warum sollte das nicht gehen? Wenn ein Deutscher im Ausland lebt, unterliegt er erst einmal den dort geltenden Gesetzen. Wenn er dort bis zum Lebensende lebt, gäbe es da ja auch gar keine Frage.
Nur wenn er zurückkommt, ist fraglich, was davon in Deutschland anerkannt wird. Das hängt wohl eher von den Umständen ab. Meines Wissens werden - z.B. bei Scheidungsfragen - die Gestze des Heimatlandes angewendet. Wenn unser Deutscher aber selbiges geblieben ist, gelten wohl auch weiterhin die deutschen Gesetze für ihn.
Heißt, die Ehen - oder zumindest ab der zweiten - werden wohl kaum hier anerkannt sein. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er nicht anderswo noch ein paar Ehefrauen haben könnte, die dort auch als solche gelten. Unsere Rechtsprechung hat an der Landesgrenze eben auch ihre Grenzen, soweit nicht internationale Abkommen anderes sagen.
Ist das denn möglich? Mit welchem Recht? Werden denn die
Eheschließungen der deutschen Staatsbürger im Ausland hier in
Deutschland nicht registriert?
Nein. WENN der im Ausland lebende Deutsche es denn will, kann er seine im Ausland geschlossene Ehe nachträglich auf einem Konsulat durch Einreichen der Papiere in Deutschland registrieren lassen. Sonst kümmert sich da aber niemand drum.
Wenn man es nicht will und von sich aus Kontakt mit dem Konsulat/Botschaft pflegt, dann weiß niemand von deutscher Seite aus, dass man da lebt und braucht auch keinen Kontakt mit irgendwelchen deutschen Behörden zu haben.
Gem. § 172 StGB ist die Doppelehe unter Strafandrohung verboten. Das Strafgesetzbuch gilt für Taten von deutschen und Nichtdeutschen in Deutschland sowie für Taten von Deutschen, die siese im Ausland begehen.
Eine Mehrfachheirat ist also in diesem fall nicht möglich.
vielen Dank für Ihre Antworten!
Leider wurde ich meist missverstanden: ein Deutscher lebt in Deutschland und heiratet im Ausland (wo Polygamie erlaubt ist) mehrere Frauen. Vielleicht besitzt er auch noch die doppelte Staatsangehörigkeit…
Wenn er nichts meldet, wer sollte je davon erfahren? Wo wird denn das registriert und überprüft? Z.B.: Es gibt Länder, wo im Resonalausweis gestämpelt wird, dass man verheiratet ist und mit wem. Hier in Deutschland gibt es nur eine Heiratsurkunde. Man kann eigentlich sie im Ausland verheimlichen und zum Heiraten braucht man nur den Ausweis. Oder verstehe ich es falsch?!
Hallo,
das ist falsch, für einen Deutschen gilt weltweit das StGB, auch wenn es in dem Land der Tat legal ist.
Und nach deutschem Recht bedeutet das bis zu 3 Jahren Knast.
gruß
In Deutschland braucht man zum Heiraten auch einen Auszug aus dem Stammbuch bzw. eine Heiratsfähigkeitsbescheinigung (oder wie das Ding heisst, das bestätigt, dass man unverheiratet ist). Wie das im Ausland aussieht kommt sicher auf das jeweilige Land an…