2x Gebühren für Ratenzahlung

Ist es erlaubt, dass ein Inkassounternehmen von sich aus eine Ratenzahlung vereinbart, dafür Gebühren verlangt, dann das ganze an einen Anwalt weiterreicht, der dann wiederum eine Gebühr für eine Ratenzahlung fordert?

Danke für eure Meinungen.
stephan

ein Inkassounternehmen hat kein Recht, Geld einzutreiben. Kannst Du allesamt ignorieren. Das einzige, was dazu berechtigt, ist ein rechtskräftiger Titel (Urteil). Sprich, dazu muß in der Regel geklagt werden und gewonnen und dann können auch nur die Gebühren verlangt werden, die rechtlich zulässig sind (allerdings sind das auch Anwalts- und Gerichtskosten, was die Sache verteuern kann). Alles andere ist Dummenfang. Ggf. Sache vom Anwalt prüfen lassen, entweder den berechtigten Teil zahlen oder es auf eine Klage ankommen lassen. Warum so was immer wieder an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird, statt die Forderung einzuklagen ist mir ein Rätsel. Möglicherweise ist die Sache unberechtigt.

Ist es erlaubt, dass ein Inkassounternehmen von sich aus eine
Ratenzahlung vereinbart,

Niemand kann etwas ‚von sich aus vereinbaren‘. Der Begriff ‚vereinbaren‘ beinhaltet, dass sich da zwei Parteien einig sind. So wie geschildert kann es sich also gar nicht verhalten. Wurde da evt. vom Inkassounternehmen eine Ratenzahlung angeboten und der Zahlungspflichtige hat zugestimmt?

dafür Gebühren verlangt,

Nachträglich oder im Zuge der Ratenzahlungsvereinbarung?

dann das ganze an einen Anwalt weiterreicht,

Doch wohl erst, nachdem sich der Zahlungspflichtige nicht an den Ratenzahlungsvertrag gehalten hat, oder?

der dann wiederum eine
Gebühr für eine Ratenzahlung fordert?

Der Anwalt fordert also das ein, was der Zahlungspflichtige als Ratenzahlungsvertrag unterschrieben und woran er sich nicht gehalten hat?
Dann sollte der Zahlungspflichtige langsam mal zu Potte kommen und sich an seine Verträge halten, bevor da noch mehr Kosten auflaufen. Wenn er nachweislich in Verzug gekommen ist (und davon muss man bei einem Ratenzahlungsvertrag mit festen Terminen wohl ausgehen), trägt er auch die Kosten des Anwaltes. Und später auch die weiteren Kosten für Gerichtsvollzieher oder Prozess.
Es wäre dringend Zeit, dass sich der Zahlungspflichtige einen Beratungsschein besorgt und mal von einem Anwalt aufklären lässt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ein Inkassounternehmen hat kein Recht, Geld einzutreiben.

Was genau verstehst Du unter ‚eintreiben‘?

Kannst Du allesamt ignorieren.

Toller Rat, wenn man selber den Schaden nicht zahlen muss.

Das einzige, was dazu
berechtigt, ist ein rechtskräftiger Titel (Urteil).

Das ist Quatsch. Das einzige, was da berechtigt, ist erstmal eine rechtmäßige Forderung. Und wenn die besteht, sollte man auch zahlen und nicht noch weitere Kosten verursachen. Zahlt man dann nämlich allesamt selber.

Sprich,
dazu muß in der Regel geklagt werden

Quatsch, ein Mahnbescheid reicht erstmal.

und gewonnen und dann
können auch nur die Gebühren verlangt werden, die rechtlich
zulässig sind (allerdings sind das auch Anwalts- und
Gerichtskosten, was die Sache verteuern kann).

Die ‚Gebühren‘ können bereits dann geltend gemacht werden, wenn der Zahlungspflichtige im Verzug ist.
Es wäre schön, wenn Du bei so wenig Ahnung einfach mal an Dieter Nuhr denken würdest. Am Ende glaubt noch jemand diesen Unsinn.

Alles andere ist Dummenfang.

Das betreibst Du hier grade.

Ggf. Sache vom Anwalt prüfen lassen,

Das sollte man ins Auge fassen.

entweder
den berechtigten Teil zahlen oder es auf eine Klage ankommen
lassen.

Genau. Warum nicht die alten Schulden noch ein wenig vergrößern, bevor man sie dann doch zahlen muss.

Warum so was immer wieder an ein Inkassounternehmen
weitergegeben wird, statt die Forderung einzuklagen ist mir
ein Rätsel.

Ganz einfach: die kennen sich mit sowas aus, im Gegensatz zu Dir.

Möglicherweise ist die Sache unberechtigt.

Tja, wer weiß? Aber wieso gibst Du hier derart gefährliche und teure Ratschläge, wenn Du nicht mal das weißt?
Gruß
loderunner (ianal)

Wurde da evt. vom Inkassounternehmen eine
Ratenzahlung angeboten und der Zahlungspflichtige hat
zugestimmt?

Nein, der Zahlungspflichtige bat um eine Stundung und bekam eine Ratenzahlung angeboten - mit sofortigem Aufschlag einer Gebühr für einen Ratenzahlungsvergleich.

Doch wohl erst, nachdem sich der Zahlungspflichtige nicht an
den Ratenzahlungsvertrag gehalten hat, oder?

Nein, denn bevor der Zahlungspflichtige oben genannten Aufschlag anfechten konnte, der Rechtsanwalt eingeschaltet.

der dann wiederum eine
Gebühr für eine Ratenzahlung fordert?

Der Anwalt fordert also das ein, was der Zahlungspflichtige
als Ratenzahlungsvertrag unterschrieben und woran er sich
nicht gehalten hat?

Nein, der Anwalt fordert die ungewollte Ratenzahlungsforderung des Inkasso-Dienstleister und seine eigene Gebühr für eine Ratenzahlung.

Dann sollte der Zahlungspflichtige langsam mal zu Potte kommen[…]
Gruß
loderunner (ianal)

Ich werde das mal so weiterleiten. Schönen Dank erstmal. :smile:

Was genau verstehst Du unter ‚eintreiben‘?

hm…was macht wohl ein Inkassounterehmen? Denk mal nach…

Kannst Du allesamt ignorieren.

Toller Rat, wenn man selber den Schaden nicht zahlen muss.

ja!

Das einzige, was dazu
berechtigt, ist ein rechtskräftiger Titel (Urteil).

Das ist Quatsch. Das einzige, was da berechtigt, ist erstmal
eine rechtmäßige Forderung. Und wenn die besteht, sollte man
auch zahlen und nicht noch weitere Kosten verursachen. Zahlt
man dann nämlich allesamt selber.

aha, wie treibt man denn mit einer nicht vollstreckungsfähigen Forderung Geld ein? Mit Schlägertrupps? Was bitte braucht ein Gerichtsvollzieher, um pfänden zu können? Hm…

Sprich,
dazu muß in der Regel geklagt werden

Quatsch, ein Mahnbescheid reicht erstmal.

Sehr witzig. Und wenn er einfach dagegen Einspruch einlegt, was dann?

und gewonnen und dann
können auch nur die Gebühren verlangt werden, die rechtlich
zulässig sind (allerdings sind das auch Anwalts- und
Gerichtskosten, was die Sache verteuern kann).

Die ‚Gebühren‘ können bereits dann geltend gemacht werden,
wenn der Zahlungspflichtige im Verzug ist.

aha. Man kann also klagen, ohne den Zahlungspflichtigen vorab zu mahnen bzw. die Klage anzudrohen? Und der übernimmt dann die Gerichtsgebühren?

Es wäre schön, wenn Du bei so wenig Ahnung einfach mal an
Dieter Nuhr denken würdest. Am Ende glaubt noch jemand diesen
Unsinn.

Woher weißt Du, daß ich davon wenig Ahnung habe? Hatte selbst so ein Problem, es ging um eine Rechnung von mehreren 1000 Euro. Der RA hat einen Brief an das Inkassounternehmen geschrieben, daß die keinerlei gesetzliche Grundlage haben, Geld einzutreiben un schon gar nicht für ihre überzogenen Gebühren und das weitere Post nicht mehr beachtet wird. Wenn sie von uns etwas wollen, sollten sie doch bitteschön klagen…und schon war Ruhe.
Dem Gläubiger hat er dann 50% der Summe angeboten - ohne jegliche Gebühren des Inkasounternehmens. Mit der Zahlung war die Sache dann beendet.

Alles andere ist Dummenfang.

Das betreibst Du hier grade.

Ggf. Sache vom Anwalt prüfen lassen,

Das sollte man ins Auge fassen.

entweder
den berechtigten Teil zahlen oder es auf eine Klage ankommen
lassen.

Genau. Warum nicht die alten Schulden noch ein wenig
vergrößern, bevor man sie dann doch zahlen muss.

Woher weißt Du, daß er zahlen muß? Ein gRoßteil der Forderungen von Inkassounternehmen sind unbegründet. Sie können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen Cent mehr! Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.

Warum so was immer wieder an ein Inkassounternehmen
weitergegeben wird, statt die Forderung einzuklagen ist mir
ein Rätsel.

Ganz einfach: die kennen sich mit sowas aus, im Gegensatz zu
Dir.

Selten so gelacht…

Nein, der Zahlungspflichtige bat um eine Stundung und bekam
eine Ratenzahlung angeboten - mit sofortigem Aufschlag einer
Gebühr für einen Ratenzahlungsvergleich.

hat er dem Vergleich zugestimmt und waren ihm dabei die Gebühren bekannt? Ich kenne die genauen Formvorschrift eines Vergleiches nicht, aber wenn er so tatsächlich zustandegekommen ist, wäre das ein Fehler, denn er hat möglicherweise überhöhten Gebühren zugestimmt! Inwieweit das anfechtbar ist, mögen die Profis hier erklären.

Doch wohl erst, nachdem sich der Zahlungspflichtige nicht an
den Ratenzahlungsvertrag gehalten hat, oder?

Nein, denn bevor der Zahlungspflichtige oben genannten
Aufschlag anfechten konnte, der Rechtsanwalt eingeschaltet.

Ist doch logisch. Er hat klein beigegeben und nun legen die noch einmal nach und generieren Gebühren. Sofort zum Anwalt! Der Anwalt wird (vermutlich) weniger kosten, als die überhöhten Gebühren, die er einsparen kann! Evtl. kann man auf Grund der nicht vereinbarten Zusatzgebühren dem Vergleich widersprechen. Nie einer überhöhten Forderung des Inkasso zustimmen oder diese rechtswirksam (vollstreckbar) werden lassen!

Der RA muß prüfen:

  • besteht die ursprüngliche Forderung zu Recht?
  • würde der Gläubiger mit einer Klage vor Gericht durchkommen (Beweise, Aufwand/ Nutzen etc.) und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß er durchkommt
  • welche Gebühren können tatsächlich verlangt werden bzw. sind die Gebühren unangemessen?

Wenn die Sache wirklich unabwendbar ist, die ursprüngliche Forderung + nur die rechtmäßigen Gebühren bezahlen und alles andere zurückweisen.

Was genau verstehst Du unter ‚eintreiben‘?

hm…was macht wohl ein Inkassounterehmen? Denk mal nach…

Tja, da wirst Du wohl mehr Erfahrung haben als ich. Also: was macht ein Inkassounternehmen, was verstehst Du unter ‚eintreiben‘? Es soll da durchaus verschiedene Wege und Möglichkeiten geben, sonst müsste ich nicht nachfragen.

Kannst Du allesamt ignorieren.

Toller Rat, wenn man selber den Schaden nicht zahlen muss.

ja!

Aha? Wenn also ein Mahnbescheid vom Inkasso kommt, einfach ignorieren? Genauso wie eine Mahnung, die einen Verzug begründet?
Du gibst hier ja wirklich tolle Ratschläge.

Das einzige, was dazu
berechtigt, ist ein rechtskräftiger Titel (Urteil).

Das ist Quatsch. Das einzige, was da berechtigt, ist erstmal
eine rechtmäßige Forderung. Und wenn die besteht, sollte man
auch zahlen und nicht noch weitere Kosten verursachen. Zahlt
man dann nämlich allesamt selber.

aha, wie treibt man denn mit einer nicht vollstreckungsfähigen
Forderung Geld ein?

Hm. Im ganz normalen Leben versucht man es erstmal mit einer Rechnung. Ich habe noch nie gehört, dass ein Bäcker erstmal ein Urteil erwirken muss, damit er seine Brötchen bezahlt bekommt.

Mit Schlägertrupps? Was bitte braucht ein
Gerichtsvollzieher, um pfänden zu können? Hm…

Mahnbescheid? Hm…

Sprich,
dazu muß in der Regel geklagt werden

Quatsch, ein Mahnbescheid reicht erstmal.

Sehr witzig. Und wenn er einfach dagegen Einspruch einlegt,
was dann?

Was, wenn er den ignoriert, wie Du doch oben so lustig vorgeschlagen hast?
Btw., welchen Sinn hat eigentlich ein Mahnbescheid, wenn ohnehin immer geklagt werden muss? Schonmal darüber nachgedacht? Und noch nie darauf gekommen, dass ein Urteil später dann wesentlich teurer werden könnte?

und gewonnen und dann
können auch nur die Gebühren verlangt werden, die rechtlich
zulässig sind (allerdings sind das auch Anwalts- und
Gerichtskosten, was die Sache verteuern kann).

Die ‚Gebühren‘ können bereits dann geltend gemacht werden,
wenn der Zahlungspflichtige im Verzug ist.

aha. Man kann also klagen, ohne den Zahlungspflichtigen vorab
zu mahnen bzw. die Klage anzudrohen? Und der übernimmt dann
die Gerichtsgebühren?

Genau so ist es. Wichtig ist allein, dass der Zahlungspflichtige in Verzug ist. Das kann durch einen Mahnung geschehen, aber das kann (z.B. bei Mietzahlungen) auch dadurch geschehen, dass die Zahlung für einen bestimmten Termin festgesetzt war. Was ja durch die Einigung auf Ratenzahlung passiert sein könnte. Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Eine Drohung mit Klage braucht es in keiner Weise. Ich weiß nicht, woher Du diesen Unsinn hast. Und was der Schuldner dann zu zahlen hat, findest Du nett beschrieben auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug

Es wäre schön, wenn Du bei so wenig Ahnung einfach mal an
Dieter Nuhr denken würdest. Am Ende glaubt noch jemand diesen
Unsinn.

Woher weißt Du, daß ich davon wenig Ahnung habe?

Das ist offensichtlich. Du weißt nicht, was Verzug ist, Du weißt nicht, was für Kosten ein Inkassounternehmen ansetzen darf, Du weißt gar nichts.

Hatte selbst so ein Problem,…

Ja, und? Woraus schließt Du denn, was im hier besprochenen Fall Deinen Erfahrungen ähneln könnte?

entweder
den berechtigten Teil zahlen oder es auf eine Klage ankommen
lassen.

Genau. Warum nicht die alten Schulden noch ein wenig
vergrößern, bevor man sie dann doch zahlen muss.

Woher weißt Du, daß er zahlen muß? Ein gRoßteil der
Forderungen von Inkassounternehmen sind unbegründet.

Falsch. Der weitaus größte Teil ist begründet, das ist zum Beispiel das, was ursprünglich mal auf einer Rechnung und vielleicht danach auf einer Mahnung gestanden hat. Dazu kommen dann Aufwendungen des Inkassounternehmens selber und Verzugszinsen.
Was nicht begründet ist, sind Gebühren, die über das hinaus gehen, was einem Anwalt zustünde. ‚Alles ignorieren‘ ist deshalb das blödeste, was man machen kann. Man sollte schon ein wenig genauer hinschauen.

Sie
können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen
Cent mehr!

Falsch, s.o…

Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit
durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.

Völliger Blödsinn. Du verlangst damit, noch weitere Kosten zu verursachen - die der Schuldner trägt.

Gruß
loderunner (ianal)

Guten Tag,

Was genau verstehst Du unter ‚eintreiben‘?

hm…was macht wohl ein Inkassounterehmen? Denk mal nach…

Tja, da wirst Du wohl mehr Erfahrung haben als ich. Also: was
macht ein Inkassounternehmen, was verstehst Du unter
‚eintreiben‘? Es soll da durchaus verschiedene Wege und
Möglichkeiten geben, sonst müsste ich nicht nachfragen.

Das ist mir bekannt und viele dieser Wege stehen dem Inkassounternehmen offen. Warum sollte ich Sie jetzt einzeln auflisten?

Kannst Du allesamt ignorieren.

Toller Rat, wenn man selber den Schaden nicht zahlen muss.

ja!

Aha? Wenn also ein Mahnbescheid vom Inkasso kommt, einfach
ignorieren? Genauso wie eine Mahnung, die einen Verzug
begründet?
Du gibst hier ja wirklich tolle Ratschläge.

Das kann nur von Dir kommen, Du verdrehst ständig die Tatsachen. Schreiben vom Inkasso sollte man ignorieren, aber doch keinen Mahnbescheid VOM GERICHT! Einem Mahnbescheid widerspricht man sofort, damit ist das Mahnverfahren bekanntlich beendet! Der Gläubiger muß klagen(falls er es macht) und erst dann kommt er zu seinem Geld. Dabei legt das auch Gericht fest, was für Zinsen und Mahngebühren zulässig sind!
Wenn man den Mahnbescheid ignoriert und ein Vollsteckungsbescheid ergeht, werden alle, auch die ungerechtfertigten Kosten rechtskräftig und vollstreckbar. So was darf man nicht zulassen!

Hm. Im ganz normalen Leben versucht man es erstmal mit einer
Rechnung. Ich habe noch nie gehört, dass ein Bäcker erstmal
ein Urteil erwirken muss, damit er seine Brötchen bezahlt
bekommt.

Ach. Und wenn die nun nicht bezahlt wird? Es gibt genügend Abzockunternehmen im Internet, die einem gleich das Inkasso auf den Hals hetzten. Ignorieren, bei Mahnbescheid Einspruch einlegen. Fertig. Ein Großteil erledigt sich damit von selbst. Nur wer im Recht ist, wird dann klagen. Ob man es dazu kommen läßt, mag jeder selbst entscheiden, denn nur man selbst weißt (wenn nicht, läßt man es ggf. prüfen), ob die Forderung gerechtfertigt ist! Wenn man weiß, daß die Hauptforderung gerechtfertigt und einklagbar ist, wird man vermutlich bezahlen, bevor ein Mahnverfahren anläuft.

Mit Schlägertrupps? Was bitte braucht ein
Gerichtsvollzieher, um pfänden zu können? Hm…

Mahnbescheid? Hm…

Sprich,
dazu muß in der Regel geklagt werden

Quatsch, ein Mahnbescheid reicht erstmal.

Sehr witzig. Und wenn er einfach dagegen Einspruch einlegt,
was dann?

Was, wenn er den ignoriert, wie Du doch oben so lustig
vorgeschlagen hast?
Btw., welchen Sinn hat eigentlich ein Mahnbescheid, wenn
ohnehin immer geklagt werden muss? Schonmal darüber
nachgedacht? Und noch nie darauf gekommen, dass ein Urteil
später dann wesentlich teurer werden könnte?

Natürlich ist ein Urteil teurer. Noch teurer ist es allerdings in der Regel, überhöhte Gebühren eines Inkassounternehmens durch einem Mahnbescheid rechtskräftig werden zu lassen. Meiner Meinung nach dient ein Mahnbescheid nur zur Einschüchterung. Wer keine Ahnung hat, wartet bis er rechtskräftig wird. Jeder anderer, der bisher aus gutem Grund nicht zahlen wollte, wird sofort widersprechen.

aha. Man kann also klagen, ohne den Zahlungspflichtigen vorab zu mahnen bzw. die Klage anzudrohen? Und der übernimmt dann die Gerichtsgebühren?

Genau so ist es. Wichtig ist allein, dass der
Zahlungspflichtige in Verzug ist. Das kann durch einen Mahnung geschehen, aber das kann (z.B. bei Mietzahlungen) auch dadurch geschehen, dass die Zahlung für einen bestimmten Termin festgesetzt war. Was ja durch die Einigung auf Ratenzahlung passiert sein könnte. Siehe

Wenn er tatsächlich einem Vergleich auf Ratenzahlung der HF samt der vermutlich überhöhten Gebühren zugestimmt hat, war das ein schwerer Fehler! Günstiger wäre es wohl auch hier gewesen, nicht zu antworten! Ich habe nirgends gelesen, daß er den ersten Termin für die Ratenzahlung verstreichen ließ.
Bei Mietzahlungen kenne ich die Vorgehensweise. Allerdings funktioniert es nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht selbst erstellt hat und juristisch nicht bewandert ist. Dann kann er sofort bei Verzug zum Anwalt gehen und der Mieter muß dessen Kosten auch noch zahlen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Eine Drohung mit Klage braucht es in keiner Weise. Ich weiß
nicht, woher Du diesen Unsinn hast. Und was der Schuldner dann
zu zahlen hat, findest Du nett beschrieben auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug

schau Dir auch mal §93 ZPO an: wenn der Schuldner sofort nach Zustellung der Klage bezahlt und dann bei Gericht vorträgt, er sei noch gar nicht gemahnt worden und hätte auch ohne Klage bezahlt, wird das Gericht dem Gläubiger mit der Begründung, der Schuldner hätte zur Klage keinen Anlaß gegeben, die Kosten des Prozesses auferlegen.

Das ist offensichtlich. Du weißt nicht, was Verzug ist, Du
weißt nicht, was für Kosten ein Inkassounternehmen ansetzen
darf, Du weißt gar nichts.

Aha. Wenn Du meinst…

Falsch. Der weitaus größte Teil ist begründet, das ist zum
Beispiel das, was ursprünglich mal auf einer Rechnung und
vielleicht danach auf einer Mahnung gestanden hat.

Wenn die Rechnung auch berechtigt ist! Man kann alles mögliche in Rechnung stellen und mahnen, wird aber nicht klagen, weil man u.U. genau weiß, das man damit nicht durch kommt. Also ist als erstes überhaupt zu klären, ob die Rechnung berechtigt war!

Dazu kommen

dann Aufwendungen des Inkassounternehmens selber und
Verzugszinsen.
Was nicht begründet ist, sind Gebühren, die über das hinaus
gehen, was einem Anwalt zustünde.

Genau! Aber Inkassounternehmen stellen in der Regel weitaus höhere Forderungen und diese sind eben nicht berechtigt!

‚Alles ignorieren‘ ist

deshalb das blödeste, was man machen kann. Man sollte schon
ein wenig genauer hinschauen.

Das ist nie verkehrt!

Sie
können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen
Cent mehr!

Falsch, s.o…

4% und keinen Cent mehr (manche verlangen über 20%…). Anwaltgebühren bzw. Mahngebühren in gesetzlich zulässiger Höhe ja!

Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit
durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.

Völliger Blödsinn. Du verlangst damit, noch weitere Kosten
zu verursachen - die der Schuldner trägt.

Das habe ich nirgends verlangt. Fakt ist, Pfänden können sie es erst, wenn sie eine vollstreckbare Forderung / Titel haben.

Hallo,

Das ist mir bekannt und viele dieser Wege stehen dem
Inkassounternehmen offen.

Genau das ist der Punkt: Viele Wege stehen auch dem Inkassounternehmen offen. Zum Beispiel, dass die Forderung komplett aufgekauft wird. Damit wird das Inkassounternehmen zum Gläubiger - mit allen Rechten. Tolle Idee, dann einfach alle Briefe zu ignorieren, oder?

Das kann nur von Dir kommen, Du verdrehst ständig die
Tatsachen.

Nein, Dein Problem besteht darin, dass Du einen einzelnen Fall erlebt hast und Dir nicht vorstellen kannst, dass es mehr Möglichkeiten als nur eine gibt. Du bist offensichtlich nicht in der Lage, mal über den Tellerrand zu schauen und gibst deshalb Ratschläge, die nur in genau Deinem Fall vielleicht funktioniert haben. Und weil Du nichts anderes kennst, glaubst Du, das müsse immer so sein. Leider ist die Welt etwas komplizierter und deshalb Dein Ratschlag kompletter Unsinn.

Schreiben vom Inkasso sollte man ignorieren,

Nein.

aber doch keinen Mahnbescheid VOM GERICHT! Einem Mahnbescheid
widerspricht man sofort, damit ist das Mahnverfahren
bekanntlich beendet!

Blöde Idee, wenn die Forderung unstrittig ist. Dann kommen nach:

Der Gläubiger muß klagen(falls er es
macht) und erst dann kommt er zu seinem Geld. Dabei legt das
auch Gericht fest, was für Zinsen und Mahngebühren zulässig
sind!

nämlich die Gerichtskosten hinzu.
Ich verstehe nicht, warum Du das einfach ignorierst.

Wenn man den Mahnbescheid ignoriert und ein
Vollsteckungsbescheid ergeht, werden alle, auch die
ungerechtfertigten Kosten rechtskräftig und vollstreckbar. So
was darf man nicht zulassen!

Was Du nicht verstehst ist, dass es trotzdem sinnvoll sein kann. Weil zum einen nicht jedes Inkassounternehmen überhöhte Kosten ‚eintreiben‘ will und zum zweiten diese Kosten auch nach Mahnbescheid zurückholbar sind. Im Gegensatz zu den Prozesskosten. Aber die übernimmst Du ja für den Fragesteller, oder fühlst Du Dich nach Deinem Ratschlag dafür nicht verantwortlich?

Au weiah!

Wenn er tatsächlich einem Vergleich auf Ratenzahlung der HF
samt der vermutlich überhöhten Gebühren zugestimmt hat, war
das ein schwerer Fehler!

Woher weißt Du eigentlich, dass die Gebühren wirklich überhöht waren? Hast Du den Vertrag gelesen?

Günstiger wäre es wohl auch hier gewesen, nicht zu antworten!

Schon wieder der gleiche Blödsinn. Es wird nicht billiger, wenn man den Kopf in den Sand steckt. Erst recht nicht, wenn man wie Du den Sand in den Kopf steckt.

Ich habe nirgends gelesen, daß er
den ersten Termin für die Ratenzahlung verstreichen ließ.

Nein. Da war das Kind wohl auch schon ganz tief im Brunnen und der Schuldner im Verzug.

Bei Mietzahlungen kenne ich die Vorgehensweise. Allerdings
funktioniert es nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der
Vermieter den Mietvertrag nicht selbst erstellt hat und
juristisch nicht bewandert ist. Dann kann er sofort bei Verzug
zum Anwalt gehen und der Mieter muß dessen Kosten auch noch
zahlen.

Es wäre besser für Dich, wenn Du Dich einfach an den Satz von Dieter Nuhr hältst. Seit wann hat Verzug bei Mietzahlung etwas damit zu tun, wie der Mietvertrag erstellt wurde? Das ist Gesetz! Lies einfach: http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html Das macht eine Mahnung überflüssig, weil damit die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist. Und was bei Verzug dem Schuldner für Kosten entstehen, habe ich Dir schon verlinkt. Nirgendwo steht, dass man nur dann einen Anwalt beauftragen darf, wenn man den Mietvertrag nicht selber erstellt hat. Das sollte doch wohl sogar Dir einleuchten.

schau Dir auch mal §93 ZPO an: wenn der Schuldner sofort nach
Zustellung der Klage bezahlt und dann bei Gericht vorträgt, er
sei noch gar nicht gemahnt worden und hätte auch ohne Klage
bezahlt, wird das Gericht dem Gläubiger mit der Begründung,
der Schuldner hätte zur Klage keinen Anlaß gegeben, die Kosten
des Prozesses auferlegen.

Tja, Lesen allein reicht nicht, man muss es auch verstehen.
Was genau verstehst Du eigentlich unter Verzug? Bist Du den beiden Links gar nicht gefolgt? Wiki-Artikel und §286 BGB?

Das ist offensichtlich. Du weißt nicht, was Verzug ist, Du
weißt nicht, was für Kosten ein Inkassounternehmen ansetzen
darf, Du weißt gar nichts.

Aha. Wenn Du meinst…

Und nun hast Du es auch noch in dicken, schwarzen Lettern bestätigt.

Falsch. Der weitaus größte Teil ist begründet, das ist zum
Beispiel das, was ursprünglich mal auf einer Rechnung und
vielleicht danach auf einer Mahnung gestanden hat.

Wenn die Rechnung auch berechtigt ist!

Genau. Und das ist doch hier unstrittig. Oder was glaubst Du, warum der Fragesteller um Stundung gebeten hat? Weil er gar nicht zahlen will?

Dazu kommen

dann Aufwendungen des Inkassounternehmens selber und
Verzugszinsen.
Was nicht begründet ist, sind Gebühren, die über das hinaus
gehen, was einem Anwalt zustünde.

Genau! Aber Inkassounternehmen stellen in der Regel weitaus
höhere Forderungen und diese sind eben nicht berechtigt!

Woher weißt Du, welche Gebühren Inkassounternehmen ‚in der Regel‘ stellen? Und, noch genauer, welche hier gestellt wurden? Dein Ratschlag hat keinerlei Bezug darauf genommen, der sollte für alle jederzeit gelten. Zahlst Du dann den Schaden, den das Befolgen Deines Ratschlages beim Schuldner verursacht?

Sie
können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen
Cent mehr!

Falsch, s.o…

4% und keinen Cent mehr (manche verlangen über 20%…).
Anwaltgebühren bzw. Mahngebühren in gesetzlich zulässiger Höhe
ja!

Ach? Nun doch? Grad hast Du noch was anderes behauptet.

Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit
durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.

Völliger Blödsinn. Du verlangst damit, noch weitere Kosten
zu verursachen - die der Schuldner trägt.

Das habe ich nirgends verlangt.

Dann lies Deinen Satz nochmal in Ruhe durch. Oben steht er ja noch.

Fakt ist, Pfänden können sie
es erst, wenn sie eine vollstreckbare Forderung / Titel haben.

Und natürlich zahlt dann der Gläubiger die Gerichtskosten, oder wie?
Und das Pfänden durch den Gerichtsvollzieher auch, nicht wahr? Und die ursprüngliche Rechnung fällt ganz unter den Tisch, oder was?

Also am besten immer alles ignorieren, ‚Sparer‘ zahlt.

Gruß
loderunner (ianal)

Genau das ist der Punkt: Viele Wege stehen auch dem
Inkassounternehmen offen. Zum Beispiel, dass die Forderung
komplett aufgekauft wird. Damit wird das Inkassounternehmen
zum Gläubiger - mit allen Rechten. Tolle Idee, dann einfach
alle Briefe zu ignorieren, oder?

Da kommen wir der Sache schon näher. Wenn ich eine unbestreitbare Forderung habe und der Schuldner nach der Mahnung nicht zahlt, waum sollte ich dann diese Forderung an ein Inkassounternehmen für ein Bruchteil des Wertes (teilweise nur 5-10%)verkaufen? Dann wäre ich als Gläubiger ja schön blöd. Dann gehe ich sofort zum nächten RA und klage vor Gericht. Die Kosten zahlt der Schuldner und ich erhalte 100% meiner Forderung. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn ich erhebliche Zweifel habe, vor Gericht damit durchzukommen, dann versuche ich es evtl. mit einem Mahnbescheid oder Inkassounternehmen - so manch ein Schuldner knickt dann ein und zahlt - Ziel erreicht!
Natürlich gibt es Firmen, die unzählige kleine Zahlungsausfälle haben, die kommen ggf. günstiger, wenn sie diese an ein Inkassounternehmen verkaufen als wenn sie zusätzliche Sachbearbeiter einstellen.
Und dadurch, daß die Forderung weiterverkauft wird, wird diese keinesfalls besser einbringbar.

Leider ist die Welt etwas

komplizierter und deshalb Dein Ratschlag kompletter Unsinn.
Schreiben vom Inkasso sollte man ignorieren,
Nein.

aber doch keinen Mahnbescheid VOM GERICHT! Einem Mahnbescheid
widerspricht man sofort, damit ist das Mahnverfahren
bekanntlich beendet!

Blöde Idee, wenn die Forderung unstrittig ist. Dann kommen
nach:

In diesem Fall gehe ich als Gläubiger sofort zum Gericht!

nämlich die Gerichtskosten hinzu.
Ich verstehe nicht, warum Du das einfach ignorierst.:

Ist ja logisch! Aber warum geht der Gläubiger nicht gleich zum Gericht? Hat er etwa Zweifel an seiner Forderung?

Was Du nicht verstehst ist, dass es trotzdem sinnvoll sein
kann. Weil zum einen nicht jedes Inkassounternehmen überhöhte
Kosten ‚eintreiben‘ will und zum zweiten diese Kosten auch
nach Mahnbescheid zurückholbar sind.:

Wie denn? Dann folgt der Vollstreckungsbescheid und alles ist rechtskräftig. Es sei denn, man widerspricht, wie ich bereits mehrfach auffführte, sofort dem Mahnbescheid!

Im Gegensatz zu den

Prozesskosten. Aber die übernimmst Du ja für den Fragesteller,
oder fühlst Du Dich nach Deinem Ratschlag dafür nicht
verantwortlich?:

schon wieder Verdrehung von Tatsachen. Natürlich kann man Prozeßkosten nicht mehr zurückholen. Aber das Gericht streicht überzogene Forderungen des Klägers und setzt nur das an, was rechtlich zulässig ist!

Woher weißt Du eigentlich, dass die Gebühren wirklich überhöht
waren? Hast Du den Vertrag gelesen?

Nein, aber woher weißt Du, daß Sie nicht überhöht waren? Hast Du denn den Vertrag gelesen? Fast immer sind diese drastisch überhöht. Deswegen sollte man nie leichtfertig einem Vergleich zustimmen.

Schon wieder der gleiche Blödsinn. Es wird nicht billiger,
wenn man den Kopf in den Sand steckt. Erst recht nicht, wenn :man wie Du den Sand in den Kopf steckt.

zumindest ist es hier deutlich teurer geworden, weil man ohne zu prüfen einem Vergleich zugestimmt hat!

Bei Mietzahlungen kenne ich die Vorgehensweise. Allerdings
funktioniert es nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der
Vermieter den Mietvertrag nicht selbst erstellt hat und
juristisch nicht bewandert ist. Dann kann er sofort bei Verzug
zum Anwalt gehen und der Mieter muß dessen Kosten auch noch
zahlen.

Es wäre besser für Dich, wenn Du Dich einfach an den Satz von
Dieter Nuhr hältst. Seit wann hat Verzug bei Mietzahlung etwas
damit zu tun, wie der Mietvertrag erstellt wurde? Das ist
Gesetz! Lies einfach: http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
Das macht eine Mahnung überflüssig, weil damit die Leistung
nach dem Kalender bestimmt ist. Und was bei Verzug dem
Schuldner für Kosten entstehen, habe ich Dir schon verlinkt.
Nirgendwo steht, dass man nur dann einen Anwalt beauftragen
darf, wenn man den Mietvertrag nicht selber erstellt hat. Das
sollte doch wohl sogar Dir einleuchten.

Ach? Komisch, daß der Richter in diesem Fall oft anders entscheidet! Wenn der Vermieter nämlich den Mietvertrag selbst erstellt und mit dem Mieter abgeschlossen hat, wird genügends Rechtskenntnis vorausgesetzt, den Mieter erst einmal ohne Einschaltung eines teuren Anwaltes zu mahnen. Deswegen gingen die Anwalts- und Gerichtskosten hier zu Lasten des Vermieteres!

schau Dir auch mal §93 ZPO an: wenn der Schuldner sofort nach
Zustellung der Klage bezahlt und dann bei Gericht vorträgt, er
sei noch gar nicht gemahnt worden und hätte auch ohne Klage
bezahlt, wird das Gericht dem Gläubiger mit der Begründung,
der Schuldner hätte zur Klage keinen Anlaß gegeben, die Kosten
des Prozesses auferlegen.

Tja, Lesen allein reicht nicht, man muss es auch verstehen.

Ditto!

Was genau verstehst Du eigentlich unter Verzug?

Ich messe den Urteilen mehr Bedeutung bei als einzelnen Gesetzestexten. Im genanten Fall befand sich der Mieter bereits in Verzug (mietvertraglich vereinbarter Zahglungstermin 3. Werktag bereits überschritten). Trotzdem wurde es vom Richter als unverhältnismäßig empfunden, sofort zu klagen und nicht vorher zu mahnen! Deshalb wurden dem Vermieter auch die Gerichtskosten auferlegt, unabhängig vom §286 BGB.

Das ist offensichtlich. Du weißt nicht, was Verzug ist, Du
weißt nicht, was für Kosten ein Inkassounternehmen ansetzen
darf, Du weißt gar nichts.

Viellicht solltest Du etwas weniger überheblich auftreten?

Nein,
Aha. Wenn Du meinst…

Und nun hast Du es auch noch in dicken, schwarzen Lettern
bestätigt.

Falsch. Der weitaus größte Teil ist begründet, das ist zum
Beispiel das, was ursprünglich mal auf einer Rechnung und
vielleicht danach auf einer Mahnung gestanden hat.

Wenn die Rechnung auch berechtigt ist!

Genau. Und das ist doch hier unstrittig. Oder was glaubst Du,
warum der Fragesteller um Stundung gebeten hat? Weil er gar
nicht zahlen will?

Wie kannst Du das beurteilen? Hast Du die Rechnung gesehen? Weißt Du, wie Sie zustandegekommen ist? Warum hat er wohl um Stundung gebeten? Weil er eingeschüchtert war! Das Inkassounternehmen hat so sein Ziel erreicht!

Dazu kommen

dann Aufwendungen des Inkassounternehmens selber und
Verzugszinsen.
Was nicht begründet ist, sind Gebühren, die über das hinaus
gehen, was einem Anwalt zustünde.

Genau! Aber Inkassounternehmen stellen in der Regel weitaus
höhere Forderungen und diese sind eben nicht berechtigt!

Woher weißt Du, welche Gebühren Inkassounternehmen ‚in der
Regel‘ stellen? Und, noch genauer, welche hier gestellt
wurden? Dein Ratschlag hat keinerlei Bezug darauf genommen,
der sollte für alle jederzeit gelten. Zahlst Du dann den
Schaden, den das Befolgen Deines Ratschlages beim Schuldner
verursacht?

So weit ich weiß, steht in den Bedingungen für dieses Forum, daß jegliche Haftung ausgeschlossen ist. Hast Du das nicht gelesen?

Sie
können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen
Cent mehr!

Falsch, s.o…

4% und keinen Cent mehr (manche verlangen über 20%…).
Anwaltgebühren bzw. Mahngebühren in gesetzlich zulässiger Höhe
ja!

Ach? Nun doch? Grad hast Du noch was anderes behauptet.

Nein. Ich habe nur behaupztetr, daß ÜBERZOGENE Gebühren vom Gericht nicht akzeptiert werden und deshalb vom Schulner nicht zu zahlen sind!

Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit
durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.

Völliger Blödsinn. Du verlangst damit, noch weitere Kosten
zu verursachen - die der Schuldner trägt.

Das habe ich nirgends verlangt.

Dann lies Deinen Satz nochmal in Ruhe durch. Oben steht er ja
noch.

Dort steht, daß es u.U. günstiger sein kann, Gerichtskosten zu zahlen als ungerechtfertigt aufgeschlagene Kosten des Inkassounternehmens.

Fakt ist, Pfänden können sie
es erst, wenn sie eine vollstreckbare Forderung / Titel haben.

Und natürlich zahlt dann der Gläubiger die Gerichtskosten,
oder wie?
Und das Pfänden durch den Gerichtsvollzieher auch, nicht wahr?
Und die ursprüngliche Rechnung fällt ganz unter den Tisch,
oder was?

Das hast ausschließlich Du so gesagt! Natürlich fallen diese Kosten an, aber das nur, wenn die Forderung auch vor Gericht bestand hat! Und - siehe oben - sind die Gerichtskosten oft geringer als die irrsinnigen Mondpreisforderungen des Inkassounternehmens. Bei mir haben sie in einem Monat nach 2 Mahnungen über 1000 Euro aufgeschlagen. Der RA hat sich darüber bald kaputtgelacht…

Hallo,

Wenn ich eine
unbestreitbare Forderung habe und der Schuldner nach der
Mahnung nicht zahlt, waum sollte ich dann diese Forderung an
ein Inkassounternehmen für ein Bruchteil des Wertes (teilweise
nur 5-10%)verkaufen?

Das könnte daran liegen, dass der Gläubiger genauso gut informiert ist wie Du. Oder dass er meint, beim Schuldner sei nicht zu holen. Oder daran, dass die 15…20% Quatsch sind. Oder daran, dass der Gläubiger das Geld dringend braucht. Oder…
Schrieb ich nicht, dass die Welt viel größer ist als Dein Tellerrand?

Natürlich gibt es Firmen, die unzählige kleine
Zahlungsausfälle haben, die kommen ggf. günstiger, wenn sie
diese an ein Inkassounternehmen verkaufen als wenn sie
zusätzliche Sachbearbeiter einstellen.

Siehst Du, sogar Dir fällt ein Grund ein.

Und dadurch, daß die Forderung weiterverkauft wird, wird diese
keinesfalls besser einbringbar.

Was genau soll uns das jetzt sagen?

aber doch keinen Mahnbescheid VOM GERICHT! Einem Mahnbescheid
widerspricht man sofort, damit ist das Mahnverfahren
bekanntlich beendet!

Blöde Idee, wenn die Forderung unstrittig ist. Dann kommen
nach:

In diesem Fall gehe ich als Gläubiger sofort zum Gericht!

Bist Du denn hier der Gläubiger?
Du hast immer noch nichts verstanden: Du kennst nur Deine kleine Welt, gibst aber angeblich allgemeingültige Ratschläge. Das kann doch nur in die Hose gehen, das muss doch jedem Deppen einleuchten.

nämlich die Gerichtskosten hinzu.
Ich verstehe nicht, warum Du das einfach ignorierst.:

Ist ja logisch! Aber warum geht der Gläubiger nicht gleich zum
Gericht? Hat er etwa Zweifel an seiner Forderung?

Frag ihn doch.

Was Du nicht verstehst ist, dass es trotzdem sinnvoll sein
kann. Weil zum einen nicht jedes Inkassounternehmen überhöhte
Kosten ‚eintreiben‘ will und zum zweiten diese Kosten auch
nach Mahnbescheid zurückholbar sind.:

Wie denn? Dann folgt der Vollstreckungsbescheid und alles ist
rechtskräftig. Es sei denn, man widerspricht, wie ich bereits
mehrfach auffführte, sofort dem Mahnbescheid!

Ja. Und? Glaubst Du, weil jemand dem Mahnbescheid nicht widerspricht, wird aus einer unberechtigten Forderung auf einmal eine berechtigte? Natürlich nicht!

Im Gegensatz zu den
Prozesskosten. Aber die übernimmst Du ja für den Fragesteller,
oder fühlst Du Dich nach Deinem Ratschlag dafür nicht
verantwortlich?:

schon wieder Verdrehung von Tatsachen. Natürlich kann man
Prozeßkosten nicht mehr zurückholen. Aber das Gericht streicht
überzogene Forderungen des Klägers und setzt nur das an, was
rechtlich zulässig ist!

Und natürlich spart der Schuldner dabei immer Geld, oder wie? Wo lässt Du denn rechnen?

Woher weißt Du eigentlich, dass die Gebühren wirklich überhöht
waren? Hast Du den Vertrag gelesen?

Nein, aber woher weißt Du, daß Sie nicht überhöht waren?

Wo soll ich das behauptet haben?

Hast Du denn den Vertrag gelesen?

Nein. Du? Oder warum gibst Du hier derartige Ratschläge?

Fast immer sind diese drastisch
überhöht. Deswegen sollte man nie leichtfertig einem Vergleich
zustimmen.

Habe ich auch nicht geschrieben. Im Gegenteil hast Du aber geschrieben, man solle grundsätzlich alle Briefe von Inkassounternehmen ignorieren. Was ist denn, wenn das (aufgrund Deiner unglaublichen Erfahrung von einem einzigen Fall behauptete) ‚fast immer‘ hier nicht gilt?

Schon wieder der gleiche Blödsinn. Es wird nicht billiger,
wenn man den Kopf in den Sand steckt. Erst recht nicht, wenn
man wie Du den Sand in den Kopf steckt.

zumindest ist es hier deutlich teurer geworden, weil man ohne
zu prüfen einem Vergleich zugestimmt hat!

Wer hat das denn verlangt? Lies doch einfach mal mit offenen Augen und
eingeschaltetem Gehirn.

Seit wann hat Verzug bei Mietzahlung etwas
damit zu tun, wie der Mietvertrag erstellt wurde? Das ist
Gesetz! Lies einfach: http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
Das macht eine Mahnung überflüssig, weil damit die Leistung
nach dem Kalender bestimmt ist. Und was bei Verzug dem
Schuldner für Kosten entstehen, habe ich Dir schon verlinkt.
Nirgendwo steht, dass man nur dann einen Anwalt beauftragen
darf, wenn man den Mietvertrag nicht selber erstellt hat. Das
sollte doch wohl sogar Dir einleuchten.

Ach? Komisch, daß der Richter in diesem Fall oft anders
entscheidet!

Es wird Dir schwer fallen, diese wilde Behauptung mit einem Link zu beweisen. Zumal ich Dir das entsprechende Gesetz auch noch genannt habe. Ist Deine Brille defekt?

Wenn der Vermieter nämlich den Mietvertrag selbst
erstellt und mit dem Mieter abgeschlossen hat, wird genügends
Rechtskenntnis vorausgesetzt, den Mieter erst einmal ohne
Einschaltung eines teuren Anwaltes zu mahnen.

Nö.

Deswegen gingen
die Anwalts- und Gerichtskosten hier zu Lasten des
Vermieteres!

Quatsch.

So weit ich weiß, steht in den Bedingungen für dieses Forum,
daß jegliche Haftung ausgeschlossen ist. Hast Du das nicht
gelesen?

Da steht auch noch mehr. ‚Experte‘ ist das Stichwort. Ist Dir offensichtlich entgangen.

Sie
können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen
Cent mehr!

Falsch, s.o…

4% und keinen Cent mehr (manche verlangen über 20%…).
Anwaltgebühren bzw. Mahngebühren in gesetzlich zulässiger Höhe
ja!

Ach? Nun doch? Grad hast Du noch was anderes behauptet.

Nein. Ich habe nur behaupztetr, daß ÜBERZOGENE Gebühren vom
Gericht nicht akzeptiert werden und deshalb vom Schulner nicht
zu zahlen sind!

Oben steht doch das Zitat aus Deinem Posting.
Plötzlicher Gedächtnisverlust? Oder versthest Du gar nicht, was Du selber schreibst (was ich eher vermute)?

Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit
durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.

Völliger Blödsinn. Du verlangst damit, noch weitere Kosten
zu verursachen - die der Schuldner trägt.

Das habe ich nirgends verlangt.

Dann lies Deinen Satz nochmal in Ruhe durch. Oben steht er ja
noch.

Dort steht, daß es u.U. günstiger sein kann, Gerichtskosten zu
zahlen als ungerechtfertigt aufgeschlagene Kosten des
Inkassounternehmens.

Nein, das steht nicht in Deinem Satz. Neben Leseschwäche auch noch Halluzinationen?

Fakt ist, Pfänden können sie
es erst, wenn sie eine vollstreckbare Forderung / Titel haben.

Und natürlich zahlt dann der Gläubiger die Gerichtskosten,
oder wie?
Und das Pfänden durch den Gerichtsvollzieher auch, nicht wahr?
Und die ursprüngliche Rechnung fällt ganz unter den Tisch,
oder was?

Das hast ausschließlich Du so gesagt!

Nein, das ist ganz allein Deine Behauptung.
Nach allem, was Du hier schreibst, soll ein Schuldner jeden Brief eines Inkassounternehmens ignorieren. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, soll er diesem widersprechen und warten, bis geklagt wird. Der Richter legt dann fest, was zu zahlen ist. Das ist dann ein vollstreckbarer Titel und erst dann muss man zahlen.

Merkst Du nicht selber, wie blöd das ist?

Natürlich fallen diese Kosten an, aber das nur, wenn die Forderung
auch vor Gericht bestand hat!

Und das kann man vorher nicht prüfen?
Das ist genau das, was Du mit Deinen Ratschlägen verlangst, und das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein!

Gruß
loderunner (ianal)

Seit wann hat Verzug bei Mietzahlung etwas
damit zu tun, wie der Mietvertrag erstellt wurde? Das ist
Gesetz! Lies einfach: http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
Das macht eine Mahnung überflüssig, weil damit die Leistung
nach dem Kalender bestimmt ist. Und was bei Verzug dem
Schuldner für Kosten entstehen, habe ich Dir schon verlinkt.
Nirgendwo steht, dass man nur dann einen Anwalt beauftragen
darf, wenn man den Mietvertrag nicht selber erstellt hat. Das
sollte doch wohl sogar Dir einleuchten.

Ach? Komisch, daß der Richter in diesem Fall oft anders
entscheidet!

Es wird Dir schwer fallen, diese wilde Behauptung mit einem
Link zu beweisen. Zumal ich Dir das entsprechende Gesetz auch
noch genannt habe. Ist Deine Brille defekt?

Wenn der Vermieter nämlich den Mietvertrag selbst
erstellt und mit dem Mieter abgeschlossen hat, wird genügends
Rechtskenntnis vorausgesetzt, den Mieter erst einmal ohne
Einschaltung eines teuren Anwaltes zu mahnen.

Nö.

Deswegen gingen
die Anwalts- und Gerichtskosten hier zu Lasten des
Vermieters!

Quatsch.

soso…dann lies doch einfach mal hier und nein, meine Brille ist nicht defekt, ich würde es aber begrüßen, wenn Du demnächst zu einer sachlichen und etwas freundlicheren Ausdrucksweise zurückfinden würdest…
http://www.recht.rosteck.biz/informat

siehe ganz unten unter „Höhe des Verzugsschadens“

Wenn ich eine
unbestreitbare Forderung habe und der Schuldner nach der
Mahnung nicht zahlt, waum sollte ich dann diese Forderung an
ein Inkassounternehmen für ein Bruchteil des Wertes (teilweise
nur 5-10%)verkaufen?

Das könnte daran liegen, dass der Gläubiger genauso gut
informiert ist wie Du. Oder dass er meint, beim Schuldner sei
nicht zu holen. Oder daran, dass die 15…20% Quatsch sind.
Oder daran, dass der Gläubiger das Geld dringend braucht.
Oder…
Schrieb ich nicht, dass die Welt viel größer ist als Dein
Tellerrand?

Dann bin ich ja beruhigt, daß die Gläubiger und Schuldner (zumindest Deiner Meinung nach) auch alle keine Ahnung haben…möglicherweise ist die Welt aber auch größer als Dein Tellerand? Wennn ich das Geld dringend bräuchte, würde ich jedenfalls nicht zu einem Großteil drauf verzichten wollen. Und wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, wie will das Inkassobüro dann etwas holen? Wenn, dann nur durch Einschüchterung und das klappt ja meistens auch.

Und dadurch, daß die Forderung weiterverkauft wird, wird diese
keinesfalls besser einbringbar.

Was genau soll uns das jetzt sagen?

Weil Du das als Argument angeführt hast, daß dadurch die Forderung einklagbar wäre…

aber doch keinen Mahnbescheid VOM GERICHT! Einem Mahnbescheid
widerspricht man sofort, damit ist das Mahnverfahren
bekanntlich beendet!

Blöde Idee, wenn die Forderung unstrittig ist. Dann kommen
nach:

In diesem Fall gehe ich als Gläubiger sofort zum Gericht!

Bist Du denn hier der Gläubiger?
Du hast immer noch nichts verstanden: Du kennst nur Deine
kleine Welt, gibst aber angeblich allgemeingültige Ratschläge.
Das kann doch nur in die Hose gehen, das muss doch jedem
Deppen einleuchten.

Nein, ich bin kein Gläubiger. Du etwa? Aber schön, Du bist inzwischen auch der Meinung, daß die Forderung vor Gericht keinen Bestand hat? Wenn der Weg zum Gericht in die Hose geht und jedem Deppen einleuchtet, daß die Forderung vor Gericht keinen Bestand hat, dann kann man über die nachfolgende Post vom Inkasso wirklich nur noch lachen (außer Russenmafia etc.)

nämlich die Gerichtskosten hinzu.
Ich verstehe nicht, warum Du das einfach ignorierst.:

Ist ja logisch! Aber warum geht der Gläubiger nicht gleich zum
Gericht? Hat er etwa Zweifel an seiner Forderung?

Frag ihn doch.

Was Du nicht verstehst ist, dass es trotzdem sinnvoll sein
kann. Weil zum einen nicht jedes Inkassounternehmen überhöhte
Kosten ‚eintreiben‘ will und zum zweiten diese Kosten auch
nach Mahnbescheid zurückholbar sind.:

Wie denn? Dann folgt der Vollstreckungsbescheid und alles ist
rechtskräftig. Es sei denn, man widerspricht, wie ich bereits
mehrfach auffführte, sofort dem Mahnbescheid!

Ja. Und? Glaubst Du, weil jemand dem Mahnbescheid nicht
widerspricht, wird aus einer unberechtigten Forderung auf
einmal eine berechtigte? Natürlich nicht!

Und wie geht es dann weiter? Folgt evtl. nach 14 Tagen ein
Vollstreckungsbescheid und wird vollstreckt? Macht sicher nichts, die Forderung war ja nicht berechtigt *Ironie*

Im Gegensatz zu den
Prozesskosten. Aber die übernimmst Du ja für den Fragesteller,
oder fühlst Du Dich nach Deinem Ratschlag dafür nicht
verantwortlich?:

schon wieder Verdrehung von Tatsachen. Natürlich kann man
Prozeßkosten nicht mehr zurückholen. Aber das Gericht streicht
überzogene Forderungen des Klägers und setzt nur das an, was
rechtlich zulässig ist!

Und natürlich spart der Schuldner dabei immer Geld, oder wie?
Wo lässt Du denn rechnen?

Nö, nicht immer. Aber wenn zwei Mahnungen die Sache um 1200 Euro verteuern (bei 2500 Euro Streitwert)und Anwalts- und Gerichtskosten bei dem Streitwert 740 Euro ausmachen (z.B. Säumnisurteil), habe ich gegenüber dem Beachten der Forderung des Inkassounternhmensimmer noch 460 Euro gespart. Natürlich sieht jeder Fall anders aus…und wenn es im ursprünglich beantragten Fall nur um 50 Euro gegangen wäre, hätte er sicher keiner Teilzahlung zugestimmt, oder?

Woher weißt Du eigentlich, dass die Gebühren wirklich überhöht
waren? Hast Du den Vertrag gelesen?

Nein, aber woher weißt Du, daß Sie nicht überhöht waren?

Wo soll ich das behauptet haben?

Hast Du denn den Vertrag gelesen?

Nein. Du? Oder warum gibst Du hier derartige Ratschläge?

Habe nur die gleichen Argumente angeführt wie Du. Ich habe nicht gelesen und Du hast nicht gelesen, also? Vielleicht sollte der Themenersteller mal mehr Details veröffentlichen?

Habe ich auch nicht geschrieben. Im Gegenteil hast Du aber
geschrieben, man solle grundsätzlich alle Briefe von
Inkassounternehmen ignorieren. Was ist denn, wenn das
(aufgrund Deiner unglaublichen Erfahrung von einem einzigen
Fall behauptete) ‚fast immer‘ hier nicht gilt?

Vielleicht habe ich auch schon Kenntnis von mehreren Fällen? Du hast geschrieben: „Dann sollte der Zahlungspflichtige langsam mal zu Potte kommen[…]
Gruß
loderunner (ianal)“

zumindest ist es hier deutlich teurer geworden, weil man ohne
zu prüfen einem Vergleich zugestimmt hat!

Wer hat das denn verlangt? Lies doch einfach mal mit offenen
Augen und
eingeschaltetem Gehirn.

Das Inkassounternehmen hat es verlangt: „Nein, der Zahlungspflichtige bat um eine Stundung und bekam eine Ratenzahlung angeboten - mit sofortigem Aufschlag einer Gebühr für einen Ratenzahlungsvergleich.
Nein, denn bevor der Zahlungspflichtige oben genannten Aufschlag anfechten konnte, der Rechtsanwalt eingeschaltet.“

Wie er aber dagegen vorgehen soll, hast Du bisher nicht beantwortet…

So weit ich weiß, steht in den Bedingungen für dieses Forum,
daß jegliche Haftung ausgeschlossen ist. Hast Du das nicht
gelesen?

Da steht auch noch mehr. ‚Experte‘ ist das Stichwort. Ist Dir
offensichtlich entgangen.

Sorry, habe wohl überlesen, daß für alle anderen Schreibverbot besteht…

Sie
können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen
Cent mehr!

Falsch, s.o…

4% und keinen Cent mehr (manche verlangen über 20%…).
Anwaltgebühren bzw. Mahngebühren in gesetzlich zulässiger Höhe
ja!

Ach? Nun doch? Grad hast Du noch was anderes behauptet.

Nein. Ich habe nur behaupztetr, daß ÜBERZOGENE Gebühren vom
Gericht nicht akzeptiert werden und deshalb vom Schulner nicht
zu zahlen sind!

Oben steht doch das Zitat aus Deinem Posting.
Plötzlicher Gedächtnisverlust? Oder versthest Du gar nicht,
was Du selber schreibst (was ich eher vermute)?

Ich schrieb oben ausschließlich über Zinsen. Über nichts anderes. Und das ist wohl unstrittig! Mahngebühren von 5-15 Euro werden in der Regel von Gerichten akzeptiert (und nicht ein paar 100 oder 1000 Euro, wie gern draufgeschlagen wird). Das vergleichbare Kosten wie von Rechtsanwälten verlangt werden können, ist schon mehr als Grauzone, denn wozu gibt es dann eine Gebührenordnung für zugelassene Anwälte, wenn die Gebühren jeder beliebige berechnen darf? Es gibt genügend Urteile, wo diese zusätzlichen Inkassogebühren allesamt als unrechtmäßig verworfen wurden! Teilweise werden sie aber in vergleichbarer Höhe akzeptiert.

Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit
durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.

Völliger Blödsinn. Du verlangst damit, noch weitere Kosten
zu verursachen - die der Schuldner trägt.

Das habe ich nirgends verlangt.

Dann lies Deinen Satz nochmal in Ruhe durch. Oben steht er ja
noch.

Dort steht, daß es u.U. günstiger sein kann, Gerichtskosten zu
zahlen als ungerechtfertigt aufgeschlagene Kosten des
Inkassounternehmens.

Nein, das steht nicht in Deinem Satz. Neben Leseschwäche auch
noch Halluzinationen?

Nur zur Information: Es stehen oben mehrere Sätze. Fällt wohl manchmal etwas schwer, höflich und sachlich zu bleiben? Welchen Satz meinst Du eigentlich? Würdest Du einen Mahnbescheid mit überhöhten Forderungen etwa rechtskräftig werden und einen Vollstreckungsbescheid folgen lassen, nur um (eventuelle) Gerichtskosten zu sparen?
Hier ist die Sache übrigens treffend beschrieben:
http://www.e-juristen.de/Mahnbescheid.htm

Fakt ist, Pfänden können sie
es erst, wenn sie eine vollstreckbare Forderung / Titel haben.

Und natürlich zahlt dann der Gläubiger die Gerichtskosten,
oder wie?
Und das Pfänden durch den Gerichtsvollzieher auch, nicht wahr?
Und die ursprüngliche Rechnung fällt ganz unter den Tisch,
oder was?

Das hast ausschließlich Du so gesagt!

Nein, das ist ganz allein Deine Behauptung.
Nach allem, was Du hier schreibst, soll ein Schuldner jeden
Brief eines Inkassounternehmens ignorieren. Erst wenn ein
Mahnbescheid kommt, soll er diesem widersprechen und warten,
bis geklagt wird. Der Richter legt dann fest, was zu zahlen
ist. Das ist dann ein vollstreckbarer Titel und erst dann muss
man zahlen.

Merkst Du nicht selber, wie blöd das ist?

Natürlich fallen diese Kosten an, aber das nur, wenn die Forderung
auch vor Gericht bestand hat!

Und das kann man vorher nicht prüfen?

Kann man. Steht jedem frei und ist im Zweifelsfall sogar zu empfehlen!

Link funktioniert nicht. (owt)

http://www.recht.rosteck.biz/informat

http://www.recht.rosteck.biz/informationstext.php?n=173

Hallo,

http://www.recht.rosteck.biz/informationstext.php?n=173

Danke. Nettes Beispiel dafür, dass Du wieder mal einen Einzelfall verallgemeinerst.
Im Urteil geht es darum, dass ein Vermieter, der gute Jurakenntnisse besitzt, den Schaden für den Mieter vergrößert hat. Das widerspricht dem Grundsatz zur Pflicht, den Schaden immer so klein wie möglich zu halten.
Du greifst Dir aus diesem Urteil heraus, dass ein Vermieter den Mietvertrag selber geschrieben hat und leitest daraus ab, dass er dann keinen Anwalt bezahlt bekommt. Das ist aber offensichtlicher Unsinn. Es geht ja gar nicht darum, dass er den Mietvertrag selber geschrieben hat, sondern darum, dass dieser selbst geschriebene Mietvertrag beweist, dass der Vermieter gute juristische Kenntnisse hat und deshalb das Einschalten eines Anwalts eine krasse Überreaktion war. Auf gar keinen Fall kann man daraus ableiten, dass ein Vermieter keinen Anwalt einschalten darf, wenn er den Mietvertrag selber schreibt. Der kann nämlich in einem anderen Fall genauso beweisen, dass der Vermieter grade keine juristischen Kenntnisse besitzt.
Das sollte doch sogar für Dich logisch sein.

Im übrigen habe ich einfach keine Lust mehr, von Hölzchen auf Stückchen zu diskutieren. Ich habe Dir in diesem Thread deutlich gezeigt, dass Deine Verallgemeinerungen falsch sind, weil sie nur genau einen (nämlich Deinen) Fall betreffen. Jeder andere sollte das inzwischen auch bemerkt haben, immerhin hast sogar Du das indirekt zugegeben, auch wenn Du das nicht wahrhaben willst und immer noch das Gegenteil behauptest.
Diskutier allein weiter.

Gruß
loderunner

http://www.recht.rosteck.biz/informationstext.php?n=173

Danke. Nettes Beispiel dafür, dass Du wieder mal einen
Einzelfall verallgemeinerst.

wieso?

Im Urteil geht es darum, dass ein Vermieter, der gute
Jurakenntnisse besitzt, den Schaden für den Mieter vergrößert
hat. Das widerspricht dem Grundsatz zur Pflicht, den Schaden
immer so klein wie möglich zu halten.

Richtig!

Du greifst Dir aus diesem Urteil heraus, dass ein Vermieter
den Mietvertrag selber geschrieben hat und leitest daraus ab,
dass er dann keinen Anwalt bezahlt bekommt.

Nein. Es ging darum, ob der Vermieter den Mietvertrag selbst ohne fremde Hilfe mit dem Mieter abgeschlossen hat.
Daraus wurde abgeleitet, daß er juristisch bewandert ist.

Das ist aber
offensichtlicher Unsinn. Es geht ja gar nicht darum, dass er
den Mietvertrag selber geschrieben hat, sondern darum, dass
dieser selbst geschriebene Mietvertrag beweist, dass
der Vermieter gute juristische Kenntnisse hat und deshalb das
Einschalten eines Anwalts eine krasse Überreaktion war.

Genau das!

Auf
gar keinen Fall kann man daraus ableiten, dass ein Vermieter
keinen Anwalt einschalten darf, wenn er den Mietvertrag selber
schreibt. Der kann nämlich in einem anderen Fall genauso
beweisen, dass der Vermieter grade keine juristischen
Kenntnisse besitzt.
Das sollte doch sogar für Dich logisch sein.

Aha. Dann wird im betreffenden Fall ein teures Gutachten über den Mietvertrag erstellt, um festzustellen, ob der Vermieter gute juristische Kenntnisse besitzt. Welcher Vermieter ohne jegliche juristische Kenntnisse wird ohne fremde Hilfe einen Mietvertrag abschließen und Betriebskostenabrechnungen erstellen?

Für mich ist logisch, was wortwörtlich auf der Webseite mit dem Link steht: „Hat der Vermieter den Mietvertrag zum Beispiel selbst mit dem Mieter abgeschlossen oder … so gilt er als nicht ungewandt.“

Punkt um. „Oder“ steht sogar da. Jeder einzelne Punkt hätte für sich schon genügt. Genau das meinte ich. War mir aber klar, daß Du selbst das wieder verdrehen würdest!

Im übrigen habe ich einfach keine Lust mehr, von Hölzchen auf
Stückchen zu diskutieren. Ich habe Dir in diesem Thread
deutlich gezeigt, dass Deine Verallgemeinerungen falsch sind,
weil sie nur genau einen (nämlich Deinen) Fall betreffen.
Jeder andere sollte das inzwischen auch bemerkt haben,
immerhin hast sogar Du das indirekt zugegeben, auch wenn Du
das nicht wahrhaben willst und immer noch das Gegenteil
behauptest.
Diskutier allein weiter.

Geht mir genauso.

Gruß
vom Sparer

Du greifst Dir aus diesem Urteil heraus, dass ein Vermieter
den Mietvertrag selber geschrieben hat und leitest daraus ab,
dass er dann keinen Anwalt bezahlt bekommt.

Nein. Es ging darum, ob der Vermieter den Mietvertrag selbst
ohne fremde Hilfe mit dem Mieter abgeschlossen hat.
Daraus wurde abgeleitet, daß er juristisch bewandert ist.

Nein. Es wurde in diesem Fall und aus diesem Vertrag gefolgert, dass dieser Vermieter juristisch bewandert ist. Es wurde eben grade nicht abgeleitet - was Du behauptet hast - dass jeder Vermieter juristisch bewandert ist, wenn er irgendeinen Mietvertrag verfasst hat.
Es muss doch sogar Dir klar sein, dass das nicht für jeden Schmierzettel gelten kann. Aber genau das hast Du mit Deiner Verallgemeinerung behauptet.

Aha. Dann wird im betreffenden Fall ein teures Gutachten über
den Mietvertrag erstellt, um festzustellen, ob der Vermieter
gute juristische Kenntnisse besitzt.

Von Gutachten steht da nichts. Ich kann auch keinen Sinn darin erkennen, ein Richter sollte wohl ausreichend juristisch bewandert sein, um das selber beurteilen zu können, findest Du nicht?

Welcher Vermieter ohne
jegliche juristische Kenntnisse wird ohne fremde Hilfe einen
Mietvertrag abschließen und Betriebskostenabrechnungen
erstellen?

Mein Schwiegeropa zum Beispiel. Oder Herr Maier aus Neustadt. Tut mir ehrlich leid, dass Deine Fantasie nicht dazu reicht, Dir das vorstellen zu können. Das ist aber Dein Problem, nicht meins. Du solltest Dich nur einfach hüten, mit diesem Problem hausieren zu gehen - und genau das hast Du hier im Thread vorgeführt.

Für mich ist logisch, was wortwörtlich auf der Webseite mit
dem Link steht: „Hat der Vermieter den Mietvertrag zum
Beispiel selbst mit dem Mieter abgeschlossen oder … so gilt
er als nicht ungewandt.“

Das steht da aber nicht. Und es interessiert auch nicht, dass Du das logisch findest, es ist deshalb trotzdem falsch. Im Gegenteil habe ich Dir sogar dargelegt, warum die Logik diese Folgerung ausschließt.

Gruß
loderunner