Gewaltdelikte an Schutzbefohlenen - nur physisch?

Hallo liebe Community,

angenommen, Mama und Papa leben nicht mehr zusammen, weil Papa gewalttätig und Alkoholiker ist. Papa erzählt dem 6-jährigen Sohn seit Jahren bösartige Dinge, die den Sohn völlig verstören und Mama hat deswegen ein Besuchsverbot erwirkt, das aber wegen vermeintlich guter „Führung“ teilweise aufgehoben wurde. Sohn versucht sich jetzt, das Leben zu nehmen.

Aussichtsloser Fall solange Papa Sohn nicht schlägt? Auslegungssache der Richter? Oder gibt es hier rechtlich klar definierte Möglichkeiten für Mama, gegen Papa vorzugehen?

In Sachen physische Kindesmisshandlung gibt es doch den Begriff „Gewaltdelikte an Schutzbefohlenen“. Gilt so was auch bei psychischer Misshandlung/Gewalt oder ist das nur ein Sammelbegriff für Statistiken?

Beste Grüße
schleichrabe

Hallo Schleichrabe,
in einem solchen Fall würde ich immer den Kinderschutzbund mit ins Boot holen.
Die haben Zweigstellen im ganzen Bundesgebiet. Einfach anrufen und um Hilfe bitten. Wenn der Kinderschutzbund involwiert ist reagieren Gerichte oftmals wesentlich aufmerksamer.
Auch sollte man darüber nachdenken, das Kind einem Kinderpsychologen vorzustellen, der für das Gericht ein Gutachten erstellen kann.

Nur nicht aufgeben und sich Hilfe holen

Gruß

Maren