Rechte an Selbsterstelltem Lied Abtreten

Hallo,

Angenommen „Person A“ hat von „Person B“ ein Lied erstellen lassen (nur Gitarre),
„Person B“ hat sich bereiterklärt für eine Gegenleistung alle Rechte an dem Lied zu Übertragen.

Was muss in diesem Schreiben stehen, kann es formlos sein? Wie sollte das Schreiben Aussehen.

Danke

Hallo Rene,

da gibt es nicht viel zu formulieren. Hauptsache, es wird klar, wer wem welche Rechte überträgt.

Sollte vielleicht etwas mehr sein, als nur ein paar Akkorde - wegen „nur Gitarre“.

Gruß!

Horst

Super, gibt es noch Irgendwelche Formulierungen, Wörter die unbedingt rein sollten? gibt es evtl eine Art Vordruck? Oder reicht es so in der Art:

Hiermit tritt Name, Vorname sämtliche Rechte am Werk XYZ an
Name, Vorname unwiederruflich ab.
Ferner wird Vereinabart/Versichert das keine weiteren Ansprüche seitens
Name, Vorname gegenüber dem o.g. Werk und/oder Name, Vorname bestehen.

Hallo!

Super

Ganz so einfach ist es nicht …

Hiermit tritt Name, Vorname sämtliche Rechte am Werk XYZ

Nach dem deutschen Urheberechtsgesetz können nur Nutzungsrechte, nicht aber die Urheberrechte abgetreten werden:

http://dejure.org/gesetze/UrhG/29.html

Zu den Urheberechten gehört zum Beispiel:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__14.html

Zu den Nutzungsrechten gehört zum Beispiel das Recht, das Werk zu vervielfältigen oder aufzuführen. Man kann durchaus alle Nutzungsrechte pauschal an eine Person abtreten:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__31.html

Allerdings gibt es da Einschränkungen:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__31a.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__32a.html

Diese beiden Rechte kannst Du nicht abtreten - also ist der folgende Satz hinfällig:

Ferner wird Vereinabart/Versichert das keine weiteren
Ansprüche seitens
Name, Vorname gegenüber dem o.g. Werk und/oder Name, Vorname
bestehen.

Und auch das „unwideruflich“ unterliegt Einschränkungebn:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__41.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__42.html

Auch diese beiden Rechte kannst Du nicht abtreten.

Übertragen kannst Du das „ausschließliche und uneingeschränkte Recht, das Werk [hier zählst Du alle momentan bekannten Nutzungsarten auf] zu nutzen“.

Gruß,
Max