Hallo, , ich habe nicht genau verstanden warum ich meine Frage nicht in „Ich Form“ stellen darf, aber ich versuche es mal so:
Es gibt ein Mädchen das normalerweise recht gute Deutsch Noten schreibt (zwischen 10 und 12 Punkten [2er Bereich]) nun hat sie ihr Abitur geschirieben und die Noten erhalten. Deutsch 4 Punkte (entspricht einer 4- )
Da sie noch nie eine so schlechte Deutsch Note bekommen hat vermutet sie einen Fehler (Note falsch abgeschrieben, Arbeit vertauscht etc.)Es sind ja auch nur Menschen die dafür verantwortlich sind…
Welche möglichkeiten hat sie um eine Überprüfung der Note zu veranlassen? Gibt es eine rechtliche Grundlage für soetwas?
(Sie will niemanden verklagen)
Liebe Grüße
und vielen Dank
Welche möglichkeiten hat sie um eine Überprüfung der Note zu
veranlassen?
An jeder Schule gibt es für solche Fälle erst mal einen Vertrauenslehrer. Wäre IMHO der erste Schritt.
Hallo, , ich habe nicht genau verstanden warum ich meine Frage
nicht in „Ich Form“ stellen darf, aber ich versuche es mal so:
Das liegt daran, dass der Ich-Fall eine konkrete Rechtsauskunft wäre, und das ist Rechtsanwälten vorbehalten. Also immer alles allgemein und damit fiktiv schreiben 
Es gibt ein Mädchen das normalerweise recht gute Deutsch Noten
schreibt (zwischen 10 und 12 Punkten [2er Bereich]) nun hat
sie ihr Abitur geschirieben und die Noten erhalten. Deutsch 4
Punkte (entspricht einer 4- )
Da sie noch nie eine so schlechte Deutsch Note bekommen hat
vermutet sie einen Fehler (Note falsch abgeschrieben, Arbeit
vertauscht etc.)Es sind ja auch nur Menschen die dafür
verantwortlich sind…
Welche möglichkeiten hat sie um eine Überprüfung der Note zu
veranlassen? Gibt es eine rechtliche Grundlage für soetwas?
Man kann die Abitursarbeiten im zuständien Kultusministerium einsehen.
(Sie will niemanden verklagen)
Liebe Grüße
und vielen Dank
Grüße zurück
Jessica
Hallo,
Es gibt ein Mädchen das normalerweise recht gute Deutsch Noten
schreibt (zwischen 10 und 12 Punkten [2er Bereich]) nun hat
sie ihr Abitur geschirieben und die Noten erhalten. Deutsch 4
Punkte (entspricht einer 4- )
Da sie noch nie eine so schlechte Deutsch Note bekommen hat
vermutet sie einen Fehler (Note falsch abgeschrieben, Arbeit
vertauscht etc.)Es sind ja auch nur Menschen die dafür
verantwortlich sind…
Welche möglichkeiten hat sie um eine Überprüfung der Note zu
veranlassen? Gibt es eine rechtliche Grundlage für soetwas?
wenn dieses Mädchen auch den obigen Text verfasst hat, halte ich eine 4 für angemessen.
Gruß
S.J.
Da sie noch nie eine so schlechte Deutsch Note bekommen hat
vermutet sie einen Fehler
Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass man in einer schriftlichen Abiturprüfung bis zu eienr Note unter seinem üblichen Standard bleibt (wegen Aufgeregtheit und Prüfungsangst). In meiner Abiturklasse war das an der Tagesordnung und ich persönlich habe in zwei von drei Abiturarbeiten (ist schon einige Jahrzehnte her) deutlich unter meinem Niveau abgeschnitten.
(Note falsch abgeschrieben, Arbeit
vertauscht etc.)Es sind ja auch nur Menschen die dafür
verantwortlich sind…
Die Arbeit wird von zwei Lehrern benotet, solten beide den gleichen Fehler gemacht haben ?
Ich denke, sie vermutet eher, dass beim Übertragen von einer Liste in die andere (oder so ähnlich) Fehler unterlaufen sind.
Eine einfache Möglichkeit Antwort zu erhalten, wäre doch die Frage an den Deutschlehrer, oder?
Ich weiß nicht, ob das in jedem Bundesland gleich ist - in Thüringen besteht auf jeden Fall die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Abiturarbeiten (Termin von der Schule festgelegt, Einsichtnahme unter Aufsicht des Lehrers) und danach die des schriftlichen Einspruchs, falls Fehler in der Bewertung gefunden werden.
VG
binimaja
Hallo,
Es gibt ein Mädchen das normalerweise recht gute Deutsch Noten
schreibt (zwischen 10 und 12 Punkten [2er Bereich]) nun hat
sie ihr Abitur geschirieben und die Noten erhalten. Deutsch 4
Punkte (entspricht einer 4- )
Da sie noch nie eine so schlechte Deutsch Note bekommen hat
vermutet sie einen Fehler (Note falsch abgeschrieben, Arbeit
vertauscht etc.)Es sind ja auch nur Menschen die dafür
verantwortlich sind…
Welche möglichkeiten hat sie um eine Überprüfung der Note zu
veranlassen? Gibt es eine rechtliche Grundlage für soetwas?
wenn dieses Mädchen auch den obigen Text verfasst hat, halte
ich eine 4 für angemessen.
Solche Kommentare finde ich immer äußerst unpassend bei der Beantwortung einer Frage! Verkneif Dir das das nächste mal, wenn Du keinen Rat für sie hast!
Gruß
auch ein Gruße
S.J.
Jessica
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Ja, ja, aber Recht hat er schon: Wie kann man mit einem so schlechten Deutsch (voller Fehler!) eine Zwei im Abitur erwarten? Da prüft nicht nur der Deutschlehrer, der vielleicht Sympathien für die Schülerin hegt, da gibt es noch einen unabhängigen Korrektor.
Levay
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Dagegen sag ich ja grundsätzlich nichts. Ich meine nur, dass man sich sowas denken kann und nicht unbedingt diese Gedanken als Antwort schriftlich niederlegen sollte 
Grüße
Jessica
Ja, ja, aber Recht hat er schon: Wie kann man mit einem so
schlechten Deutsch (voller Fehler!) eine Zwei im Abitur
erwarten?
Naja wir haben hier Lektoren und Lektorinnen und sonstige Leute die
sich auch schon mal Akademiker nennen aber nicht in der Lage sind
eine Shift Taste zu bedienen (das macht soviel Arbeit). Von daher
finde ich die hingeschluderten Anfragen von Schülern noch wesentlich
harmloser.
Gruß
Stefan
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Hallo,
Solche Kommentare finde ich immer äußerst unpassend bei der
Beantwortung einer Frage! Verkneif Dir das das nächste mal,
wenn Du keinen Rat für sie hast!
ich glaube die Frage, ob die vergebene Zensur der tatsächlichen Leistung entspricht, sollte als allererstes geklärt werden.
Gruß
S.J.
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