Guten Tag,
kann man eine Eidesstattliche Versicherung - Formular vorhanden, vorab per Fax schicken?
Ist diese wirksam, wenn man eine ausweiskopie mit ranhänge?
Guten Tag,
kann man eine Eidesstattliche Versicherung - Formular vorhanden, vorab per Fax schicken?
Ist diese wirksam, wenn man eine ausweiskopie mit ranhänge?
Soweit wir von der eidesstattlichen Versicherung als Zwangsvolltreckungsmaßnahme reden, muss diese soweit mir bekannt ist durch das zuständige Organ, meist dem Gerichtsvollzieher, abgenommen werden. Der Gerichtsvollzieher muss hierbei auch die Identität prüfen und vor allem auch hinsichtlich der strafrechtlichen Kosequenzen einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt belehren.
Hallo,
wer soll diese den Abnehmen?
gruß
Hallo,
Obergerichtsvollzieher -
die Frage stellt sich doch gar nicht ? Seit wann kann man den per Fax „schwören“ ???
Der Schuldner hat zu Protokoll an Eidess statt zu versichern, dass er die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht hat ( § 807 III ZPO )