Gemeinde, wer kann mir etwas zu den Unterschieden sagen zu folgenden Aussagen, die in (oft kostenlosen) Druckmedien abgedruckt sind bezogen auf Urheberrecht und Eigentumsrechten:
irgendjemand hat rechte (die auch verletzt werden könnten, ohne dass man den rechteinhaber kennt).
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung
ausserhalb der Grenzen des Urheberrechtes ist ohne Zustimmung
des Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt
insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung sowie
Speicherung und Bearbeitung in elektronischen Medien
natürlich ist dieses werk urheberrechtlich geschützt. das ist aber jedes werk und automatisch. es muss nicht extra drauf hingeweisen werden.
Diese Broschüre ist nicht zum Weiterverkauf durch die
Empfänger oder Dritte bestimmt
eine vertragliche vereinbarung, auf die der empfänger sich bei bestellung des werkes eingelassen hat?
Alle Rechte, einschliesslich derjenigen des auszugsweisen
Abdrucks sowie der photomechanischen und elektronischen
Wiedergabe, vorbehalten.
irgendjemand hat die rechte.
Alle Rechte vorbehalten - Nachdruck nur mit Genehmigung des
Herausgebers
irgendjemand hat die rechte.
Alle Texte in diesem Band unterliegen der Creative
Commons-Namensnennung-Keine-Bearbeitung-Lizenz 2.0 Deutschland
Urheberrecht - was spricht gegen einen Verkauf ?
Gemeinde,
vielen Dank für die Info. Nun zur weiterführenden Frage. Falls ich also solche Druckmedien kaufe (A: vom Herausgeber, B: von privat a.d. Flohmarkt, C: als gewerblicher (Buch-)Händler, D: Fund im Altpapier),
welche Rechte habe ich, die Medien rechtmäßig zu verkaufen und ggf. Textpassagen aus den Werken (Klappentext, Titel, Seitenzahl, Kapitelüberschriften, …) in einer Beschreibung zu verwenden?
Gilt der Erschöpfungsgrundsatz nach § 17 II UrhG: Einmal gekauft/verschenkt ist die Weitergabe frei? Vertragliche Beschränkungen sind dann nach § 307 II Nr. 1 BGB unzulässig. Kommen zusätzliche Unlauterkeitsmomente dazu (Verwechselungsgefahr etc.), dann wäre das Ganze nach § 4 Nr. 10 UWG verboten?
Oder reicht sogar eine mangelnde Schöpfungshöhe (und wie wird die definiert), wobei zumeist die Druckmedien recht fundierte und wissenschaftlichen Inhalt haben, trotzdem aber kostenlos vom Herausgeber verteilt werden?
Welchen Einfluß haben dann die eingedruckten Hinweise 1-9 auf den Verkauf?
Und was, wenn die Hinweise 1-9 zuvor aus dem Druckmedium entfernt wurden? Freundliche. M
Gegen Verkauf nix, gegen Vervielfältigung schon…
Priester,
also: Wenn Du das Produkt als Buch oder ähnliches gekauft hast, kannst Du es (eben dieses Produkt) natürlich weiterverkaufen. Was Du aber nicht darfst ist, es zu kopieren oder sonstwie herzustellen/ zu vervielfältigen/ zu verändern und dann zu vervielfältigen usw. und diese Kopien anschließend zu verkaufen. Dies gilt nicht, wenn das Werk gemeinfrei ist oder unter einer Lizenz herausgegeben wurde, die die Vervielfältigung und den anschließenden Verkauf erlaubt (glaube Creative Commons ist so eine).
Ist das Produkt (also Buch usw.) kostenlos erhältlich, so spricht meines Erachtens nichts dagegen, dass Du Dir nen Haufen mitnimmst und diesen dann einzeln verkaufst. Kopieren und dann verkaufen, geht aber ebenso wenig.
Vorsichtig wäre ich auch, wenn es sich um digitale Daten handelt. Kaufst Du z.B. ein Ebook, so hast Du prinzipiell auch das Recht, dieses Ebook wieder zu verkaufen. Allerdings gerät man hier schnell in den Verdacht, nur eine Kopie des Ebooks verkauft zu haben und somit gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.
Das Rausreißen der Copyright-Informationen ist zwar kreativ gedacht aber sinnlos, da das Urheberrecht keinesfalls an diese Angaben gekoppelt ist, sondern mit der Schöpfung des Werks automatisch entsteht.
‚Schöpfungshöhe‘ ist ein etwas schwammiger Begriff. Beispiel: Ein grünes Blatt Papier erreicht in aller Regel nicht die Schöpfungshöhe. Ein Gemälde hingegen schon. Die folgende schriftstellerische Meisterleistung: „Apfel“, erreicht die Schöpfungshöhe nicht, diese: „Es grünt so grün der grüne Mond und abends esse ich ein Brot“ hingegen schon.
Ich weiß nicht, worum es bei Dir genau geht, sonst könnte man sicherlich konkretere Hilfestellungen geben.
… und ist dMn die auszugsweise Nutzung von Textpassagen bereits eine Vervielfältigung? Kann ich den Inhalt der Druckmedien in eigenen Worten, die eben dem Inhalt entsprechen, jedoch eigentlich genauso gut identische Textpassagen darstellen (Kapitelüberschriften/Inhaltsverzeichnis/Seitenzahl, …) zwecks Anpreisung verwenden? Und ist ein Foto, welches selbst vom konkreten Druckmedium angefertigt wurde, wegen Medienwechsel unbedenklich und kann ich dieses ggf. in einer Anzeige/Beschreibung verwenden, weil es eben mein eigenes Bild ist und ein Foto vom Buch? Wäre nun jeder Flohmarktstandbesitzer, der alte, gebrauchte oder auch neue Bücher und weitere Druckmedien verkauft/anbietet bereits in Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen? So könnte ein Anwalt ein beliebiges Buch kaufen und dem jeweiligen Herausgeber die Urheberrechtsverletzung melden. Der Herausgeber beauftragt dann den Anwalt, mittels Abmahnung gegen den tatsächlichen Verkauf vorzugehen … wie dreist ist das denn? Aber rechtlich möglich?
Das Urheberrecht dreht sich ja erst mal nicht um das Buch (als Produkt), sondern um den Inhalt (das Werk/ die geistige Leistung).
Durch den Kauf des Buches, hast Du selbstverständlich das Recht, das Buch wieder zu verkaufen und es auch anzupreisen.
Es gibt im Urheberrecht außerdem das Zitatrecht. Das heißt: Du kannst auch Zitate aus dem Werk verwenden. Ebenso darfst Du den Inhalt des Buchs in eigene Worte fassen (dann entstünde ein eigenes Werk an dem Du die Rechte hältst und das Du dann sogar in einem eigenen Buch verkaufen könntest.)
Merke: Die Information im Buch ist nicht geschützt. Der exakte Wortlaut hingegen schon.
Meines Erachtens kannst Du selbstverständlich ebenso ein Bild des Buchs machen, um es weiterzuverkaufen. Kritisch wäre es, wenn sich auf dem Buch z.B. das Foto eines Fotografen befände und Du im Speziellen dieses Foto abfotografierst und es dann als Dein eigenes deklarierst, weil Du ja das Bild geschossen hast. Aber das wäre ja ein Grenzfall. Wenn Du das Buch nur verkaufen willst, mach ruhig ein Foto davon (aber nicht von jeder einzelnen Seite, gelle? ).
Inhaltsverzeichnis als Zitat kennzeichnen
Foc, um das Druckmedium anzupreisen, ist es sinnvoll, den Inhalt zu beschreiben. Ist ggf. das Inhaltsverzeichnis/Kapitelüberschriften als geistiges Werk zu sehen oder ggf. nur die nachfolgenden (z.B. wissenschaftlichen) Inhalte selbst. Beispiel: Ich nenne die Kapitelüberschrift „Wasserstrahlschneiden“ und nenne in der weiteren Beschreibung: „Einführung, Düsenarten, Schneidzusätze, Schnittarten, …)“ Nicht nennen werde ich Inhalte der Einführung, Art und Funktion der Schneidzusätze, … usw. - reicht es ggf. das gesamte Inhaltsverzeichnis als Zitat zu kennzeichnen?
Auch eine eigene selbst verfasste Wiedergabe der Medieninhalte beinhaltet naturgemäß immer einzelne Worte, die in dem Buch selbst vorkommen. Ist also bereits ein kleiner Satzumbau ein eigenes Werk, bzw. die Aufzählung von Stichworten und Fachbegriffen?
Falls ich ein eigenes Foto anfertige, so ist immer nur ein Teil des Covers/der ersten Seite zu sehen, ggf. der Titel ohne Autor oder ggf sogar nur eine selbsterstellte Grafik, die den Titel nennt und einige Schlagworte zum Werk. Kann ich somit sicherstellen, dass der Herausgeber der kostenlosen Medien nicht auf Urheberrecht und damit verbundener Abmahnung abzielt?
wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich den Inhalt des Buches in eigenen Worten zusammenfassen.
Also sowas wie: In diesem Buch erfahren Sie wie Sie bla bla mihilfe von bla usw.
Ein Satzumbau ist bereits ein eigenes Werk. Doppelt vorkommende Fachbegriffe kannst Du nicht vermeiden. Überlege Dir mal zwei Physiker schreiben über die Relativitätstheorie Bücher und dürften „Lichtgeschwindigkeit“ und „Masse“ nicht verwenden.
Allerdings könnte es Probleme geben, wenn Du wirklich jeden einzelnen Satz 1:1 nimmst und ihn etwas umbaust, weil Du ja dann immernoch die Struktur klaust.
Ob das Inhaltsverzeichnis nun bereits Schöpfungshöhe erreicht oder nicht, kann ich nicht sagen.
Allerdings scheinst Du irgendwie Angst vor einer Abmahnung zu haben, oder? Also vermute ich mal, dass Du nicht einfach ein Buch verkaufen willst, das Du vorher selbst gekauft hast, oder?
Dort steht explizit, dass das Werk vervielfältigt und verbreitet werden darf. Was also das Verbot der Vervielfältigung im Impressum soll, ist fraglich…
ja richtig - ich habe nicht nur verschiedene Druckmedien gekauft, sondern mir diese teilweise kostenlos zusenden lassen. Nun will ich alles komplett verkaufen, da ich keinen Nutzen mehr daraus ziehen kann.
Und somit geht es zunächst um das Eigentum an den Werken, dann um das Urheberrecht an Textpassagen, ggf. um das Recht des eigenen Fotos von den Druckmedien und anderen Rechten, die ich natürlich möglichst vorab alle ausschliessen bzw. entgegenwirkend aushebeln möchten. Die Hinweise 1-9 sind Beispiele aus den Medien, wobei selbst ein Werk mit dem Hinweis auf Common Rights von staatlichen Stellen ausgegeben wird gegen eine geringe Schutzgebühr (2 Euro) verfügbar ist. Schutzgebühr ist hierbei also der Kaufpreis und berechtigt zum Eigentum und damit verbundenem Verwertungsrecht.
In meinem Angebot verfahre ich also wie folgt:
eigene Grafik ähnlich dem Titelbild oder nur den Titel als Text anfertigen
Namensnennung der Autoren / Herausgeber / Verlage (im Kleingeschriebenen)
Bekanntgabe, das die Medien ggf. selbst und kostenlos angefordert werden können (um Betrugsvorwürfen entgegenzutreten, …)
Umfassende Hinweise auf Schöpfungshöhe und Erschöpfungsgrundsatz
Verkauf als Gebraucht-Medien, die ggf. bereits signiert, bekritzelt oder sonstwie belesen/bespielt sind, auch um Buchpreisbindung zu umgehen (… wie gesagt, Werke sind kostenlos)
Aufbewahrung der Lieferscheine zwecks Nachweis des Eigentums (Rechnung gibt es ja nicht)
Querlieferung vermeiden (also Direktlieferung an meinen Kunden durch den Herausgeber, nachdem ich dem Herausgeber als Lieferadresse die des Kunden genannt habe, ohne den Kunden jedoch zu informieren. Lieferung erfolgt nach Hinweis im neutralen Umschlag ohne weitere Beilagen und Werbeschreiben der Herausgeber)