Vollmacht von geistig umnachteter Person

Guten Tag,
ist es strafbar eine Vollmacht von einem Unzurechnungsfähigen, bsw.
einem alten Menschen, der geistig umnachtet ist, unterschreiben zu
lassen und zu verwenden?

Hallo Jonas,

ob es eine strafbare Handlung war, kommt wohl auf die Umstände an. Aber vermutlich ist diese Vollmacht ungültig oder wenigstens anfechtbar.

Gruß!

Horst

Guten Tag,
ist es strafbar eine Vollmacht von einem Unzurechnungsfähigen,
bsw. einem alten Menschen, der geistig umnachtet ist,
unterschreiben zu lassen und zu verwenden?

Ist der Unterschreibende unter Betreuung bzw. geschäftsunfähig? Oder lediglich „subjektiv“ unzurechnungsfähig? Und was bedeutet „verwenden“? Zu eigenem z.B. Vermögensvorteil?

Sagen wir, wenn der Betroffene alt und senil ist. Mit „verwenden“ meine ich, dass man sich z.B. eine Vollmacht für das Bankkonto von so einer Person unterschreiben lässt, um Geld abheben zu dürfen.

Sagen wir, wenn der Betroffene alt und senil ist.

Tja, dann wird das schwer. Solange jemand nicht unter Betreuung steht, ist er nun mal voll geschäftsfähig. Der Betroffene selbst kann natürlich gegen Unterschlagung vorgehen, so fern der Nutznießer mit falschen Karten gespielt hat, ggf. auch Betrug. Ein bestellter Betreuer könnte ggf. auch im Nachhinein gegen so etwas vorgehen, aber da wird der Nachweis einer Unterschlagung oder Betrugs halt echt schwer. Da steht dann Aussage gegen die Aussage einer betreuten Person. Ich kann mir schon vorstellen, daß so was gerade im Bereich der Familie recht oft vorkommt.
Wie üblich müßte man dann den Einzelfall genau betrachten, die Gutgläubigkeit auszunützen kann zwar ein strafbares Vergehen in der Beurteilung beeinflussen, aber dazu muss es erst mal ein strafbares Vergehen geben. Irgendwie vergleichbar wäre ja, die „Dummheit“ anderer Menschen auszunutzen, und das ist zwar unfein, aber eben nur selten strafbar. Der Verbraucherschutz regelt da so einiges, aber eben nur für diesen Bereich, die Privatautonomie hat in anderen Bereichen Vorrang.