Vertragskündigung in Probezeit

Guten Morgen.

Erst mal zu Beginn:
Es geht hier nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Musikschule.

Folgender Sachverhalt: Herr X möchte, daß seine Tochter Geigenunterricht bekommt und meldet sie deshalb am 17.12.2007 in einer privaten Musikschule an. Der Unterricht beginnt am ersten Freitag im Januar 2008.
Im Juni 2008 zieht Familie X um und deshalb kann seine Tochter aus rein logistischen Gründen nicht mehr zu dieser Schule.
Leider kann er laut Vertrag normalerweise erst zum Schuljahresende (in diesem Fall September) kündigen, aber da war doch noch was…
Herr X greift sich also den Vertrag und siehe da, dort steht: Das erste halbe Jahr ist Probezeit. „Innerhalb der Probezeit kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“ Punkt. Kein Wort von einem bestimmten Datum oder eventuell zum Monatsende, nein, einfach nur ein Monat.
Er kündigt also am 14.Juni und geht davon aus, dass der Vertrag zum 14. Juli beendet ist, da er auch nichts mehr von der Schule hört.

Im März 2009 bekommt er plötzlich Post von einem Inkassounternehmen. Der Inhaber der Musikschule verlangt noch Geld, und zwar für die Monate Juni bis September 2008. Herr X prüft seine Belege und stellt peinlich berührt fest, dass er im Umzugsstress tatsächlich vergessen hat, die Monate Juni und halb Juli zu bezahlen. Er entschuldigt sich schriftlich und bezahlt es umgehend, auch die Inkassokosten, weigert sich aber, den Rest bis September zu zahlen, da er ja innerhalb der Probezeit gekündigt hat.

Der Musikschulinhaber behauptet aber nun, er habe nicht rechtzeitig gekündigt und besteht auf vollständige Zahlung bis September, obwohl Tochter X ab Mitte Juni gar nicht mehr den Unterricht besucht hat.

Nun flattert Herrn X sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. In diesem steht unter anderem: Der Antragsteller gibt an, daß die Zahlung der Summe von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. (was ja nicht stimmt…)

Herr X fragt sich nun, ob es sich lohnt, diesem zu widersprechen, da es sich doch um eine für ihn recht hohe Summe handelt und er immer noch der Meinung ist, mit der Kündigung im Recht zu sein.

Kann jemand Herrn X einen Tipp geben? Wie ist das denn nun mit der Kündigung in der Probezeit? Im Arbeitsrecht gilt ja, daß die Kündigung in der Probezeit sogar noch am letzten Tag derselben erfolgen kann, gilt dies auch bei einem solchen Vertrag?

Danke für Antworten, LG, Conny

Hallo,

zunächst: Nein, die Probezeit in einem Arbeitsvertrag ist etwas anderes auch wenn es gleich heißt.

Dann: Steht es so im Vertrag, wie es hier dargestellt worden ist, so ist Herr X im Recht.

Das Problem: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Denn vor Gericht müsste natürlich Herr X belegen können, dass die Kündigung fristgerecht war. Effektiv wäre hierfür der Beleg eines Einschreibens (wobei auch hier nicht klar ist, was für ein Brief geschickt worden ist - aber wäre schon mal ein stichhaltiges Indiz). Eine andere Möglichkeit wären Zeugen. Da gehen natürlich auch Familienangehörige usw.

Prinzipiell: Denke ich, dass die Musikschule die Muskeln spielen lässt. Der Mahnbescheid vom Gericht bringt viele Menschen dazu, zu zahlen - einfach weil sie Angst haben und Gerichten schon aus Prinzip lieber aus dem Weg gehen wollen.

Was viele aber nicht wissen: Das Gericht prüft für den Mahnbescheid gar nix!

Und: Die Musikschule muss danach nicht zwingend klagen.

Genauer: Für die Musikschule entstünden Kosten durch das Gerichtsverfahren und auch für die Musikschule gilt: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel“. Das wäre also auch für die Musikschule ein finanzielles Risiko.

Also: Wenn Herr X sich sicher ist im Recht zu sein, sollte er besser widersprechen. Meist passiert dann nichts und die Sache ist gegessen. Wenn doch was passiert, sollte Herr X sich überlegen, wie er beweisen kann, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Viele Grüße und viel Erfolg,
Focfoc

Ach so… Daten bitte überprüfen…
Hi nochmal:

Habe die Daten übrigens nicht geprüft. Du solltest also sicher gehen, dass Du auch tatsächlich während der Probezeit (6 Monate) mit einem Monat Frist gekündigt hast.

Gruß,
Focfoc

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Herr X wird nun Widerspruch einlegen. Der Vertrag wurde am 17.12. unterschrieben, die Kündigung erfolgte am 14.06.
Die erste Unterrichtsstunde war im Januar. Ab wann gilt dann eigentlich die Probezeit? Eigentlich doch erst ab Januar, oder?
Man kann ja schließlich erst „proben“, wenn auch Unterricht stattfindet…

Im Vertrag steht tatsächlich nur, daß innerhalb der Probezeit von 6 Monaten die Kündigung mit der Frist von einem Monat erfolgen muss. Dies ist gegeben, ergo wird dem Mahnbescheid widersprochen.

Danke nochmal, LG, Conny

Hallo Conny,

stellt sich die Frage, was genau mit „Frist von einem Monat“ gemeint ist. Also Kündigung möglich am Ende von Monat 5 oder Kündigung am Ende von Monat 6 mit einem weiteren Monat Zahlungsverpflichtung?

Wann die Probezeit beginnt, hängt auch vom genauen Wortlaut des Vertrags ab. Steht da gar nichts Konkretes, würde ich auch denken, dass „Probezeit“ sich auf die Probe des Unterrichts bezieht und nicht auf den Vertragsabschluss.

Viele Grüße,
Michael

Meist steht in Veträgen ja ab Datum X, dann gilt das Datum wann der Unterricht gegonnen hat.
Ich miete meine Wohnung ja auch z.B. zum 1.7 dann zahle ich auch erst ab 1.7, auch wenn ich schon 2-3 Wochen früher einziehe…
Und wenn die Probezeit ein halbes Jahr dauert, dann wäre es vom 1.1. bis 1.6.

viel Erfolg

Das mit der Überschrift solltest Du wörtlich nehmen.

Und wenn die Probezeit ein halbes Jahr dauert, dann wäre es
vom 1.1. bis 1.6.

Ahja. Bei mir sind das nur 5 Monate und 1 Tag.

Und ganz nebenbei: wenn eine Dauer in Monaten angegeben ist, dann dauert es nie vom 1. bis zum 1., sondern immer vom 1. bis zum 30. (oder 31.).
Der eine Tag kann über fristgemäß oder nicht entscheiden.

Gruß Gudrun

Hallo,

bevor wir uns hier in Haarspaltereien verlieren (trotzdem danke für alle Antworten…), die Probezeit begann laut Vertrag am 17.12. mit der Vertragsunterzeichnung, wobei Herr X nicht sicher ist, ob er nicht doch erst mit der ersten Unterrichtsstunde begann.
Allerdings wurde er am 14.6. gekündigt, so daß selbst der 17.12. als Beginn innerhalb der 6monatigen Probezeit liegt.

Egal wie also, der Vertrag wurde fristgerecht innerhalb der Probezeit gekündigt. Wenn die Musikschule nur so einen Wischiwaschi-Vertrag ohne genaue Bezugspunkte entwirft, muss sie meiner Meinung nach damit rechnen, daß man ihn so auslegt, wie er geschrieben ist. Schließlich kann nicht jeder, der einen Vertrag unterzeichnet, Jura studiert haben und muss irgendwelche Hintergründe kennen, die für einen Otto-Normalbürger böhmische Dörfer sind, oder?

LG, Conny

Hallo,

ich weiß nicht, warum Du mir geantwortet hast, da ich mich zum fiktiven Fall noch garnicht geäußert habe, aber egal. :wink:

bevor wir uns hier in Haarspaltereien verlieren (trotzdem
danke für alle Antworten…),

Ich finde es nicht gut, wenn hier so ein offensichtlicher Mist hingeschrieben wird.

Man könnte für den fiktiven Fall auch folgendes annehmen:
Probezeit vom 1. Januar bis 30. Juni, Kündigung hätte spätestens am 31. Mai bei der Musikschule vorliegen müssen, um wegen der 1-Monats-Frist noch innerhalb der Probezeit wirksam zu werden.

Wenn die Musikschule nur so einen
Wischiwaschi-Vertrag ohne genaue Bezugspunkte entwirft,

Niemand muß einen Wischiwaschi-Vertrag unterschreiben.

muss
sie meiner Meinung nach damit rechnen, daß man ihn so auslegt,
wie er geschrieben ist.

Die Musikschule tut dasselbe aus ihrer Sicht.

Schließlich kann nicht jeder, der
einen Vertrag unterzeichnet, Jura studiert haben und muss
irgendwelche Hintergründe kennen, die für einen
Otto-Normalbürger böhmische Dörfer sind, oder?

Regelungen, wann eine Probezeit beginnt und wann sie endet und wann man eine Kündigung abschicken muß, sind ja wohl keine böhmischen Dörfer.

Nächstesmal vor dem Unterschreiben lesen und notfalls auf eindeutigen Angaben bestehen.

Gruß Gudrun

Hallo,

damit du ganz genau unterrichtet bist, gehen wir einmal von folgendem fiktiven Wortlaut in dem Vertrag aus:

„Es besteht eine Probezeit von 6 Monaten, beginnend mit Abschluß dieses Vertrages. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden.“

Wie würdest du das denn verstehen? Für Herrn X steht da eindeutig, daß er an JEDEM Tag der Probezeit zu diesen Bedingungen kündigen kann. Sonst müsste dort doch stehen, „innerhalb der Probezeit kann der Vertrag bis spätestens zum Ende des 5. Monats usw. …“

Was aber wiederum auch keinen Sinn macht, da sonst die 6monatige Probezeit nicht mehr gegeben wäre, oder?

Oder muss man in diesem simplen und eigentlich leichtverständlichen Satz nach irgendwelchen juristischen Fallstricken suchen?

Herr X hat den Vertrag gelesen und so verstanden wie hier beschrieben, er wurde aber in diesem fiktiven Beispiel durch die Hartnäckigkeit der Musikschule verunsichert :wink:

LG, Conny

Wortlaut…
Hallo Goldfasan,

„Es besteht eine Probezeit von 6 Monaten, beginnend mit Abschluß dieses Vertrages. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden.“

Innerhalb der Probezeit ist m.E. innerhalb der 6 Monate. Das heißt bei diesem Wortlaut würde die Frist den Vertrag nach hinten ausdehnen. Sprich: Kündigt X in Monat 6, muss er 7 Monate bezahlen. Das war’s aber auch schon. :wink:

Kannst also guter Dinge sein. Bin aber kein Anwalt.

Viele Grüße,
FocFoc