Army CID Windbreaker in der Öffentlichkeit tragen?

Hallo allerseits,

Mich würde interessieren ob es rein hypothetisch einen Verstoß gegen $ 132a StGb o.ä. darstellt, wenn sich jemand mit einem Windbreaker vom CID der US Army in der BRD in der Öffentlichkeit zeigt.

Auf einem solchen Windbreaker findet sich auf der linken Brust das CID Wappen, auf der rechten sowie auf dem Rücken der „CID“ Schriftzug.

Beispiel
http://www.cid.army.mil/images/animation/animation26…

Die Frage nun: Ist es legal einen solchen oder ähnlichen „Windbreaker“ in der Öffentlichkeit tragen, oder begeht derjenige, der einen solchen trägt, hier Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Das tragen ausländischer Uniformen ist strafbar:

§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt

1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Der Windbreaker ist in diesem Falle ein Uniformteil, jedoch wüsste ich nicht wer hier die Criminal Investigation Division kennt, bzw. sich daran gestört fühlen könnte.

Der Windbreaker ist in diesem Falle ein Uniformteil, jedoch
wüsste ich nicht wer hier die Criminal Investigation Division
kennt, bzw. sich daran gestört fühlen könnte.

Aber ist denn der Windbreaker wirklich Uniformteil? Ich denke
eher dass dieser ein zusätzliches Kleindungsstück, wie z.b. der
klassiche Bundeswehr Trainingsanzug, darstellt.

Ich denke mal das Tragen eines „ARMY“ pullovers…

https://www.mainemilitary.com/productcart/pc/catalog…

…fällt ja wohl auch nicht unter den $132a.

Das kritische ist, würde ich mal annehmen, wohl das Siegel auf der rechten Brust, da dass wohl unter (1) 4. „Amtsabzeichen“ fällt.

Ohne dieses Siegel müsste die Jacke dann wohl rechtskonform sein, oder?

Ich denke eher dass dieser ein zusätzliches Kleindungsstück, wie z.b.
der klassiche Bundeswehr Trainingsanzug, darstellt.

Der Trainingsanzug der Bundeswehr ist ebenfalls eine Uniform.

Ohne dieses Siegel müsste die Jacke dann wohl rechtskonform
sein, oder?

Mit oder ohne ist völlig egal. Zur tatbestandlichen Vollendung des §132a StGB muss für den unbedarften Betrachter der Eindruck entstehen, dass die Kleidung die man trägt eine Uniform ist.
Ist in diesem Windbreaker-Fall also mutmaßlich auszuschließen.

Gruß Andreas

Ich würd mal sagen, wo kein Kläger, da kein Richter.
Solange du dich nicht als CID-Mitarbeiter ausgibst, müsste es wohl in Ordnung sein. Ich hab auch T-Shirts vom NYPD, mit denen ich mich in der Öffentlichkeit zeige und bin noch nicht verhaftet worden.

Außerdem:
Wieviele Leute laufen denn im Military-Look rum, entweder die angesprochenen Trainingsanzüge (Merke: Wo der Bundesadler drauf ist, ist auch ne Uniform), ARMY-Pullover oder auch richtige Uniformen, an denen teilweise noch Verbandsabzeichen zu sehen sind. Da müsste man zahlreiche Leute verknacken.

Somit:
Anziehen ja, aber halt nicht dafür ausgeben. Dann sollte es passen.

Ich würd mal sagen, wo kein Kläger, da kein Richter.

So ziemlich der dümmste Satz, den man in diesem Brett bringen kann, aber jedem das seine.

Solange du dich nicht als CID-Mitarbeiter ausgibst, müsste es
wohl in Ordnung sein.

Es geht hier nicht um §132 StGB, sondern um §132a StGB.

Ich hab auch T-Shirts vom NYPD, mit denen ich mich in der :Öffentlichkeit zeige und bin noch nicht verhaftet worden.

Hat hier jemand nach Henriks-persönlichen-Verhaftungserfahrungen gefragt?

(Merke: Wo der Bundesadler drauf ist, ist auch ne Uniform)

Unsinn! Du hast meinen Beitrag offenbar nicht gelesen.

Außerdem:
Wieviele Leute laufen denn im Military-Look rum, entweder die
angesprochenen Trainingsanzüge, ARMY-Pullover oder auch
richtige Uniformen, an denen teilweise noch Verbandsabzeichen
zu sehen sind. Da müsste man zahlreiche Leute verknacken.

Und täglich parken tausende Leute in Deutschland falsch, blinken nicht beim Spurwechsel, ja es soll sogar jährlich zig nicht bemerkte, geschweige denn geahndete Morde geben.
Und nu?

Somit:
Anziehen ja, aber halt nicht dafür ausgeben. Dann sollte es
passen.

Nein, denn das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Der Gesetzgeber hat ein erhebliches Interesse daran, dass nur berechtigte Personen bestimmte Uniformen tragen, um so Missbrauch und Verwechselungen vorzubeugen.
Dass er auch ein Interesse daran hat, dass sich nur jemand als Amtsträger ausgibt, der auch Amtsträger ist, ist richtig, steht aber auf einem anderen Blatt.

Gruß Andreas

Hallo

Prinzipiel würde ich von allem die Finger lassen was ein Wappen oder Abzeichen darstellt. Der Schriftzug „CID“ ist nicht geschützt, genau so wenig wie „Polizei“. Damit darf prinzipiel jeder rumlaufen. Wenn jetzt aber noch irgendwo das Landespolizeiwappen dran klebt, dann sieht das wieder anders aus.

Gruß

Der Schriftzug „CID“ ist nicht geschützt, genau so wenig wie :„Polizei“. Damit darf prinzipiel jeder rumlaufen.

Nö, und geschützt sein muss da ja auch gar nichts, weil es z.B. einen §132a StGB gibt. Und wie schon (mehrfach) geschrieben kommt es auf den gesamteindruck an, den eine Person gegenüber anderen durch ihr Aussehen vermittelt.

Wenn jetzt aber noch irgendwo das Landespolizeiwappen dran klebt, :dann sieht das wieder anders aus.

Nö.

Gruß Andreas