Wann ist ein Schufa-Eintrag erlaubt?

Hallo,

ein Girokonto mit Dispo in Höhe von 500 Euro ist seit etwa einem Jahr überzogen mir ca. 650 Euro. Geldeingang ist seit 9 Monaten keiner verbucht worden, jedoch auch kein weiterer Geldabgang.

Welche Schritte darf die Bank einleiten? Ist die Bank befugt dieses - ohne Kontaktaufnahme - an die Schufa zu melden? Oder muss die Bank erst mit dem Kontoinhaber Kontakt aufnehmen, Fristen setzen und „drohen“?

Hallo!

Oder
muss die Bank erst mit dem Kontoinhaber Kontakt aufnehmen,
Fristen setzen und „drohen“?

Muss sie nicht. Der Kontoinhaber hatte bei der Kontoeröffnung insoweit sein Einverständnis erklärt.

Gibt es die Möglichkeit durch sofortiges Ausgleichen den negativen Schufaeintrag löschen zu lassen (mit entsprechendem Einverständnis der Bank)?
Oder gibt es für (derartige) Negativeinträge eine Mindest-Frist von 3 oder 5 Jahren?