Hallo,
Das ist mir bekannt und viele dieser Wege stehen dem
Inkassounternehmen offen.
Genau das ist der Punkt: Viele Wege stehen auch dem Inkassounternehmen offen. Zum Beispiel, dass die Forderung komplett aufgekauft wird. Damit wird das Inkassounternehmen zum Gläubiger - mit allen Rechten. Tolle Idee, dann einfach alle Briefe zu ignorieren, oder?
Das kann nur von Dir kommen, Du verdrehst ständig die
Tatsachen.
Nein, Dein Problem besteht darin, dass Du einen einzelnen Fall erlebt hast und Dir nicht vorstellen kannst, dass es mehr Möglichkeiten als nur eine gibt. Du bist offensichtlich nicht in der Lage, mal über den Tellerrand zu schauen und gibst deshalb Ratschläge, die nur in genau Deinem Fall vielleicht funktioniert haben. Und weil Du nichts anderes kennst, glaubst Du, das müsse immer so sein. Leider ist die Welt etwas komplizierter und deshalb Dein Ratschlag kompletter Unsinn.
Schreiben vom Inkasso sollte man ignorieren,
Nein.
aber doch keinen Mahnbescheid VOM GERICHT! Einem Mahnbescheid
widerspricht man sofort, damit ist das Mahnverfahren
bekanntlich beendet!
Blöde Idee, wenn die Forderung unstrittig ist. Dann kommen nach:
Der Gläubiger muß klagen(falls er es
macht) und erst dann kommt er zu seinem Geld. Dabei legt das
auch Gericht fest, was für Zinsen und Mahngebühren zulässig
sind!
nämlich die Gerichtskosten hinzu.
Ich verstehe nicht, warum Du das einfach ignorierst.
Wenn man den Mahnbescheid ignoriert und ein
Vollsteckungsbescheid ergeht, werden alle, auch die
ungerechtfertigten Kosten rechtskräftig und vollstreckbar. So
was darf man nicht zulassen!
Was Du nicht verstehst ist, dass es trotzdem sinnvoll sein kann. Weil zum einen nicht jedes Inkassounternehmen überhöhte Kosten ‚eintreiben‘ will und zum zweiten diese Kosten auch nach Mahnbescheid zurückholbar sind. Im Gegensatz zu den Prozesskosten. Aber die übernimmst Du ja für den Fragesteller, oder fühlst Du Dich nach Deinem Ratschlag dafür nicht verantwortlich?
Au weiah!
Wenn er tatsächlich einem Vergleich auf Ratenzahlung der HF
samt der vermutlich überhöhten Gebühren zugestimmt hat, war
das ein schwerer Fehler!
Woher weißt Du eigentlich, dass die Gebühren wirklich überhöht waren? Hast Du den Vertrag gelesen?
Günstiger wäre es wohl auch hier gewesen, nicht zu antworten!
Schon wieder der gleiche Blödsinn. Es wird nicht billiger, wenn man den Kopf in den Sand steckt. Erst recht nicht, wenn man wie Du den Sand in den Kopf steckt.
Ich habe nirgends gelesen, daß er
den ersten Termin für die Ratenzahlung verstreichen ließ.
Nein. Da war das Kind wohl auch schon ganz tief im Brunnen und der Schuldner im Verzug.
Bei Mietzahlungen kenne ich die Vorgehensweise. Allerdings
funktioniert es nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der
Vermieter den Mietvertrag nicht selbst erstellt hat und
juristisch nicht bewandert ist. Dann kann er sofort bei Verzug
zum Anwalt gehen und der Mieter muß dessen Kosten auch noch
zahlen.
Es wäre besser für Dich, wenn Du Dich einfach an den Satz von Dieter Nuhr hältst. Seit wann hat Verzug bei Mietzahlung etwas damit zu tun, wie der Mietvertrag erstellt wurde? Das ist Gesetz! Lies einfach: http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html Das macht eine Mahnung überflüssig, weil damit die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist. Und was bei Verzug dem Schuldner für Kosten entstehen, habe ich Dir schon verlinkt. Nirgendwo steht, dass man nur dann einen Anwalt beauftragen darf, wenn man den Mietvertrag nicht selber erstellt hat. Das sollte doch wohl sogar Dir einleuchten.
schau Dir auch mal §93 ZPO an: wenn der Schuldner sofort nach
Zustellung der Klage bezahlt und dann bei Gericht vorträgt, er
sei noch gar nicht gemahnt worden und hätte auch ohne Klage
bezahlt, wird das Gericht dem Gläubiger mit der Begründung,
der Schuldner hätte zur Klage keinen Anlaß gegeben, die Kosten
des Prozesses auferlegen.
Tja, Lesen allein reicht nicht, man muss es auch verstehen.
Was genau verstehst Du eigentlich unter Verzug? Bist Du den beiden Links gar nicht gefolgt? Wiki-Artikel und §286 BGB?
Das ist offensichtlich. Du weißt nicht, was Verzug ist, Du
weißt nicht, was für Kosten ein Inkassounternehmen ansetzen
darf, Du weißt gar nichts.
Aha. Wenn Du meinst…
Und nun hast Du es auch noch in dicken, schwarzen Lettern bestätigt.
Falsch. Der weitaus größte Teil ist begründet, das ist zum
Beispiel das, was ursprünglich mal auf einer Rechnung und
vielleicht danach auf einer Mahnung gestanden hat.
Wenn die Rechnung auch berechtigt ist!
Genau. Und das ist doch hier unstrittig. Oder was glaubst Du, warum der Fragesteller um Stundung gebeten hat? Weil er gar nicht zahlen will?
Dazu kommen
dann Aufwendungen des Inkassounternehmens selber und
Verzugszinsen.
Was nicht begründet ist, sind Gebühren, die über das hinaus
gehen, was einem Anwalt zustünde.
Genau! Aber Inkassounternehmen stellen in der Regel weitaus
höhere Forderungen und diese sind eben nicht berechtigt!
Woher weißt Du, welche Gebühren Inkassounternehmen ‚in der Regel‘ stellen? Und, noch genauer, welche hier gestellt wurden? Dein Ratschlag hat keinerlei Bezug darauf genommen, der sollte für alle jederzeit gelten. Zahlst Du dann den Schaden, den das Befolgen Deines Ratschlages beim Schuldner verursacht?
Sie
können nur die gesetzlich zulssigen Verzugszinsen und keinen
Cent mehr!
Falsch, s.o…
4% und keinen Cent mehr (manche verlangen über 20%…).
Anwaltgebühren bzw. Mahngebühren in gesetzlich zulässiger Höhe
ja!
Ach? Nun doch? Grad hast Du noch was anderes behauptet.
Allerdings erst, wenn sie vor Gericht damit
durchgekommen und einen vollstreckungsfähigen Titel haben.
Völliger Blödsinn. Du verlangst damit, noch weitere Kosten
zu verursachen - die der Schuldner trägt.
Das habe ich nirgends verlangt.
Dann lies Deinen Satz nochmal in Ruhe durch. Oben steht er ja noch.
Fakt ist, Pfänden können sie
es erst, wenn sie eine vollstreckbare Forderung / Titel haben.
Und natürlich zahlt dann der Gläubiger die Gerichtskosten, oder wie?
Und das Pfänden durch den Gerichtsvollzieher auch, nicht wahr? Und die ursprüngliche Rechnung fällt ganz unter den Tisch, oder was?
Also am besten immer alles ignorieren, ‚Sparer‘ zahlt.
Gruß
loderunner (ianal)