Guten Morgen.
Erst mal zu Beginn:
Es geht hier nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Musikschule.
Folgender Sachverhalt: Herr X möchte, daß seine Tochter Geigenunterricht bekommt und meldet sie deshalb am 17.12.2007 in einer privaten Musikschule an. Der Unterricht beginnt am ersten Freitag im Januar 2008.
Im Juni 2008 zieht Familie X um und deshalb kann seine Tochter aus rein logistischen Gründen nicht mehr zu dieser Schule.
Leider kann er laut Vertrag normalerweise erst zum Schuljahresende (in diesem Fall September) kündigen, aber da war doch noch was…
Herr X greift sich also den Vertrag und siehe da, dort steht: Das erste halbe Jahr ist Probezeit. „Innerhalb der Probezeit kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“ Punkt. Kein Wort von einem bestimmten Datum oder eventuell zum Monatsende, nein, einfach nur ein Monat.
Er kündigt also am 14.Juni und geht davon aus, dass der Vertrag zum 14. Juli beendet ist, da er auch nichts mehr von der Schule hört.
Im März 2009 bekommt er plötzlich Post von einem Inkassounternehmen. Der Inhaber der Musikschule verlangt noch Geld, und zwar für die Monate Juni bis September 2008. Herr X prüft seine Belege und stellt peinlich berührt fest, dass er im Umzugsstress tatsächlich vergessen hat, die Monate Juni und halb Juli zu bezahlen. Er entschuldigt sich schriftlich und bezahlt es umgehend, auch die Inkassokosten, weigert sich aber, den Rest bis September zu zahlen, da er ja innerhalb der Probezeit gekündigt hat.
Der Musikschulinhaber behauptet aber nun, er habe nicht rechtzeitig gekündigt und besteht auf vollständige Zahlung bis September, obwohl Tochter X ab Mitte Juni gar nicht mehr den Unterricht besucht hat.
Nun flattert Herrn X sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. In diesem steht unter anderem: Der Antragsteller gibt an, daß die Zahlung der Summe von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. (was ja nicht stimmt…)
Herr X fragt sich nun, ob es sich lohnt, diesem zu widersprechen, da es sich doch um eine für ihn recht hohe Summe handelt und er immer noch der Meinung ist, mit der Kündigung im Recht zu sein.
Kann jemand Herrn X einen Tipp geben? Wie ist das denn nun mit der Kündigung in der Probezeit? Im Arbeitsrecht gilt ja, daß die Kündigung in der Probezeit sogar noch am letzten Tag derselben erfolgen kann, gilt dies auch bei einem solchen Vertrag?
Danke für Antworten, LG, Conny
