Fahrmit-online - Kleingedrucktes in AGB

Eine Person hat sich bei fahrmit-online angemeldet, um mit Hilfe eines offensichtlich kostenlosen Portals Mitfahrer zu finden. Da die Seite komisch aufgebaut ist, hat die Person nie ein Angebot / Gesuch eingestellt. Monate später kommt eine Rechnung per Mail, später eine Mahnung.
Und tatsächlich stellt sich heraus, dass in den AGB auf Kosten hingewiesen wird! Gemäß Gerichtsurteil Amtsgericht München (Az. 161 C 23695/06) ist die Rechnung nicht zu bezahlen. Kann die Person sich auf dieses Urteil beziehen, muss sie trotzdem noch kündigen, oder die Rechnungen einfach ignorieren?

Wer kann etwas zu diesem Fall sagen?

Das Urteil des AG München ist nicht bindend, außer für die Parteien, die im Urteil stehen; es macht aber trotzdem Sinn, sich darauf zu beziehen, wenn es wirklich genau dieselbe Seite und derselbe Vorgang ist.

Kündigen kann man hilfsweise, also für den Fall, dass entgegen der eigenen Rechtsauffassung doch ein Vertrag zustande gekommen ist. Dabei sollte man aber betonen, dass man das nicht so sieht, weil der Preis ja so versteckt war pp.

Levay

Hallo Leni,

gar nicht reagieren. Gegen die Firma wird ermittelt:

http://rotglut.org/2009/04/trittbrettfahrer-fahrmit-…

Das kam unlängst auch im Fernsehen.

LG Petra

Hallo,

gar nicht reagieren.

Und wenn ein Mahnbescheid kommt?
Du solltest Deine Ratschläge vielleicht nicht ganz so allgemein geben.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Du solltest Deine Ratschläge vielleicht nicht ganz so
allgemein geben.

Du hast recht. Ich hatte das jetzt nur auf die Frage nach der Rechnung bezogen.

LG Petra