchte das mit dem Gericht vorher abklären, wurde er ausfallend und meinte, das ich dazu keine Befugnis hätte, um das mal netter als er auszudrücken.
Er schaute nur in die Schränke, um zu schauen, ob die auch entrümpelt werden müßten. Um Wertgegenstände ging es gar nicht.
Lg
Hi,
warum solltest Du etwas vom Gericht bekommen? Bist Du die Betreute oder eine Angehörige des Betreuten? Auch als Betreuter bekommt man nicht von allem eine Kopie. Meine Schwiegermutter wurde damals nur von der Errichtung der Betreuung und Umfang in Kenntnis gesetzt. Von Beschlüssen, beispielsweise über Kontenauflösungen wurde sie nicht informiert.
Ich kann nicht sagen ob der Betreuer sich korrekt verhält, da er jedoch eine Betreuung für Wohnungsangelegenheiten hat, könnte sein Verhalten durchaus berechtigt sein. Bei einem Messi (etwa bei Gesundheitsgefährdung) beispielsweise, kann die Wohnung ja auch ohne dessen Zustimmung entrümpelt werden, sofern ein entspechender Beschluß des Vormundschaftsgerichtes vorliegt.
Solltest Du Probleme mit dem Betreuer haben, wäre das Vormundschaftsgericht der richtige Ansprechpartner.
Gruß
Tina