sehe ich es richtig, dass eine Vollstreckungsabwehrklage nicht zulässig ist, wenn der Beklagte bereits Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt hat und der Kläger zwischenzeitlich vom Streitgericht zur Anspruchsbegründung aufgefordert worden ist?
Falls ja, kann der Kläger doch auch ungestört die vorläufige Vollstreckung des VBs betreiben, oder? Selbstverständlich auf die Gefahr hin, später schadensersatzpflichtig zu sein, sollte er den Streit verlieren…
sehe ich es richtig, dass eine Vollstreckungsabwehrklage nicht
zulässig ist, wenn der Beklagte bereits Einspruch gegen den
Vollstreckungsbescheid eingelegt hat und der Kläger
zwischenzeitlich vom Streitgericht zur Anspruchsbegründung
aufgefordert worden ist?
Für eine Vollstreckungsgegenklage dürfte das Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Das ist nicht nur ein juristisches Argument, sondern es verdeutlicht auch, wie überflüssig es wäre, diese Klage zu erheben, denn was wäre damit denn gewonnen? Während der Vollstreckungsabwehrklage kann die Vollstreckung ja auch weiter betrieben werden. In diesem Fall gilt dasselbe wie im Fall des Vollstreckungsbescheids: Man muss eben die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Darüber hinaus wäre die Vollstreckungsgegenklage sowieso wahrscheinlich unbegründet, nämlich wegen § 767 II ZPO.
sehe ich es richtig, dass eine Vollstreckungsabwehrklage nicht
zulässig ist, wenn der Beklagte bereits Einspruch gegen den
Vollstreckungsbescheid eingelegt hat und der Kläger
zwischenzeitlich vom Streitgericht zur Anspruchsbegründung
aufgefordert worden ist?
Ja, denn wenn materielle Einwendungen noch im Erkenntnisverfahren geltend gemacht werden können, besteht kein Anlass zur Vollstreckungsgegenklage.
Falls ja, kann der Kläger doch auch ungestört die vorläufige
Vollstreckung des VBs betreiben, oder?
Kann er, solange der Schuldner nicht dafür sorgt, dass das Gericht die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ausspricht.
Selbstverständlich auf
die Gefahr hin, später schadensersatzpflichtig zu sein, sollte
er den Streit verlieren…