Vollstreckungsbescheid

Hallo liebe Forenteilnehmer, ich habe einige Fragen zum Thema Vollstreckungsbescheide:

  1. Vollstreckungsbescheide haben eine Gültigkeit von 30 Jahren. Nun habe ich aber an diversen Stellen gelesen, dass dieser regelmäßig (alle 2 oder 3 Jahre) „aktualisiert“ werden muss. Richtig oder falsch?
  2. Werden Inhaber von Vollstreckungsbescheiden informiert falls der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet?
  3. Kann es sinnvoll sein einen Vollstreckungsbescheid einfach ruhen zu lassen? Zum Beispiel, weil man davon ausgeht, dass der Schuldner in spätestens 20 Jahren erbt. Immerhin würden sich über diesen Zeitraum enorme Zinsen aufbauen. Oder beachte ich etwas nicht?

Vielen Dank, Nico

  1. Vollstreckungsbescheide haben eine Gültigkeit von 30
    Jahren.

Nein, falsch, sie sind unendlich lang gültig. Frühstens (!) nach 30 Jahren kann der Anspruch aber verjähren.

Nun habe ich aber an diversen Stellen gelesen, dass
dieser regelmäßig (alle 2 oder 3 Jahre) „aktualisiert“ werden
muss. Richtig oder falsch?

Falsch. Allerdings verjähren andernfalls die Zinsen, soweit sie nicht schon im VB selbst stehen.

  1. Kann es sinnvoll sein einen Vollstreckungsbescheid einfach
    ruhen zu lassen? Zum Beispiel, weil man davon ausgeht, dass
    der Schuldner in spätestens 20 Jahren erbt. Immerhin würden
    sich über diesen Zeitraum enorme Zinsen aufbauen. Oder beachte
    ich etwas nicht?

Doch, doch, das kann sich in der Tat lohnen.

Levay