Im Zusammenhang mit Straßenbau sind auch Zufahrten zu Anlieger-Grunstücken von der Stadt gepflastert worden. Ein Grundstückseigentümer behauptet, sein Großvater habe die alte Auffahrt um 1900 auf eigene Kosten herstellen lassen. Er verlangt von der Stadt Kostenerstattung für das ausgewechselte Pflastermaterial.
Immer der Kläger. Er muss das vor Gericht beweisen können was er behauptet.
Grüße