ein ISP nimmt für seinen Kunden E-Mails entgegen.
Und da fängt das Problem schon an (bzw. hören die juristischen Probleme i.d.R. inzwischen schon auf), denn er kann das nur machen, wenn du mit ihm einen Vertrag hast. Und in diesem, meist als AGB, steht garantiert irgendwo drin, daß der ISP zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs auch eine automatisierte Filterung schaltet, es also keine „Zustellgarantie“ gibt. Ein ISP ohne derartige Vertragspunkte wird heute schwerlich zu finden sein. Technisch inzwischen auch kaum anders lösbar.
Bei einigen
verweigert er jedoch die Annahme der Sendungen, die für seinen
Kunden eingehen.
Dafür gibt es immer einen Grund, typisch wären da entweder SPAM-Filter oder eine fehlerhafte Einsendung, welche sich nicht an die üblichen Normen (RFCs) hielt. Passiert erschreckend oft, speziell EHLO, reverse DNS-Einträge und ähnliches ist da immer ein guter Kandidat. Dann ist die Annahmeverweigerung aber nicht vom ISP verschuldet, sondern vom Einsender. Niemand kann den ISP zwingen, von der allgemeinen Norm abweichende Einsendungen anzunehmen. Entsprechende Normen sind zwar nicht gesetzlich festgelegt, aber technisch weltweit akzeptiert und Grundlage von SMTP. Eine Klage wird zwar dann vielleicht bei technisch ahnungslosen Amtsrichtern durchgehen, aber (hoffentlich inzwischen…) von höheren Gerichten kassiert werden. Technisches Fachwissen diesbezüglich ist bei Richtern aber eher noch selten anzutreffen.
Da der SMTP-Server des ISP die Mail nicht
annehmen will, also nicht mit „OK“, sondern mit einer
Fehlermeldung quittiert, dürfte doch wohl eine Unterdrückung
nach § 206 StGB (Verletzung des Post- oder
Fernmeldegeheimnisses)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__206.html gerade noch nicht
vorliegen, weil die Mail dem ISP noch nicht „anvertraut“ ist.
Auch da greifen wieder die AGBs, er darf es, da du eingewilligt hast, daß er das darf. Auf etwas anderes läßt sich (heute) kein ISP mehr ein, wer „mehr“ will, muss sich halt selbst einen Server aufsetzen.
Das dürfte wohl erst nach einer „OK-Meldung“ als gegeben
anzusehen sein. Gibt es einen Straftatbestand oder eine
Ordnungswidrigkeit, die die unbefugte Annahmeverweigerung
sanktioniert? (Zivilrechtlich wird der Kunde seinen ISP sicher
wegen „Schlechtleistung“ in Anspruch nehmen können.)
Weder noch. Wenn der Postmaster auch nur halbwegs sein Handwerk versteht - und bei einem größeren ISP ist davon auszugehen - dann ist eine Filterung bzw. Annahmeverweigerung i.d.R. relativ einfach technisch begründet, sei es SPAM-Filter oder Fehler beim Zusteller. In beiden Fällen dürfte aber ein Blick in AGBs ausreichen, denn damit wird die unbefugte in eine befugte Annahmeverweigerung aus technischen Gründen. Problematisch in diesem Zusammenhang wäre nur ein Annehmen und Verwerfen (Discard), was nur z.B. bei Virenmails juristisch so einigermaßen abgesichert ist. In Firmen wäre aber z.B. vom Eigentümer resp. Betriebsrat abgesegnete Unterdrückung, also befugte Unterdrückung ebenfalls ohne Probleme (bei geschäftlichen Emails), eine Annahmeverweigerung sowieso. Eine Schlechtleistung bei vereinzelten Emails kommt ebenfalls nicht in Frage, gefordert ist eh nur mittlere Art und Güte.
Vielen ist das Ausmaß des Problems mit z.b. SPAM aber auch gar nicht bewußt. Quoten von 1:1000 bei HAM:SPAM sind weder selten noch besonders auffällig. Eine Firma, die so ein paar Hundert Emails am Tag bekommt, wird nicht selten 7-stellig pro Tag mit SPAM bombardiert. Ohne massive Filterung ginge da schon lange nichts mehr. Als Postmaster würde ich eher eine Nichtfilterung heute als Schlechtleistung klassifizieren.