Hallo,
ich habe eine Frage. Man kann das Sorgerecht auf einen
Elternteil übertragen lassen ( auf Antrag )
Wer sollte hier den Antrag stellen? Der getrenntlebende Elternteil oder der betreuende Elternteil?
Wenn ein Elternteil das Alleinsorgerecht haben will, muss dem anderen Elternteil das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden. Übertragen lassen geht nicht.
Allerdings mehr als fraglich, ob das Gericht diesem Antrag entsprechen wird. Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 ist der Entzug des Sorgerechts nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
man kann auch das
Aufenthaltsrecht auf einen Elternteil übertragen lassen ( auf
Antrag ). kann man das Umgangsrecht auch auf einen Elternteil
übertragen ( hier auf den betreuenden Elternteil).
Auch hier gilt, dass einem Elternteil das ABR entzogen werden muss. Funktioniert schon öfters als der Sorgerechtsentzug, aber auch hier muss es wichtige Gründe geben.
Ich persönlich bin ja der Auffassung , das das Umgangsrecht
vordergründig ein Recht des Kindes ist …
Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes und ein Recht des nichtbetreuenden (getrenntlebenden) Elternteil.
Eine Antrag auf Übertragung des Umgangsrechtes z.B. allein auf
die Mutter , käme doch einer „Entrechtung“ des Kindes gleich
oder ?
Es gibt auch hier keine Übertragung des Umgangsrechts auf den betreuenden Elternteil - der hat sein Umgangsrecht automatisch, da er ja täglich das Kind betreut. Theoretisch kann dem nichtbetreuenden Elternteil das Umgangsrecht entzogen werden.
Aber das geht soooo einfach nicht. Der nichtbetreuende Elternteil kann bei Gericht das Umgangsrecht einklagen. Teilweise gibt es - wenn sich der betreuende Elternteil nicht an den Richterspruch hält, dann sogar Zwangsmaßnahmen bis zum teilweisen Sorgerechtsentzug wenn ein Umgangspfleger vom Gericht eingesetzt wird.
Sowas überhaupt zu beantragen finde ich schon bedenklich ,
aber ich weiß das es Elternteile gibt , die ALLES für sich
haben wollen.
So ein Antrag bringt vermutlich großes Gelächter hervor. Ein betreuender Elternteil der dann noch das Umgangsrecht auf sich übertragen haben will, zeigt dass dieser nicht so richtig tickt.
Wie reagieren Gerichte in der Regel auf derartige
Beantragungen ?
Der umgangsberechtigte Elternteil sollte sich Rat und Hilfe bei der örtlichen Gruppe eines Vätervereines holen. Die kennen die Richter vor Ort öfters recht gut.
Umgangsrechtsentzug weil ein Elternteil meint seine Macht ausspielen zu müssen, gibt es im Normalfall nicht.
Gruß
Ingrid