Wandlung vom Handy ohne Kassenzettel möglich?

Was ist wenn ein Handy 4x ausgetauscht worden ist aufgrund eines Mangels innerhalb von 2 Jahren! Alle Austauschbelege sind vorhanden mit Kaufdatum des Handys aber leider nicht mehr den Originalkassenzettel! Kann man dennoch eine Wandlung durchsetzen oder ist in so einen Fall nur ein weiterer Umtausch möglich??

Vielen Dank schon mal!

Hallo,
ein Umtausch des Handys (gegen ein anderes der gleiche Art?) stellt eine Nacherfüllung im Sinne des Kaufrechts dar.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch vom Vertrag zurück zu treten;
„Wandelung“ gibt es nicht (mehr).
Die so genannten kaufvertraglichen Sekundärrechte (hierunter fallen Nacherfüllung und Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) unterliegen im Bereich des Kaufrechts einer 2 jährigen Verjährungsfrist.
Nach meiner Einschätzung müsste auch nach 4 erfolglosen Nacherfüllungen ein Rücktritt möglich sein; beim Rücktritt handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, man MUSS ihn also nicht ausüben.
Im Hinblick auf den original Kassenbon könnten sich im Prozess Beweisprobleme einstellen, wenn jedoch die Austauschbelege vorhanden sind, wird wohl kaum bestritten werden, dass das Handy ursprünglich erworben wurde.
Wichtig ist nur, dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
MfG

Hallo,

Nach meiner Einschätzung müsste auch nach 4 erfolglosen
Nacherfüllungen ein Rücktritt möglich sein

wie kann man so etwas einschätzen ohne zu wissen, wann die Mängel auftraten, ob es sich immer um den gleichen Mangel handelte und ob die Reparaturen im Rahmen von Gewährleistung oder Garantie erfolgten?

Gruß

S.J.

Was ist wenn ein Handy 4x ausgetauscht worden ist aufgrund
eines Mangels innerhalb von 2 Jahren! Alle Austauschbelege
sind vorhanden mit Kaufdatum des Handys aber leider nicht mehr
den Originalkassenzettel! Kann man dennoch eine Wandlung
durchsetzen oder ist in so einen Fall nur ein weiterer
Umtausch möglich??

Zur Beurteilung des Sachverhalts sind folgende Informationen nötig:

-Kaufdatum
-Datum der Reklamationen
-Art der Mängel (immer gleich oder unterschiedlich?)
-Wer hat die Reklamationen abgewickelt (Verkäufer oder Hersteller)

Gut sieht es nur aus, wenn immer der gleiche Mangel auftrat, die erste Reklamation innerhalb von 6 Monaten nach Kauf und die Abwicklung durch den Verkäufer stattfand.

Sonst sieht es sehr schlecht aus.

S.J.