Haftpflichtschaden bei Pferdeunfall

kann bei eindeutiger Sachlage, z.B. Zeugenaussage bei Pferdetritt eine Mitschuld gegeben werden ? evtl. FAll geführtes Pferd wird vom Besitzer aus einem Paddock geholt. Anderes Pferd schlägt willkürlich zu und verletzt das geführte Pferd. Das geführte Pferd gab keinerlei Anlass. Kann sich die Haftpflichtversicherung weigern oder Mitschuld veranlassen, wenn es Zeugen gibt die den Vorfall bestötigen können?

Pferd. Das geführte Pferd gab keinerlei Anlass. Kann sich die
Haftpflichtversicherung weigern oder Mitschuld veranlassen,

Nein, weil der Tierhalter auch ohne Verschulden haftet (Gefährdungshaftung). Es muß nur eindeutig sein, dass sein Tier den Schaden verursacht hat.