Wie kann der Fahrer / Halter eines PKW`s belangt werden, wenn das Fahrzeug im absoluten Halteverbot abgestellt wurde und durch die dadurch verursachte Beeinträchtigung ein Schaden entstanden ist?
MfG
Heinz
Hi,
grundsätzlich muß jeder für einen Schaden haften, den er verursacht hat.
Wie sollte aber ein geparktes Fahrzeug ursächlich für einen Schaden im Straßenverkehr sein?
Möglich wäre eine Sichtbehinderung, wenn ein KFZ verbotswidrig im Kreuzungsbereich geparkt wurde. Möglich wäre auch eine Behinderung eines Rettungsweges, wenn Rettungsfahrzeuge nicht mehr vorbeikommen.
Das Parken im absoluten Halteverbot ist zwar eine Ordnungswidrigkeit und läßt erkennen, dass hier ein falsches Verhalten vorliegt. Aber dieses muß auch für den Schaden ursächlich sein.
Um dies beurteilen zu können, soltest du einige Informationen zu dem Ereignis mitteilen.
Gruß,
Francesco
…stell Dir vor, Dein Auto bleibt aufgrund eines technischen Schadens liegen… und ein Tankwagenfahrer pennt und rammt Deinen liegengebliebenen PKW…
Bist DU dann für die umweltschäden in Millionenhöhe verantwortlich???
Nur, weil ein Fahrzeug im Halteverbot steht, gibt Dir das nunmal nicht das Recht, dieses Fahrzeug zu beschädigen!
Im Gegenteil, wer ein stehendes Hindernis rammt, bei dem stellt sich doch wohl die dringende Frage, wie dieser Kfz-führer auf Kinder oder andere Verkehrsteilnehmer reagiert, dich sich nicht nur still an den STrassenrand stellen!
Ayla, die sich fragt, was sich manche Leute so vorstellen!
Hi,
inzwischen frage ich mich, wozu überhaupt Verbotsschilder dienen. Ich will, daß jener, der im absoluten Halteverbot seinen Wagen abgestellt hat, für Folgeschäden aufkommt.
MfG
Heinz
Hi.
Verbotsschilder sind ordnungsbehördliche Maßnahmen, um den Straßenverkehr zu regeln und Behinderungen zu vermeiden.
Sie geben niemanden ein Recht, das Eigentum eines anderen, auch wenn er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, zu beschädigen.
Gruß,
Francesco
Nochmals: Deine Uneinsichtigkeit !
Einfach lächerlich, wenn Die Leute Ihre eigene Dummheit nicht einsehen wollen.
Du solltest nach Amerika gehen, dort kann man andere für die eigene Dummheit verantwortlich machen.
Sorry, aber Ich muß es so unhöflich sagen. Das Rückwärtsfahren zählt eben zu den Vorgängen die unter besonderer Vorsicht zu erfolgen h1aben.
Nicht umsonst habe Ich vom Fahrlehrer „eingehämmert“ bekommen, mit Bus oder LkW nicht rückwärts zu fahren, ohne daß ein Einweiser dabei ist.
Wie Ayla schon sagte: Stell Dir vor, es steht ein kleines Kind am Straßenrand…
gruß
dennis
aber klar doch…
Es kann unter Umständen möglich sein, den Halter des PKW am Schaden zu beteiligen. Grundlage ist die Gefährungshaftung nach STVG. Das Gefährdungspotential dieses falsch geparkten PKW kann zumindest zu einer Teilung des Schadens führen.
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es kann unter Umständen möglich sein, den Halter des
PKW am Schaden zu beteiligen. Grundlage ist die
Gefährungshaftung nach STVG. Das Gefährdungspotential dieses
falsch geparkten PKW kann zumindest zu einer Teilung des
Schadens führen.
Andreas
so wie Du sagst, würde Ich es verstehen, wenn ein PkW auf der Kurve einer Kreuzung parkt und es wegen unübersichtlichkeit zum Zusammenstoß kommt.
Doch aber nicht beim rückwärtsfahren im Dunkeln. Es wäre doch problemlos möglich gewesen, vor Fahrtantritt/Einsteigen den rückwärtigen Fahrbereich kurz einzusehen, ob Platz genug ist oder nicht.
dennis
Es kommt auf den Fall drauf an. Bei dem Fall, den ich kenne, parkte einer unerlaubt, hat die Sicht behindert und es kam zu einem Crash, wie Du es gesagt hast. Ich habe jetzt auch erst den Eintrag gesehen, wo die Situation genauer beschrieben ist. Bei diesem reinen „Rangierunfall“ würde ich keine Gefährdungshaftung anrechnen…
Andreas
so wie Du sagst, würde Ich es verstehen, wenn ein PkW auf der
Kurve einer Kreuzung parkt und es wegen unübersichtlichkeit
zum Zusammenstoß kommt.Doch aber nicht beim rückwärtsfahren im Dunkeln. Es wäre doch
problemlos möglich gewesen, vor
Fahrtantritt/Einsteigen den rückwärtigen Fahrbereich kurz
einzusehen, ob Platz genug ist oder nicht.dennis