Hallo!
Wirklich mal ein theoretischer Fall, dessen Bewertung mich interessiert:
In der Innenstadt einer Großstadt werden an die Passanten recht aufdringlich Flyer und Produktproben verteilt oder die Personen zu Spenden, Käufen etc. überredet.
Ein Straßenverkäufer drückt den Passanten Produkte in die Hand, damit diese sie begutachten und dann möglichst kaufen.
Ein Passant bekommt ebenfalls dieses Produkt entgegengestreckt, greift gewohnheitsmäßig zu und geht einfach weiter. Der Straßenverkäufer läuft nun zeternd hinterher und will das Produkt zurück oder bezahlt haben.
Ist der Passant verpflichtet, das Produkt zurückzugeben? Da es ihm vor die Brust gehalten wurde, konnte er kaum anders als zugreifen, aber er tat es, um schnell seine Ruhe zu haben und nicht angesprochen zu werden.
Begeht er eine Straftat, wenn er das Produkt unbezahlt mitnimmt? Kann er Nötigung unterstellen/deshalb Anzeige erstatten?
Danke für Eure Meinungen!
LG maja