Rechte bei Reklamation bei Mediamarkt!?!?

Wenn man bei Mediamarkt ein Gerät (z. B. ein Handy) kauft, 1 Woche später das Gerät wegen eines Displayfehlers reklamiert, muss dann das Gerät erst eingeschickt werden (zum Hersteller) für ein Gutachten oder gibt es noch andere Optionen? Oder kann man auch im Fall eines Gutachtens einen anderen Gutachter seiner Wahl nehmen?

Außerdem, hat man dennoch rechtliche Ansprüche vom Gesetzgeber wegen Reklamation oder gibt es vielleicht von Seiten Mediamarktes noch Ansprüche? Wie sieht es denn mit der „Umtauschgarantie“ von Mediamarkt aus?

Vielen Dank für eure Antworten!
Antwortet bitte schnell!

ich818

Hallo,

muss dann das Gerät erst eingeschickt werden (zum Hersteller)
für ein Gutachten oder gibt es noch andere Optionen?

das Gerät muss eigentlich gar nicht eingeschickt werden. Du hast die Wahl das reparieren zu lassen oder es umzutauschen. das sollte kein Problem darstellen, da das Gerät nur eine Woche „alt“ ist.
Somit musst Du auch nicht beweisen, dass der Mangel von Beginn an bestand.
§439 BGB „Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.“

Außerdem, hat man dennoch rechtliche Ansprüche vom
Gesetzgeber wegen Reklamation oder gibt es vielleicht von
Seiten Mediamarktes noch Ansprüche?

Du hast einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware,
welche Ansprüche sollte Mediamarkt denn noch haben?

gruß,
Jessica

Und ich dachte immer…
Hallo,

das Gerät muss eigentlich gar nicht eingeschickt werden. Du
hast die Wahl das reparieren zu lassen oder es umzutauschen.
das sollte kein Problem darstellen, da das Gerät nur eine
Woche „alt“ ist.

so so. Und ich dachte immer, dass der Käufer nur bei Sachmängeln, die bei Übergabe anlagen, Ansprüche gegen den Verkäufer hat.

Wenn man deinen Beitrag so liest, könnte man ja meinen, dass das bei jedem nur erdenklichen Defekt so wäre, egal von wem und wie dieser verschuldet ist.

Deine Antwort verfehlt die Frage also insofern, als dass zunächst einmal natürlich geklärt werden muss, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Erst dann „muss“ der Verkäufer irgend etwas…

Gruß

S.J.

Abend!

… in den ersten 6 Monaten gilt …

Wolltest du nur mal die Antwort mies machen oder wie ist das zu
verstehen.

Gruß
Stefan

Hallo,

… in den ersten 6 Monaten gilt …

Wolltest du nur mal die Antwort mies machen oder wie ist das
zu
verstehen.

Wieso? Auch innerhalb der ersten 6 Monate gibt es keinen Anspruch auf Gewährleistung wenn man n Kaffe drüber gegossen hat oder es aus dem Fenster wirft … und darauf soll es hinaus. Das gilt sowohl vor als auch nach den 6 Monaten.

Außerdem:

das Gerät muss eigentlich gar nicht eingeschickt werden. Du
hast die Wahl das reparieren zu lassen oder es umzutauschen.
das sollte kein Problem darstellen, da das Gerät nur eine
Woche „alt“ ist.

Hat man diese Wahl wirklich? Hat der VK nicht das Recht auf die Möglichkeit das Gerät zu reparieren?

Grüße

Hallo,

… in den ersten 6 Monaten gilt …

gilt was?

Wolltest du nur mal die Antwort mies machen oder wie ist das
zu
verstehen.

Die Antwort ist nonsens. Und es ist bitter, wie eine Jurastudentin (laut ViKa) an solche Fälle herangeht.

Gruß

S.J.

Mahlzeit!

Wieso? Auch innerhalb der ersten 6 Monate gibt es keinen
Anspruch auf Gewährleistung wenn man n Kaffe drüber gegossen
hat oder es aus dem Fenster wirft … und darauf soll es
hinaus.

Wo hast du das denn gelesen? Ist mir da was entgangen oder sieht
bei dir die Anfrage anders aus, also bei mir steht da.

1 Woche später das Gerät wegen eines Displayfehlers reklamiert

Wo liest du da selber beschädigt oder sowas?

Hat man diese Wahl wirklich? Hat der VK nicht das Recht auf
die Möglichkeit das Gerät zu reparieren?

Kommt darauf an, es besteht vieleicht sogar die Möglichkeit auf
Wandelung.

Gruß
Stefan

Hallo,

Wo hast du das denn gelesen? Ist mir da was entgangen oder
sieht
bei dir die Anfrage anders aus, also bei mir steht da.

ich kann da nur „kaputt“ lesen. Und kaputt ist, entgegen häufiger Meinung nicht gleich „Anspruch“.

Kommt darauf an, es besteht vieleicht sogar die Möglichkeit
auf
Wandelung.

das Gesetz zumindest sieht diese Möglichkeit nicht vor.

Gruß

S.J.

Hallo!

ich kann da nur „kaputt“ lesen.

Bei mir steht da „Displayfehlers“

Kommt darauf an, es besteht vieleicht sogar die Möglichkeit
auf Wandelung.

das Gesetz zumindest sieht diese Möglichkeit nicht vor.

Ich vertraute da [FAQ:1152] unter Rücktritt.
Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor.

Gruß
Stefan

Hallo,

Wieso? Auch innerhalb der ersten 6 Monate gibt es keinen
Anspruch auf Gewährleistung wenn man n Kaffe drüber gegossen
hat oder es aus dem Fenster wirft … und darauf soll es
hinaus.

Wo hast du das denn gelesen? Ist mir da was entgangen oder
sieht
bei dir die Anfrage anders aus, also bei mir steht da.

1 Woche später das Gerät wegen eines Displayfehlers reklamiert

Wo liest du da selber beschädigt oder sowas?

Die Antwort bezog sich bereits auf eine andere Antwort, und die war allgemein geschrieben. Zudem - woher soll der VK wissen, dass dem so ist. Der Begriff „Displayfehler“ ist so allgemein, dass dieser auch eine selbstverschuldete Ursache haben könnte.

Hat man diese Wahl wirklich? Hat der VK nicht das Recht auf
die Möglichkeit das Gerät zu reparieren?

Kommt darauf an, es besteht vieleicht sogar die Möglichkeit
auf
Wandelung.

Wonach IMHO dem VK gesetztlich das Recht gegeben wird, mindestens zweimal Nachbesserungsmaßnahmen vorzunehmen, bevor der K auf Wandlung bestehen kann … lasse mich da gern verbessern.

Grüße

Ist trotzdem falsch
Hallo,

Ich vertraute da [FAQ:1152] unter Rücktritt.
Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings
sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen
Nacherfüllung vor.

vertraue, wem du willst, ich vertraue da lieber den geltenden Gesetzes, insbesondere BGB §437.

Der FAQ Eintrag scheint von vor 2002 zu stammen.

Gruß

S.J.