Hallo,
möchte gern eure Meinung hören zu einem Küchenkauf.
Es wurde im Januar in einem Möbelhaus eine Küche bestellt.
2-3 Wochen später wurde die Größe der Arbeitsplatte geändert, der
Verkäufer bestätigte das diese Änderung noch möglich ist.
Im Mai wurde endlich die Küche geliefert und montiert.
Dabei wurde bemerkt, das die falsche Größe der Arbeitsplatte eingebaut
wurde.Die Monteure rieten die Arbeitsplatte und die Spüle nicht
zu benutzen, da die Spüle sowie die Arbeitsplatte nicht verklebt und
versiegelt sind( da ja noch eine andere Arbeitsplatte eingebaut
wird).
Die Löcher für die Griffe der Külschranktür wurden auch falsch
gebohrt,es würde eine Ersatztür geliefert werden.
Bezahlt wurde die Küche noch nicht, nur die obligatorische
Anzahlung.
Nun ist die ganze Sache schon wieder 4 Wochen her und es ist noch kein Ersatz gekommen.
Die Küche wurde noch nicht benutzt , da die Arbeitsplatte in den Fugen ja aufquellen könnte.
Nun meldete sich das Möbelhaus und stellte die Forderung,es soll
doch 90% des Kaufpreises bezahlt werden, wenn nicht schicken sie einen Anwalt. Angeblich ist die Küche nutzbar und deshalb
müss auch bezahlt werden.
Unsere Meinung ist aber, wenn jetzt bezahlt wird, ist
kein Druckmittel mehr vorhanden um die Fehler mit den
Nachlieferungen beheben zu lassen.
Was meint ihr zu dieser Sache?
Mit freundlichen Grüßen
A. Bergner