WANN GIBTS ALIMENTE????

Von: , Frage gestellt am Mo, 29. Jan 2001

hi,

ich hab kürzlich von einem Fall erfahren, der mich in unser deutsches Rechtssystem doch sehr sehr übel dreinblicken lassen hat! Passt auf:

Ehepaar mit (ehelichem) Kind scheiden sich, (Vater läßt sich scheiden). Da der Vater keine Möglichkeit hat Alimente zu bezahlen, übernimmt dies für die Zeit des Nicht-Bezahlens des Vaters das Sozialamt.

Nun müsste man ja eigentlich denken, dass der Vater das ganze Geld was er nicht bezahlen konnte, irgendwann nun doch zahlen muss, aber PUSTEKUCHEN! Nun wird der armen Frau vom Sozialamt mitgeteilt, dass nicht ihr Mann es irgendwann mal zurückzahlen würde, sondern dass die Frau, die vom Sozialamt erhaltenen Gelder an dieses irgendwann wieder zurückzahlen müsste!!
(alles nach Aussage eines Sozialamts)

NA SIND DIE DENN GANZ DUMM GEWORDEN??

Da braucht doch nur jeder Kerl in Deutschland der keinen Bock mehr auf Alimente hat einfach keine zu zahlen, stattdessen macht sich der Staat nun über das Opfer her! Na danke. Pfui!

Meinungen, Kommentare, Richtigstellungen, etc??

cu
yose

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: WANN GIBTS ALIMENTE????

    Hallo yose,

    Anspruch auf Unterhaltszahlung gegen den Ex hat die Ehefrau. Da dieser Anspruch nicht durchgesetzt wurde, hat sie sich an das Sozialamt gewendet. Empfänger der Leistungen war/ist die Frau. Also ist sie auch diejenige, die in dem Fall, dass sie zu Vermögen kommt, dafür wieder aufkommen müsste.

    Nichtzahlung von Kindesunterhalt ist meines Wissens nach immer noch ein Straftatbestand. Deshalb kann das Weiterdenken deines Falles in dem Sinne, dass jeder Kerl sich leicht drücken könnte, eigentlich nicht sein.

    Im Prinzip müsste bei dem Mann schon allerlei in die Wege geleitet worden sein sprich: Veruteilung, mindestens aber ein Zivilrechtsurteil, das auf 30 Jahre hin vollstreckbar ist, so dass man bei ihm auch Geld bekäme, wenn er welches hat. Wenn er selbst keins hat, müsste er ja auch Sozialhilfe bekommen, von der er eigentlich den Kindesunterhalt abzweigen müsste.

    Vielleicht klärt sich der Fall ja doch in einem etwas mehr nach Gerechtigkeit aussschauenden Sinne.

    Gruß, bebro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
      Re^2: WANN GIBTS ALIMENTE????

      hi bebro,

      ich muss mich kurz korrigieren!:

      Es handelt sich um keine ALIMENTE, sondern um UNTERHALTSZAHLUNGEN an die Frau.

      Gelten da immer noch die selben Regeln wie bei der Alimentenzahlung, oder ändert sich nun alles?

      cu
      yose

      • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
        Re^3: WANN GIBTS ALIMENTE????

        Hallo yose,

        ich bin "nur" einfache Juristin und kein Sozialamtsexperte, nach meinem Dafürhalten ist es so, dass die Frau sich dann an ihren Exmann hätte halten müssen, notfalls mit Klage, wofür es bei sozial schwach gestellten Personen die Prozesskostenhilfe gibt. Wenn sie sich der Einfachheit halber an das Sozialamt wendet, ist es klar, dass dieses seine Rückerstattungsansprüche gegen die Frau geltend machen wird. Dafür müsste sie aber erst einmal zu Vermögen kommen.

        Schönen Tag noch - und nicht zuviel ärgern :-)
        Bebro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: WANN GIBTS ALIMENTE????

    Hi,
    wenn eine Frau Sozialhilfe beantragt, weil der Mann keinen Unterhalt zahlt, geht der Unterhaltsanspruch der Frau und des evtl. vorhandenen Kindes kraft Gesetzes auf das Sozialamt über. Das Sozialamt versucht dann, sich den Unterhalt vom Vater zu holen. Es kann den Vater auch wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen, wenn er sich z.B. nicht um Arbeit bemüht. Wenn der Vater aber wirklich nicht zahlen kann, weil er z.B. krank ist, dann ist eben nichts zu holen. Evtl. laufen Rückstände auf, aber wenn nix zu holen is, dann is nix zu holen. Soweit, so schlecht.
    Es wundert mich allerdings, dass das Sozialamt gesagt haben soll, dass die Frau die Sozialhilfe zurückzahlen soll. Das muss schon einen Grund haben, denn normalerweise ist Sozialhilfe kein Darlehen, sondern ein Zuschuss. Ausnahmen wären z.B., wenn Vermögen vorhanden ist, welches nicht geschützt, aber auch nicht sofort verwertbar ist. Dann könnte die Sozialhilfe darlehensweise gewährt werden, und sobald das Vermögen verwertbar ist (z.B. ein Haus verkauft wird), muss die Sozialhilfe zurückgezahlt werden. Ein weiterer Grund für darlehnsweise gezahlte Sozialhilfe wäre, wenn absehbar ist, dass die Hilfebedürftigkeit nur von kurzer Dauer ist (i.d.R. weniger als 6 Monate). Das dürfte bei einer getr. leb./gesch. Frau mit kleinem Kind in den meisten Fällen nicht zutreffen.
    Bliebe nur noch die Möglichkeit, dass die Frau schon selbst die Unterhaltsansprüche gegen den Mann verfolgt hat, bevor das Sozialamt tätig wurde. Dann muss sie natürlich, sobald sie Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum bekommt, für den sie bereits Sozialhilfe erhalten hat, diesen Unterhalt dem Sozialamt erstatten. Das ist auch korrekt, oder? Sonst würde sie ja doppelt kassieren.
    Auf jeden Fall muss das Sozialamt, wenn es Geld zurückfordert, einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen, und gegen den kann man ja Widerspruch einlegen.

    Gruß,
    Delia

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: WANN GIBTS ALIMENTE????

      Dies ist ne rundum klare Aussage und rechtlich absolut haltbar, hier könnte man nicht´s gegen unternehmen.
      Wundert mich, daß du auf einen Widerspruch hinweist, der in den o.g abgewiesen wird.
      Gruß von einem, ders nicht lassen kann und ignoriert werden möchte [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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