Guten Tag,
Mich würde interessieren inwiefern es dem Anwalt eines Gewerbetreibenden möglich ist eine Abmahnung bzgl. UWG zu erwirken, wenn der Gewerbetreibende einen neuen Artikel bei einem nicht gewerblichen Mitanbieter erworben hat. Dieser privat handelnde Mitanbiter kann auf nachfrage des Käufers keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. erstellen, da er ja kein Gewerbe betreibt.
Was kann in so einer Situation passieren ?
vielen dank im vorraus.
Guten Tag,
Mich würde interessieren inwiefern es dem Anwalt eines
Gewerbetreibenden möglich ist eine Abmahnung bzgl. UWG zu
erwirken, wenn der Gewerbetreibende einen neuen Artikel bei
einem nicht gewerblichen Mitanbieter erworben hat. Dieser
privat handelnde Mitanbiter kann auf nachfrage des Käufers
keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. erstellen, da er ja
kein Gewerbe betreibt.
Wenn der Privatanbieter einen einzigen neuen Artikel verkauft, kann man ihm doch auch nach UWG kein Gewerbe unterstellen, oder?
Eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. darf er nicht ausstellen. Er hat ja auch gesagt, dass er privat verkauft.
Aber ich lasse mich gerne in Bezug auf Neuware eines Besseren belehren.
Was kann in so einer Situation passieren ?
vielen dank im vorraus.
Grüße
Holygrail
und wenn es denn mehrere artikel waren ?
denn obwohl die anzahl der Verkäufe für den Mitanbieter nicht sofort zu ersehen ist,kann es doch sein das amazon auf nachfrage des anwalts einblick gewährt in die anzahl der marketplace verkäufe.
aber allein eine hohe anzahl an verkäufen kann ja auch nur ein indiz sein oder ?