Hallo,
gibt es Fälle, wo es bestimmten Personen verboten werden kann, an einer Unterschriftensammlung teilzunehmen?
Danke vorab musstesein
Hallo,
gibt es Fälle, wo es bestimmten Personen verboten werden kann, an einer Unterschriftensammlung teilzunehmen?
Danke vorab musstesein
Auch Hallo,
gibt es Fälle, wo es bestimmten Personen verboten werden kann,
an einer Unterschriftensammlung teilzunehmen?
Ja.
(Wenn Du die Frage präzisieren würdest, könntest Du evtl. auch präzisere Antworten erhalten.
Wer soll das Verbot erhalten? Der Sammler oder der „Unterschreiber“ oder beide?
Welchem Zweck soll die Sammlung dienen?
Wo, wann und unter welchen Umständen soll sie durchgeführt werden?)
Gruß
Carsten
Nochmal Hallo,
danke für deine schnelle Antwort.
(Wenn Du die Frage präzisieren würdest, könntest Du evtl. auch
präzisere Antworten erhalten.
Sorry! Ich versuche es. Ich dachte, das wäre nicht nötig, da es sich ja um ein Grundrecht handelt, und man niemanden an der Ausübung seiner Grundrechte hindern darf. Außer evtl. bei Beamten?
Wer soll das Verbot erhalten? Der Sammler oder der
„Unterschreiber“ oder beide?
Der Unterzeichner.
Welchem Zweck soll die Sammlung dienen?
Jedenfalls nichts verfassungswidrigem wie z.B. Art. 5 (2) bzw. 18. Sondern im Rahmen des Art. 17.
Ich denke mir mal 2 Beispiele aus:
Wo, wann und unter welchen Umständen soll sie durchgeführt
werden?)
? Eben eine Unterschriftensammlung auf der Straße, um Mitstreiter zu bekommen.
Nehmen wir mal ein Beispiel, dass z.B. Erzieherinnen, Reinigungskräfte oder sonst. Angestellte, die von der Schließung eines KiGas und Umquartierung der Kinder selbst betroffen sind.
Ich dachte, das wäre nicht nötig, da
es sich ja um ein Grundrecht handelt, und man niemanden an der
Ausübung seiner Grundrechte hindern darf.
Das ist ein Irrtum. Du hast sicherlich schon vom Demonstrationsrecht, das ein Grundrecht ist, gehört. Genauso hast Du sicherlich der Presse schon einmal entnommen, das eine Demo rechtmäßig verboten wurde. So einfach ist es mit den Grundrechten nicht. Auch diese unterliegen Beschränkungen.
Wer soll das Verbot erhalten? Der Sammler oder der
„Unterschreiber“ oder beide?Der Unterzeichner.
Hmm, da fällt mir kein Verbot ein, das nur den Unterzeichner trifft. Wenn, dann trifft es m.W. den Sammler oder beide. Ich bin aber kein Jurist…
Beispiel §32 Bundeswahlgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bwahlg/__32.html
Wo, wann und unter welchen Umständen soll sie durchgeführt
werden?)? Eben eine Unterschriftensammlung auf der Straße, um
Mitstreiter zu bekommen.
Da könnte es versammlungsrechtliche/ordnungsrechtliche Vorschriften geben, die sich in jedem Bundesland unterscheiden können. Auf dem Gebiet habe ich keine Ahnung, aber gewöhnlich erteilen die kommunalen Ordnungsämter dazu kostenfrei Auskunft. Wenn Du da auf der sicheren Seite sein willst, frage dort mal brieflich an, ob bei der Sammlung von Unterschriften auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen für eine Petition, Genehmigungen eingeholt oder Anzeigepflichten zu beachten sind. Sollte sich die Antwort des Ordnungsamtes später als falsch erweisen, kannst Du Dich zumindest auf deren Schreiben berufen.
HTH
Gruß
Carsten
hi
Das ist ein Irrtum. Du hast sicherlich schon vom
Demonstrationsrecht, das ein Grundrecht ist, gehört. Genauso
hast Du sicherlich der Presse schon einmal entnommen, das eine
Demo rechtmäßig verboten wurde. So einfach ist es mit den
Grundrechten nicht. Auch diese unterliegen Beschränkungen.
klar weiß ich das, sonst hätte ich nicht auf Art. 5 (2) verwiesen, wo genau eine solche Beschränkung aufgeführt ist. Es gibt einige Grundrechte, die eingeschränkt sind. Ein Unterschriftensammlung betrifft wohl aber eher Art. 17, und dieser ist nicht eingeschränkt.
aber da ich auch kein jurist bin, und das GG nicht komplett kenne, wende ich mich ja an dieses Forum.
Der Unterzeichner.
Hmm, da fällt mir kein Verbot ein, das nur den Unterzeichner
trifft. Wenn, dann trifft es m.W. den Sammler oder beide.
Da könnte es versammlungsrechtliche/ordnungsrechtliche
Vorschriften geben, die sich in jedem Bundesland unterscheiden
können. Auf dem Gebiet habe ich keine Ahnung, aber gewöhnlich
erteilen die kommunalen Ordnungsämter dazu kostenfrei
Auskunft. Wenn Du da auf der sicheren Seite sein willst, frage
dort mal brieflich an, ob bei der Sammlung von Unterschriften
auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen für eine Petition,
Genehmigungen eingeholt oder Anzeigepflichten zu beachten
sind. Sollte sich die Antwort des Ordnungsamtes später als
falsch erweisen, kannst Du Dich zumindest auf deren Schreiben
berufen.
Danke für den Hinweis.
Meinst du ein Arbeitgeber (kirche, Gemeinde) könnte verbieten, eine unterschrift zu leisten, weil es z.B. gegen ihn selbst geht?
G ms
Meinst du ein Arbeitgeber (kirche, Gemeinde) könnte verbieten,
eine unterschrift zu leisten, weil es z.B. gegen ihn selbst
geht?
Ich wäre nicht erstaunt, wenn er es tut. Ob er es aber auch darf, befrage das Brett „Arbeitsrecht“.
Gruß
Carsten