Reparatur und Pfandrecht

Guten Tag, hätte folgende Frage:

Darf ein Autohaus ein Gebrauchtfahrzeug (Kaufdatum 28.10.08) eines Kunden nach nicht vollzogener Reparatur dem
Kunden vorenthalten, wenn dieser seine Rechung nicht bei Abholung bezahlt?

Da es sich beim Rechungsinhalt um eine Nachbesserung einer vorigen Reparaturleistung (Ende Dez 08)
handelt, nur das Autohaus dies nicht so sieht. Das Fahrzeug wurde vom Kunden mit entsprechenden Fehler bzw Verweis auf das Problem abgegeben. Fahrzeughaus hat daraufhin eine komplett andere Werkstatt zu Rate gezogen und möchte dies dem Kunden in Rechnung stellen.

Mit welcher Begründung könnte der Kunde sein Fahrzeug wieder bekommen ohne die Rechnung zu zahlen, da der Kunde nicht nachvollziehen kann, was genau am Fahrzeug gemacht wurde?

Zusätzlich beschuldigt das Autohaus den Kunden, Schuld an der Ursache des Problemes zu sein.

Falls das Fahrzeughaus von seinem Pfandrecht Gebrauch macht: Was passiert, wenn der Kunde auf keinerlei Forderung seitens des Autohauses eingeht und nicht das Fahrzeug abholt?

Vielen Dank

placebo78

  1. Wenn der Kunde dem Autohaus Geld für die Reparatur schuldet, hat das Autohaus - wie dir offenbar selbst klar ist - ein Pfandrecht. Wenn nicht, dann nicht.

  2. Wenn es ein Pfandrecht hat und der Eigentümer das Auto einfach herausholt, macht er sich nach § 289 StGB strafbar.

Hi,

wer hat Recht, Kunde oder Werkstatt?

Um das zu klären gibt es Kfz-Schiedsstellen, wenn die Werkstatt Mitglied der Innung ist.

http://www.kfz-schiedsstellen.de/ohnetitel/index.html

Sollte im Streitfall die erste Anlaufstelle sein.

Will der Kunde sein Fahrzeug, wird ihm wohl nichts übrig bleiben als die Rechnung unter Vorbehalt zu bezahlen. Sich u.U. über das Gericht das Geld wieder zurück zu holen, wenn er belegen kann das es sich hier noch um Gewährleistung handelt.

Ohne jetzt den ganzen Hintergrund zu kennen, kann in der Richtung keine Aussage gemacht werden. Bewerten müsste das eine dritte, neutrale Person, eben die Schiedsstelle. Dann kann immer noch überlegt werden ob weitere Gutachter und Anwälte Geld verdienen sollen.

Wenn das Fahrzeug zulange auf dem Hof steht, könnte der Werkstattbesitzer auf die Idee kommen, Stellgebühren zu verlangen. Dazu sollten mal die AGB angeschaut werden. Was wieder den nächsten Streit auslöst.

Q-Gruß