Vater will Unterhalt

Person X (23)und ihr Bruder (25) haben ihren leiblichen Vater nie kennengelernt. Sie wurden von dem neuen Mann der Mutter groß gezogen und sind sehr glücklich damit. Der leibliche Vater ist schon seit Jahren ein Sozialfall! Nun werden beide Kinder im Abstand von 2 Jahren aufgefordert Unterhalt für ihn zu leisten, für einen Menschen den sie nicht kennen und nicht kennen wollen.
Person X hat gehört, dass man das Erbe ausschlagen kann und somit auch keine Unterhaltsforderungen mehr gestellt werden dürfen.
Kann mir diese Frage jemand beantworten?

Hallo,

was man so alles hört. Kontrollüberlegung: Erst wenn der Erblasser erblasst, kann man ein Erbe ausschlagen, doch braucht der Gute dann auch keinen Unterhalt mehr.

Es gibt aber die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen.

http://www.ra-kotz.de/elternunterhalt21.htm

VG
EK