Man stelle sich vor: Ein Vater von 2 Kleinkindern gibt beim Jugendamt an, er hätte kein Vermögen und dieses führt zu einer Mangelfallberechnung und einem Wegfall von Kindsunterhalt.
Man stelle sich nun vor, der Vater hätte in den letzten Jahren einige Tausend Euro angespart, die ihm nun ausgezahlt werden. Der Vertrag und Empfängerin seiner Raten war jedoch seine Ex-Frau.
Gibt es so etwas wie eine Auskunftspflicht der Banken über Transaktionen etc, sodass man ihm sein Vermögen nachweisen kann?
Danke & Gruß,