Wie sich gegen unerwünschte Briefe wehren?

Welche Möglichkeiten hat man, um bestimmten (bekannten) Absendern (Privatpersonen) eine Kontaktaufnahme per Brief oder Postkarte (beleidigende bis erpresserische Inhalte)zu untersagen, wenn die Möglichkeiten wie Annahme verweigern (was bei Karten eh nicht geht) nicht fruchten? Fallen Briefe/Karten unter „Stalking“?

Allgmeine Frage: was spricht gegen die Lösung Mülltonne?

Hallo

Ich würde bei Briefen wahrscheinlich auch eher die Mülltonne in Anspruch nehmen. Vielleicht will man sie auch sammeln um möglicherweise mal was in der Hand zu haben. Aber an sonsten, einfach in die Tonne mit den Dingern. Mann muss sie ja auch nicht alle lesen, sofern der Absender bekannt ist weiß man doch, dass da nichts wichtiges drin steht.
Im aller gröbsten Fall kann man ja eine Unterlassungsverfügung anstreben. Davor aber bitte mit einem Anwalt kurzschließen.

Gruß

Gegen die Mülltonnen-Lösung spricht z. B., dass die Briefattacken nicht aufhören und das pure Lesen des Absenders für den Adressaten schon immense seelische Qualen (inklusive Angstzustände) bedeuten kann. Warum soll jemand leiden, nur weil ein anderer meint, ihn mit Briefen inkl. Drohungen belästigen zu müssen, weil er seinen Spaß daran hat bzw. hofft, dass das Opfer Geld rausrückt, um endlich seinen Seelenfrieden zu haben?
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber jemand, der so etwas nicht selbst über Jahrzehnte hinweg erlebt hat, kann vermutlich nicht wirklich nachvollziehen (soll kein Vorwurf sein), dass es mit dem „In-die-Tonne-Werfen“ nicht getan ist. Der tägliche Weg zum Briefkasten kann da schon zur Qual werden.

Was den Weg zum Anwalt betrifft: Was passiert einem Briefeschreiber, der z. B. alt, krank und im Heim lebend (= relativ mittellos) ist, wenn er dann gegen eine erwirkte Verfügung handelt? Vermutlich nicht viel, denn er ist ja arm, alt, krank … d. h. Geldstrafe ist nicht, ins Gefängnis kann man ihn auch nicht stecken … vermtulich treibt er also weiterhin ungeschoren sein Unwesen … und das Opfer ist weiterhin der Dumme.

Gegen die Mülltonnen-Lösung spricht z. B., dass die
Briefattacken nicht aufhören

Wie soll ein Dritter sie beenden ? Welchen Aufwand will man treiben ? Anwalt ? Gericht ? Sind die Kosten tragbar ?

und das pure Lesen des Absenders
für den Adressaten schon immense seelische Qualen

Dann wäre die einfachste Lösung eine Vertrauensperson den Briefkasten leeren zu lassen und die unerwünschten Sendungen abzufangen. Positiver Nebeneffekt: Der Absender erfährt keinerlei Aufmerksamkeit mehr.

Der tägliche Weg zum Briefkasten kann da schon zur Qual werden.

Dann sollte jemadn anders diesen täglichen Weg gehen.

Was den Weg zum Anwalt betrifft: Was passiert einem
Briefeschreiber, der z. B. alt, krank und im Heim lebend (=
relativ mittellos)

Das ist es eben, wahrscheinlich nicht viel. Nach viel Bimbamborium vielleicht einige Tage Knast (weil gerichtliche Auflagen nicht eingehalten werden), aber in der Zwischenzeit hat der Absender sehr viel Aktivität ausgelöst und Aufmerksamkeit erhalten. genau die sollte man ihm gar nicht zuteil werden lassen.

Gegen die Mülltonnen-Lösung spricht z. B., dass die
Briefattacken nicht aufhören

Wie soll ein Dritter sie beenden ? Welchen Aufwand will man
treiben ? Anwalt ? Gericht ? Sind die Kosten tragbar ?

Wenn das Opfer wirklich einen Erfolg sehen würde, wären finanzielle Opfer sicher die Sache Wert (= keine Angst auslösenden Schreiben mehr).

und das pure Lesen des Absenders
für den Adressaten schon immense seelische Qualen

Dann wäre die einfachste Lösung eine Vertrauensperson den
Briefkasten leeren zu lassen und die unerwünschten Sendungen
abzufangen. Positiver Nebeneffekt: Der Absender erfährt
keinerlei Aufmerksamkeit mehr.

So jemanden muss man aber erst einmal haben … und erfährt der Absender keine Aufmerksamkeit mehr, wendet er sich vielleicht an Nachbarn oder Bekannte des Opfers und „bittet“ sie, die Briefe weiterzureichen. Man glaubt nicht, wie erfindungsreich solche „armen, alten Leute“ mit viel Zeit werden.

Der tägliche Weg zum Briefkasten kann da schon zur Qual werden.

Dann sollte jemadn anders diesen täglichen Weg gehen.

Wie gesagt: Nicht jeder hat so eine Vertrauensperson zur Hand … und ich finde es ein Unding, dass manche Unrecht tun, und der, der darunter zu leiden hat, auch noch andere Leute mit reinziehen muss, um seine Ruhe zu haben - und das über Jahrzehnte hinweg!!! Es gibt leider Leute, die auch dann nicht aufhören, wenn man sie ignoriert.

Was den Weg zum Anwalt betrifft: Was passiert einem
Briefeschreiber, der z. B. alt, krank und im Heim lebend (=
relativ mittellos)

Das ist es eben, wahrscheinlich nicht viel. Nach viel
Bimbamborium vielleicht einige Tage Knast (weil gerichtliche
Auflagen nicht eingehalten werden), aber in der Zwischenzeit
hat der Absender sehr viel Aktivität ausgelöst und
Aufmerksamkeit erhalten. genau die sollte man ihm gar nicht
zuteil werden lassen.

Wie sind denn die Möglichkeiten einer Einlieferung in die geschlossene Psychiatrie (inklusive Kontrolle der ausgehenden Post) bei wiederholten Verstößen? Jemand, der auch nach jahrzehntelangem Ignorieren seiner Briefe nicht in der Lage ist (oder besser willens ist), die Privatsphäre und Wünsche eines anderen Menschen zu respektieren, sollte mal gründlich untersucht und therapiert werden, anstatt dass das Opfer sehen muss, wie es mit den unerwünschten Belästigungen zurecht kommt.

So, wie es scheint, ist das Opfer letzendlich der Dumme und der Täter ist fein raus und kann munter weiter Leute belästigen und versuchen zu erpressen. Hoffentlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Psychotherapie für die Opfer!

ab in die rundablage und fertig (o.w.t)
.

Der § 238 StGB lautet wie folgt:

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

  1. seine räumliche Nähe aufsucht,
  2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
  3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
  4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
  5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt,
    und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wurde schon Strafanzeige gestellt?

Eine der (diversen) Betroffenen hat eine einstweilige Verfügung gegen den Täter …

Die andere Sache ist recht frisch, da dem Täter dank Umzug bis gestern die Adresse des Opfers nicht bekannt war (aber irgendeine Behörde, vermutlich der bestellte Betreuer, haben die Daten wohl jetzt leider rausgerückt). Die Schreiben erreichten das Opfer bis jetzt nur über Dritte, die dann - trotz Aufforderung, das zu unterlassen - immer schön „Laut“ gaben, dass wieder „etwas angekommen“ ist.

Was die Sache mit der Strafanzeige/Vollstreckung einer möglichen Strafe sicher erschwert, ist, dass der Täter eben auf alt und gebrechlich und mittellos (daher will er ja von seinen Opfern Geld erpressen) plädieren würde … wer sperrt so einen schon ein? Mit so jemandem haben doch alle Mitleid (bloß mit den Opfern leider nicht). Da opfert man lieber das Opfer und lässt den Täter weiter sein Gift versprühen.
Recht haben und Recht bekommen sind meiner Meinung nach immer noch zwei Paar Stiefel. Leider.

So, wie es scheint, ist das Opfer letzendlich der Dumme und

Das Opfer ist dann der Dumme, wenn er auf eine Situation unangemessen reagiert. Ein Opfer muß es auch zulassen, dass man es zum Opfer macht. Welche Reaktion hier angemessen ist, läßt sich aus der Ferne sicherlich schwer entscheiden. Das bedeutet aber meiner Meinung nach nicht, dass es gar keine Lösung des Problems gibt.

Der juristische Weg ist hier nicht unbedingt zielführend, da er sicherlich sehr langwierig ist.

Was die Sache mit der Strafanzeige/Vollstreckung einer
möglichen Strafe sicher erschwert, ist, dass der Täter eben
auf alt und gebrechlich und mittellos (daher will er ja von
seinen Opfern Geld erpressen) plädieren würde … wer sperrt
so einen schon ein? Mit so jemandem haben doch alle Mitleid
(bloß mit den Opfern leider nicht). Da opfert man lieber das
Opfer und lässt den Täter weiter sein Gift versprühen.
Recht haben und Recht bekommen sind meiner Meinung nach immer
noch zwei Paar Stiefel. Leider.

Nun ist man vor Gericht und auf hoher See zwar immer in Gottes Hand, aber wenn man’s nicht probiert, sollte man nicht jammern, daß einem nicht geholfen wird…

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Recht haben und Recht bekommen sind meiner Meinung nach immer
noch zwei Paar Stiefel. Leider.

Das Problem dabei ist, dass alle glauben Recht zuhaben und jeder sein Recht bekommen will. Nimm Dir mal die Zeit und setze Dich in einige Verhandlungen rein, Du wirst Dich wundern !!

*seufz*

So isses!

Vor Gericht streiten immer zwei Parteien, von denen beide glauben, Recht zu haben. Die, die nicht Recht hat und verliert, schreit dann in die Welt hinaus, wie ungerecht alles sei, und dann kommt noch der abgedroschene Spruch mit „Vor Gericht und auf hoher See…“, und das war’s dann.

So, wie es scheint, ist das Opfer letzendlich der Dumme und

Das Opfer ist dann der Dumme, wenn er auf eine Situation
unangemessen reagiert. Ein Opfer muß es auch zulassen, dass
man es zum Opfer macht.

Interessant … das sagen mit Sicherheit die Psychologen … haben die auch Tipps, wie man nicht zum Opfer wird oder wie sich unerwünschte Briefe, Telefonanrufe und Besucher in Luft auflösen?
Für mich hört sich das so an, als ob der Geschädigt auch noch Schuld an der Situation ist (und der, der andere seit Jahrzehnten ungebetenerweise belästig, beleidigt, beschimpft, erpresst und psychisch fertig macht ist das Unschuldslamm).

Psychisch „betreut“ werden müsste meiner Meinung nach eigentlich derjenige, der den Wunsch anderer Menschen nach Nichtbelästigtwerden nicht respektieren kann und will.

Das
bedeutet aber meiner Meinung nach nicht, dass es gar keine
Lösung des Problems gibt.

Sicher, in 30 bis allerspätestens 40 Jahren wird sich das Problem auf ganz natürliche Weise lösen, sofern die Wissenschaft nicht vorher das Geheimnis des ewigen Lebens findet.

Für die Betroffenen ist das im Moment nicht wirklich eine Lösung, für die können diese 30 bis 40 Jahre ganz schön lang werden.