Ich würd mal sagen, wo kein Kläger, da kein Richter.
So ziemlich der dümmste Satz, den man in diesem Brett bringen kann, aber jedem das seine.
Solange du dich nicht als CID-Mitarbeiter ausgibst, müsste es
wohl in Ordnung sein.
Es geht hier nicht um §132 StGB, sondern um §132a StGB.
Ich hab auch T-Shirts vom NYPD, mit denen ich mich in der :Öffentlichkeit zeige und bin noch nicht verhaftet worden.
Hat hier jemand nach Henriks-persönlichen-Verhaftungserfahrungen gefragt?
(Merke: Wo der Bundesadler drauf ist, ist auch ne Uniform)
Unsinn! Du hast meinen Beitrag offenbar nicht gelesen.
Außerdem:
Wieviele Leute laufen denn im Military-Look rum, entweder die
angesprochenen Trainingsanzüge, ARMY-Pullover oder auch
richtige Uniformen, an denen teilweise noch Verbandsabzeichen
zu sehen sind. Da müsste man zahlreiche Leute verknacken.
Und täglich parken tausende Leute in Deutschland falsch, blinken nicht beim Spurwechsel, ja es soll sogar jährlich zig nicht bemerkte, geschweige denn geahndete Morde geben.
Und nu?
Somit:
Anziehen ja, aber halt nicht dafür ausgeben. Dann sollte es
passen.
Nein, denn das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Der Gesetzgeber hat ein erhebliches Interesse daran, dass nur berechtigte Personen bestimmte Uniformen tragen, um so Missbrauch und Verwechselungen vorzubeugen.
Dass er auch ein Interesse daran hat, dass sich nur jemand als Amtsträger ausgibt, der auch Amtsträger ist, ist richtig, steht aber auf einem anderen Blatt.
Gruß Andreas