Ehem. mitbewohner hat noch sachen dagelassen

Hallo! Angenommen, ein ehemaliger Mitbewohner hat noch Sachen in der Wohnung zurückgelassen, die er zwar angeblich unbedingt haben will. Allerdings hat er sie drei mal zum angekündigten Termin nicht abgeholt. Was müsste man tun,um die Sachen entsorgen zu dürfen, und wer muss das bezahlen? Darf man die Sachen evtl verkaufen, um die letzte Miete, die er seinem Mitbewohner schuldig geblieben ist, teilweise zu begleichen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Marion

Hallo.
Meiner Meinung nach sollte dem ehem. Mitbewohner eine weitere Frist gesetzt werden.Notfalls müsste eine Auskunft bei einem Anwalt eingeholt werden auch wegen der Mietschulden.
Eine Entsorgung zahlt dann wohl auch der Auftraggeber ( wer bestellt der zahlt auch. )

Gruß Manu