Bei Internetkäufen hat man ein Widerrufsrecht von einem Monat.
Wenn aber der (erste) Artikel defekt war, zurückgeschickt wird und ein neuer Artikel z.B. erst nach 10 Tagen wieder eintrifft, verlängert sich dadurch das Widerrufsrecht um diese 10 Tage ?
Bei Internetkäufen hat man ein Widerrufsrecht von einem Monat.
Im allgemeinen nicht.
Wenn aber der (erste) Artikel defekt war, zurückgeschickt wird
und ein neuer Artikel z.B. erst nach 10 Tagen wieder
eintrifft, verlängert sich dadurch das Widerrufsrecht um diese
10 Tage ?
Nein. Ob er an den Vertrag gebunden sein will, kann der Käufer entscheiden, egal wo die Kaufsache sich befindet. Schließlich beginnt die Widerrufsfrist mit der Widerrufsbelehrung wahrscheinlich schon in der Auftragsbestätigung und nicht erst mit der Lieferung.
Da das Widerrufsrecht definitiv (so steht es sogar in den Bestimmungen ausdrücklich drin) NICHT VOR ERHALT des Kaufgegenstandes beginnt und dies dem Artikelschreiber nicht bekannt ist, zweifle ich auch die Kernaussage an. Garantiezeiten verlängern sich ja auch um die Reparaturzeiten. Ich sehe da durchaus Parallelen.
Gern würde ich weitere Meinungen lesen.
Hallo,
Garantiezeiten verlängern sich ja auch um die Reparaturzeiten.
steht wo? Nirgendwo. Unsinn.
Gruß
S.J.
Reicht es nicht, § 355 BGB zu lesen?
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.