Guten Tag, hätte folgende Frage:
Darf ein Autohaus ein Gebrauchtfahrzeug (Kaufdatum 28.10.08) eines Kunden nach nicht vollzogener Reparatur dem
Kunden vorenthalten, wenn dieser seine Rechung nicht bei Abholung bezahlt?
Da es sich beim Rechungsinhalt um eine Nachbesserung einer vorigen Reparaturleistung (Ende Dez 08)
handelt, nur das Autohaus dies nicht so sieht. Das Fahrzeug wurde vom Kunden mit entsprechenden Fehler bzw Verweis auf das Problem abgegeben. Fahrzeughaus hat daraufhin eine komplett andere Werkstatt zu Rate gezogen und möchte dies dem Kunden in Rechnung stellen.
Mit welcher Begründung könnte der Kunde sein Fahrzeug wieder bekommen ohne die Rechnung zu zahlen, da der Kunde nicht nachvollziehen kann, was genau am Fahrzeug gemacht wurde?
Zusätzlich beschuldigt das Autohaus den Kunden, Schuld an der Ursache des Problemes zu sein.
Falls das Fahrzeughaus von seinem Pfandrecht Gebrauch macht: Was passiert, wenn der Kunde auf keinerlei Forderung seitens des Autohauses eingeht und nicht das Fahrzeug abholt?
Vielen Dank
placebo78