Bafögantrag und Unterschrift vom Vater

Guten Tag zusammen

ich hoffe, ich bin hier richtig…wenn nicht…bitte verschieben…danke

Nehmen wir mal folgendes an:

Frau R, in 2 ter Ehe verh., 17 J.Sohn lebt bei seinem Vater. Frau R. bezahlt Unterhalt.
Jetzt geht der 17 J.Sohn auf eine dreijährige Schule für Technik und Informatik.Der Sohn beantragt Schülerbafög. Das Amt für Bafög hat auch schon das Formular zu Frau R. geschickt. Sie schickt es dann zu Exmann weiter,wegen Unterschrift, und der Sohn muss noch einges ausfüllen
Die Frage ist
Kann der Ex von Frau R. die Unterschrift verweigern, weil, ja, der Unterhalt dann gekürzt wird oder ganz ausfällt, so sagt ihr Anwalt.

Danke schon jetzt für eure Antworten

lisa

Hallo,

also prinzipiell kann der Vater die Unterschrift verweigern - prinzipiell.

Sollte das der Fall sein, umgehend mit dem Bafög-Amt sprechen und denen mitteilen, dass die Unterschrift des Vaters verweigert wird.
Diese setzen dann entsprechende Mittel ein, um eine Eingung zu erzielen - sprich Unterschrift.

Am besten mit dem Vater noch mal sprechen.

Gruß

Denkzettel

Hallo,

wie schon geschrieben, kann theoretisch die Unterschrift vom „Wohnelternteil“ verweigert werden.

Aber warum sollte er das tun? Er schneidet sich doch in das eigene Fleisch. So lange ein Kind minderjährig ist, werden die Einkünfte des Kindes (also auch das BAFöG) auf beide Elternteile verteilt.

Der Zahlbetrag des barunterhaltspflichtigen Elternteiles mindert sich dann zwar, aber nur um die Hälfte des BAFöG-Betrages. Die andere Hälfte bekommt - bis zur Volljährigkeit - der „Wohnelternteil“.

Des weiteren kann der barunterhaltspflichtige Elternteil die finanziellen Nachteile die er durch die Verweigerung der Unterschrift des anderen Elternteiles hat, bei diesem direkt in einer Privatklage wieder einklagen.

Gerichte mögen so Schikanen nicht. Sei es dass die Unterschrift unter der Anlage U (bei Ehegattenunterhalt) oder eben unter BAFöG-Anträge, Steuererklärungen, Personalausweisen usw. usw. nur unter dem Grund verweigert wird, weil der Barunterhaltspflichtige nicht weniger zahlen soll.

Mit der richtigen Gegenstrategie schießt sich so ein „Unterschriftenverweigerer“ schnell ins eigene Knie.

Gruß
Ingrid