Hallo,
darf ein Richter in einem Strafprozess einen Angeklagten stärker bestrafen, als es dies der Staatsanwalt verlangt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
darf ein Richter in einem Strafprozess einen Angeklagten stärker bestrafen, als es dies der Staatsanwalt verlangt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
kurze Frage, kurze Antwort: Ja.
Die Bestrafung liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen im Ermessen des Richters.
Viele Grüße,
Focfoc
Er darf ihn sogar bestrafen, wenn der Staatsanwalt einen Freispruch beantragt.
Levay
Die Strafen sind eh meist zu milde.
Hallo.
Die Richter bestrafen sowieso meist zu milde. Hörte eben im Radio, dass ein Pärchen, das eine Tankstelle überfallen hat gerade mal paar Monate AUF BEWÄHRUNG (fast Freispruch, nur kleiner Fingerzeig „mach das nicht mehr“) bekommen hat.
Gruß
Michael
Hallo,
Hörte eben im
Radio, dass ein Pärchen, das eine Tankstelle überfallen hat
gerade mal paar Monate AUF BEWÄHRUNG (fast Freispruch, nur
kleiner Fingerzeig „mach das nicht mehr“) bekommen hat.
Toll. Was du so alles hörst.
Und reflektiert wiederkäust.
Gruß
Elke
Stammtischgelaber und Scheißhausparolen
Hallo,
Die Richter bestrafen sowieso meist zu milde. Hörte eben im
Radio…
ich dachte, so ein Dreck steht nur in der Bild…
Stammtischgelaber und Scheißhausparolen…
S.J.
Steve, es ist doch nun mal so. Wann wird denn mal das Strafmaß voll ausgeschöpft heutzutage? Nahezu gar nicht. Dann kommen wieder so reumütige Erklärungen vom Angeklagten, die sein Verteidiger ihm noch kurz vorher ins Ohr gehustet hat und dann kommt noch die Geschichte von der ganz ganz schrecklichen Kindheit und schon ist die Haftstrafe zur Geldstrafe umgewandelt oder es gibt mildernde Umstände.
Das fängt doch schon bei der Haftverkürzung an (2/3-Regelung). Entweder für 15 Jahre in die Kiste und fertig oder braver Knasti sein und nach 10 wieder raus. Bei der Tat hat der Täter doch auch nicht die Oma auf der Straße beraubt und ihr dann von 1500€ Rente noch 500€ wiedergegeben, damit sie noch über die Runden kommt.
Es sollte meiner Meinung nach einen festen Katalog geben für Strafzumessungen und nicht von 6 Monaten bis 2 Jahren Freiheitsstrafe. Sofort 2 Jahre und fertig. Dann weiß von Anfang jeder Täter, was auf ihn zukommt und dann kann er sich das noch mal überlegen, ob er die Tat begeht. Heute gehen Täter doch schon davon aus, daß sie nicht die Höchststrafe kassieren.
Oder was auch gut wäre: Festgelegte Punkte, die entweder addiert (oder im umgekehrten System auch subtrahiert) werden, um die Strafe festzusetzen.
Also z. B.
Grundlage: Körperverletzung = 5 Punkte
= 14 Punkte = xxx Monate/Jahre Haft
ODER die Version für diese Jammerfreunde, die mit der schlechten Kindheit:
Grundlage: Betrug = 10 Punkte
= 6 Punkte = xxx Monate/Jahre
Also vorher alles in einem Katalog festlegen, welche Punktzahl welche Strafe ergibt und welche Umstände angerechnet werden können und dann wird jeder fair behandelt und nicht nach Gutdünken des bzw. der jeweiligen vorsitzenden Richter.
Ich fände das System gerechter als die aktuelle Situation.
Buchtipp
Hallo!
Der ehemalige Vizepräsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer hat vor kurzem ein spannendes, exzellent geschriebenes und gerade für juristische Laien hochinteressantes Buch veröffentlicht: „Warum Strafe sein muss - Ein Plädoyer“. Jedem, der über die verschiedensten Aspekte der Strafe nachdenkt und sich nicht auf die billigen Platt- und Falschheiten beschränken will, die von manchen Medien und Politikern auf uns einprasseln, sei dieses Buch ans Herz gelegt.
http://www.3sat.de/mediathek/mediathek.php?obj=11879
http://www.perlentaucher.de/buch/31911.html
Grüße, Peter
Oh Gott!
Steve, es ist doch nun mal so. Wann wird denn mal das Strafmaß
voll ausgeschöpft heutzutage? Nahezu gar nicht.
Kennst du dich mit Strafzumessungsregeln eigentlich aus? Hast du irgendeine Ahnung von Strafzwecklehren? Kriterien? Irgendwas?
;die sein
Verteidiger ihm noch kurz vorher ins Ohr gehustet hat und dann
kommt noch die Geschichte von der ganz ganz schrecklichen
Kindheit und schon ist die Haftstrafe zur Geldstrafe
umgewandelt oder es gibt mildernde Umstände.
Das ist das abgedroschenste aller Klischees, das mit der Realität nichts zu tun hat.
Es sollte meiner Meinung nach einen festen Katalog geben für
Strafzumessungen und nicht von 6 Monaten bis 2 Jahren
Freiheitsstrafe.
Und damit hast du dich endgültig disqualifiziert. Du hast offensichtlich nicht die mindeste Vorstellung von Sinn, Zweck, Ausgestaltung, Folgen und Zielen einer Bestrafung. Abgesehen davon würde ein solcher (absurder!) Katalog der Vielgestaltigkeit der Fälle und der Täter natürlich nicht im Mindesten (!) gerecht.
Sofort 2 Jahre und fertig.
Genau. Raus aus dem Berufsleben und dem sozialen Umfeld, so schnell wie möglich Kontakt mit anderen Knastis, danach wird das bestimmt ein besserer Mensch.
Dann weiß von
Anfang jeder Täter, was auf ihn zukommt und dann kann er sich
das noch mal überlegen, ob er die Tat begeht.
Genau, die werden dann plötzlich alle ganz brav. Und den Weihnachtsmann gibt’s wirklich.
Heute gehen
Täter doch schon davon aus, daß sie nicht die Höchststrafe
kassieren.
Richtig. Na und? Das heißt ja nicht, dass sie davon ausgehen (können), keine Strafe zu kassieren.
Oder was auch gut wäre: Festgelegte Punkte, die entweder
addiert (oder im umgekehrten System auch subtrahiert) werden,
um die Strafe festzusetzen.
Das wäre nicht gut, sondern das zeugt von deiner völligen Ahnungslosigket und grotesken Naivität.
Ich fände das System gerechter als die aktuelle Situation.
Ich danke Gott dafür, dass du hier rein gar nichts zu sagen hast!
Levay
Stammtischgelaber und Scheißhausparolen 2.0
Hallo,
Zusammenfassung:
1.) Du hast keinerlei Ahnung von der Materie
2.) Du wirfst Zahlen und Fakten in den Raum, die du nicht belegen kannst und die natürlich falsch sind
3.) Du forderst faktisch die Abschaffung des Rechtsstaates
Vielleicht kommst Du ja auch mal in die Verlegenheit vor Gericht stehen zu müssen. Mal sehen, wie Du das ganze dann siehst.
Laut Vika bist Du 26-27 und arbeitest in der Luftfahrtbranche. Woher nimmst Du diesen unglaublichen Erfahrungsschatz, aus dem Du die Gesamtsituation zu beurteilen glaubst?
Kopschüttel
S.J.
Habe als Beispiel Meineid!
In den Unterlagen einer Nachlassauskunft( Baumaterialrechnungen für eigenes Anwesen des Auskunftsverplichteten -Die Rechnungen wurden auf höhere Werte gefälscht - dieses wurde vor dem Amtsgericht als korrekt beeidet!
-Diese Rechnungen haben nichts mit dem Nachlass zu tun-es sollte der Nachlass-Wert gemindert werden !-
Urteil : Nicht drei Jahre Knast … sondern 750.-€ Geldstrafe -auf Meineid /Betrug und Fälschung !!
Habe als Beispiel Meineid!
Urteil : Nicht drei Jahre Knast … sondern 750.-€ Geldstrafe
-auf Meineid /Betrug und Fälschung !!
Und was soll uns das jetzt sagen?
Dass Du persönlich dass Urteil zu milde findest?
Tut mir ja für Dich persönlich leid. Aber daraus nun zu schließen, dass die meisten Strafen zu milde ausfallen …