Eine Person hat sich bei fahrmit-online angemeldet, um mit Hilfe eines offensichtlich kostenlosen Portals Mitfahrer zu finden. Da die Seite komisch aufgebaut ist, hat die Person nie ein Angebot / Gesuch eingestellt. Monate später kommt eine Rechnung per Mail, später eine Mahnung.
Und tatsächlich stellt sich heraus, dass in den AGB auf Kosten hingewiesen wird! Gemäß Gerichtsurteil Amtsgericht München (Az. 161 C 23695/06) ist die Rechnung nicht zu bezahlen. Kann die Person sich auf dieses Urteil beziehen, muss sie trotzdem noch kündigen, oder die Rechnungen einfach ignorieren?
Das Urteil des AG München ist nicht bindend, außer für die Parteien, die im Urteil stehen; es macht aber trotzdem Sinn, sich darauf zu beziehen, wenn es wirklich genau dieselbe Seite und derselbe Vorgang ist.
Kündigen kann man hilfsweise, also für den Fall, dass entgegen der eigenen Rechtsauffassung doch ein Vertrag zustande gekommen ist. Dabei sollte man aber betonen, dass man das nicht so sieht, weil der Preis ja so versteckt war pp.