Gegenanzeige wegen Drohung?
Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Jun 2009
Guten Tag,
angenommen, jemand hätte im Januar einen Artikel über ebay erworben und bezahlt. Die Lieferung erfolgte nicht und der Verkäufer vertröstete den Käufer ständig auf einen späteren Zeitpunkt.
Der genervte Käufer wollte sein Geld zurück und machte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch aber er bekam das Geld nie zurück. Stattdessen wurde er auf später vertröstet, es hieß, das Lager sei bei einem Diebstahl geleert worden, dann hieß es, der Verkäufer sei erkrankt usw.
Daran schloss sich ein endloser e-mail Verkehr an, in dem der Verkäufer sagte, er würde Ende Mai bezahlen.
Danach wieder nichts. Anfang Juni schrieb er, da Geld sei nun überwiesen. Aber das stimmte auch nicht.
Es handelt sich um einen Betrag von unter 80 Euro, der gesamte Geschäftsverkehr erfolgte per e-mail, und der Käufer hat mehrmals Fristen gesetzt (per mail).
DUMMERWEISE hat der Käufer (wütend und verzweifelt) dann eine nicht ernst gemeinte Drohung (Inhalt etwa: "Wir sehen uns bald in ... So eine kleine Ratte lasse ich nicht mit Betrug durchkommen") ausgesprochen (email).
Jetzt ist die Frage: Wenn der Käufer nun rechtlich wegen der Nichtleistung bzw. Nichtrückzahlung seines Geldes vorgehen möchte, kann der Schuldner quasi aus Rachi eine Anzeige wg. Beleidigung oder Betrugs erstatten? Und wie stark werden die Umstände berücksichtigt, unter denen es zu diesem Verlauf gekommen ist?
Herzlichen Dank für jede Hilfe
J.O.
