Kreditvertrag nach Tod für 'ungültig' erklären?

Hallo,

Person A schließt einen Kreditvertrag ab und kauft für den ausgezahlten Betrag eine Ware (ein Auto). 2 Monate später stirbt Person A. Ein naher Angehöriger, Person B, ist Erbe. Dieser kann die Ratenzahlungen allerdings nicht leisten. Außerdem bemerkt er, daß der Kredit zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen wurde.

Welche Möglichkeiten hat Person B, den Kreditvertrag für ungültig zu erklären bzw. erklären zu lassen, da die Voraussetzungen (entsprechende Bonität in Form regelmäßigen Eingangs von Beträgen um ca. 2000 € auf dem Konto des dann noch nicht Verstorbenen), die vorher zur Gewährung des Kredits herangezogen wurden und unerläßlich waren, nun nicht mehr vorhanden sind?

Welche weiteren Möglichkeiten hat Person B?

Gruß, Uwe

Erbe ausschlagen

DANN müßte Person B aber das gesamte Erbe ausschlagen, nicht? Oder kann sie vom Erbe einige Teile annehmen, andere Teile aber ablehnen?

Hi,

nein Rosinenpicken ist nicht. Entweder annehmen oder ausschlagen.

Gruß
Tina

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Hallo

Person A schließt einen Kreditvertrag ab und kauft für den
ausgezahlten Betrag eine Ware (ein Auto). 2 Monate später
stirbt Person A. Ein naher Angehöriger, Person B, ist Erbe.
Dieser kann die Ratenzahlungen allerdings nicht leisten.
Außerdem bemerkt er, daß der Kredit zu ungünstigen Konditionen
abgeschlossen wurde.

Man könnte den Kredit mit ungünstigen Konditionen evtl auch durch einen anderen Kredit mit günstigeren Konditionen ablösen.

Das Erbe ausschlagen ist die andere Möglichkeit. Wenn man das aber nicht innerhalb der 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls macht, kann man nicht mehr ausschlagen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html

Eine Teilannahme ist nicht möglich:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1950.html

Habe da aber noch selbst eine Zusatzfrage:
Was, wenn es eine Restschuldversicherung für diesen Kredit gäbe?
http://de.wikipedia.org/wiki/Restschuldversicherung

Gruß
Maja