Wenn jemand in einem Kaufhaus nachfragt für welchen zeitraum ein besimmter preis zu einem bestimmten produkt noch vorhanden ist und ein mitarbeiter dann einen bestimmten zeitraum nennt, man dann in diesem zeitraum in dieses kaufhaus geht und dann feststellt, dass der preis erheblicherhöht worden ist und ein anderer mitarbeiter einem mitteilt, dass man da nix machen könnte. Ist das erlaubt? das ist doch betrug
das ist doch betrug
Und Abzocke. Vergiss nicht: Es ist Abzocke. Und Wucher sowieso!
wird mit nicht unter 30 Jahren Bildzeitung bestraft…
OT
Sry, das ist das erste Mal, dass ichs schreibe aber es überkommt mich:
LOL
Grüße
könnte. Ist das erlaubt? das ist doch betrug
Natürlich ist das erlaubt. Wieso sollte das Betrug sein, es ist doch niemand geschädigt worden ?
Aber der Person ist versichert worden, dass der Preis NICHT angehoben wird in der folgenden Woche.Und dann ist er aber doch angehoben worden.
Von einem Mitarbeiter, der keine Entscheidungskompetenz hat.
Gruß
Tina
Ein Kaufmann darf seine Preise festlegen wann und wie er will. Mehr noch er darf sich sogar aussuchen, wem er was verkauft und wem er nichst verkauft. Das ist kein Betrug, sondern freie Marktwirtschaft, denn der Käufer hat dieselben Möglichkeiten.
Von einem Mitarbeiter, der keine Entscheidungskompetenz hat.
Auch wenn der geschilderte Sachverhalt das nicht hergibt, wäre doch zumindest vorstellbar, dass hier eine vertragliche Übereinkunft geschlossen worden wäre. Und spätestens in dem Fall wäre die Frage der Entscheidungsbefugnis für den Kunden wohl unerheblich.
Gruß
Hallo,
Auch wenn der geschilderte Sachverhalt das nicht hergibt, wäre
doch zumindest vorstellbar, dass hier eine vertragliche
Übereinkunft geschlossen worden wäre.
Ein Vertrag über was?
Gruß
loderunner (ianal)
Ohne Vertretungsmacht…?
Levay
Mal abgesehen von der erforderlichen Vollmacht, wo wurde denn hier ein Vertrag geschlossen?
Gruß
Tina
Hallo Herrmann,
man muss Auskunft und Vertrag schon auseinanderhalten. Hat ein (irgendein) Mitarbeiter eines Elektronikmarktes bei der Frage, wie lange Preisaktion XY noch läuft, im Sinn, eine vertragliche Zusage zu geben? Kann der Kunde davon ausgehen, dass Mitarbeiter X hier eine vertragliche Zusage geben will? Das kann er nicht, entspricht nicht dem mutmaßlichen Willen des Mitarbeiters und auch nicht der Verkehrssitte.
Selbst wenn solche Angaben als Wettbewerbsverstoß (Lockvogelangebot) oder als Verschulden vor Vertragsschluss (culpa in contrahendo) einzuordnen wären, führt das nicht zu einem Anspruch des Kunden auf den niedrigeren Preis, sondern allenfalls zu Schadensersatz wegen der unnützen Fahrtkosten zu dem Markt. Doch sehe ich hier auch weder Wettbewerbsrecht noch cic als gegeben an.
VG
EK
man muss Auskunft und Vertrag schon auseinanderhalten. Hat ein
(irgendein) Mitarbeiter eines Elektronikmarktes bei der Frage,
wie lange Preisaktion XY noch läuft, im Sinn, eine
vertragliche Zusage zu geben?
Du wirst hier sehr konkret (Elektronikmarkt, Preisaktion…), aus der Fragestellung gehen derartige Details nicht hervor. Das gilt natürlich auch für meine Aussage, die ich daher auch ausdrücklich als lediglich ‚zumindest vorstellbar‘ gekennzeichnet habe.
Kann der Kunde davon ausgehen,
dass Mitarbeiter X hier eine vertragliche Zusage geben will?
Das kann er nicht, entspricht nicht dem mutmaßlichen Willen
des Mitarbeiters und auch nicht der Verkehrssitte.
Wir kennen das Gespräch zw. beiden nicht, aber der Mitarbeiter könnte z. B. zugesagt habe, eine Ware für den Kunden zurückzulegen. Damit wäre doch ein Kaufvertrag bereits abgeschlossen - nehme ich jetzt mal an. Zumindest würde ich als Kunde davon ausgehen und ferner davon ausgehen, dass ich die Vertretungsmacht meines Gegenübers nicht eigens prüfen muss.
Allerdings wäre es in einem solchen Falle üblich, dass der Kunde eine Anzahlung leistet, und ein solches Geschehen läßt sich aus Cipolinas Frage beim besten Willen nicht herauslesen.
Gruß
Hi,
wenn man den wegen FAQ 1129 gelöschten Artikel gelesen hat, weiß man das der nette Verkäufer darauf hingewiesen hat, daß nur noch 3 Stück des entsprechenden Artikels da waren und er darauf hingewiesen hat, das dieser Artikel auch nicht mehr nachbestellt werden kann. Dies spricht gegen ein Zurücklegen lassen. Außerdem bezweifle ich, daß das Zurücklegenlassen einer Ware ein verbindlicher Kaufvertrag ist. Da müßte man mal in den AGB´s der Firma nachlesen. Häufig ist es nämlich so, das das Produkt nur einen gewissen Zeitraum zurückgelegt wird und falls es nicht abgeholt wird zurück in den Verkauf geht.
Kommt den nicht erst mit dem Kauf an der Kasse ein verbindlicher Kaufvertrag zustande? Was ist dann mit den Tankstellen, oft passiert es, daß während man tankt der Preis angehoben wird, da mußt Du doch dann auch den höheren Preis zahlen.
Gruß
Tina
Ein Kaufmann darf seine Preise festlegen wann und wie er will.
Mehr noch er darf sich sogar aussuchen, wem er was verkauft und wem er nichst verkauft. Das ist kein Betrug, sondern freie Marktwirtschaft, denn der Käufer hat dieselben Möglichkeiten.
Gab’s da nicht etwas mit unerlaubten Lockangeboten? (§3 Abs.3 UWG)
So frei ist die Marktwirtschaft da nun doch nicht…
Einem Käufer entsteht übrigens tatsächlich ein realer Schaden, wenn er unter der Annahme, er könne Ware X zum Preis Y erhalten, ein Geschäft aufsucht, und diese Ware X dann nicht zum Preis Y verkauft wird: die Zeit und Anreisekosten!
Gruß,
Michael
wenn man den wegen FAQ 1129 gelöschten Artikel gelesen hat,
Hab ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass mit dem Vorwissen aus diesem Artikel meine Hypothese überaus merkwürdig klingen muss.
Gruß
Gab’s da nicht etwas mit unerlaubten Lockangeboten? (§3 Abs.3 UWG)
Trifft dieser Umstand denn hier zu ?
Einem Käufer entsteht übrigens tatsächlich ein realer
Schaden, wenn er unter der Annahme, er könne Ware X zum
Preis Y erhalten, ein Geschäft aufsucht, und diese Ware X dann
nicht zum Preis Y verkauft wird: die Zeit und Anreisekosten!
Hört sich theoretisch an. Wie will man so einen Anspruch druchsetzen ?