Hallo kann mir eventuell jemand der sich sehr gut im Erbrecht auskennt hier weiterhelfen.
Angenommen Person A wäre normal Alleinerbe und Privatinsolvent !
Person A hat eine Tochter !!!
Person A könnte bald eine Wohnung erben von Opa !
Da die Wohnung somit wahrscheinlich zu 50 % aus der Inso weg wäre hat sich Person A mit Tochter abgesprochen.
Jetzt soll der Opa die Wohnung an Die Tochter verkaufen !
Darf der Opa seine Wohnung jederzeit solange er lebt einfach an die Tochter verkaufen ? Und wenn ja was ist zu beachten insbesondere soll der Kaufpreis so nieder wie möglich sein.
Ich wäre Euch dankbar wenn Ihr hierzu wirklich was wisst.
Bitte nur Fachkundige antworten !!!
Also nochmal kürzer das ganze :
Gibt es Beschränkungen im Erbrecht die den verkauf einer Wohnung im voraus eines erbenfalls nichts erlauben !
Hallo,
es ist im allgemeinen so, dass der Opa die Wohnung verkaufen oder verschenken kann an wen er möchte.
Eine Beschränkung kann m.E. bestehen, wenn pflichtteilsberechtigte Erben vorhanden sind.
Schwierig wird es allerdings, wenn der Großvater die Wohnung zu einem Minimalpreis verkauft. Hier kann schnell der Vorwurf eines „Scheingeschäfts“ aufkommen.
Es sollte besser über eine Schenkung an die Tochter nachgedacht werden.
Gibt es Beschränkungen im Erbrecht die den verkauf einer
Wohnung im voraus eines erbenfalls nichts erlauben !
Wenn Opa noch lebt, spielt das Erbrecht doch überhaupt keine Rolle ! Ein lebendiger Opa kann mit seinem Vermögen tun und lassen was er will. Nach der hier vorligenden Schilderung sollte Opa ziemlich schnell etwas tun.
Hallo,
Eine Beschränkung kann m.E. bestehen, wenn
pflichtteilsberechtigte Erben vorhanden sind.
könnten die Gläubiger von A diesen zwingen seinen Pflichtteil geltend zu machen oder das Erbe anzunehmen (A könnte ja zu Gunsten der Tochter/anderen Erben ausschlagen).
Cu Rene