seit einigen Jahren wird das terrestrisches analoges Fernsehen
abgeschalten. Wenn man nun aber keinen Receiver,DVB oder Kabelanschluss hat, sondern nur Video oder DVD schaut, darf dann das Fernsehgerät als gebührenpflichtiges Fernsehgerät angesehen werden?
Die GEZ ist da immer sehr erfinderisch bei der Begründung der Zahlungspflicht.
Ich kenne einen Fall aus einem Kino. Im Foyer waren da Flachbildschirme aufgehängt, auf denen Trailer, das aktuelle Kinoprogramm und die Belegungszahlen abgebildet wurden. Ein Zugang zu Antenne o.ä. war nicht gelegt und ein solcher Einsatz auch nie geplant.
Die GEZ hat argumentiert, dass die Gerät aber grundsätzlich in der Lage wären, theoretisch ohne großen Aufwand zum TV-Empfang vorgehalten zu werden. Somit besteht Gebührenpflicht und für die vergangenen Zeiträume musste Strafe gezahlt werden.
Nachdem inzwischen das terrestrische Fernsehen aber abgeschaltet ist und die meisten Geräte nur einen analogen Tuner enthalten, stellt sich die Frage, ob die tatsächlich noch zum Rundfunkempfang befähigt sind. Immerhin bräuchte man ja einen DVB-T-, Kabel- oder Sat-Tuner, um überhaupt noch was empfangen zu können. Da käme es wohl drauf an, wie die GEZ das sieht.
Klar so einfach werden die den Fernseher nicht raus nehmen. Reciever ist ja schnell versteckt. Wie sieht es dann eigentlich mit AV-Monitoren aus, müsste ja theoretisch genauso keine Gebührenpflicht haben.
Hi, frag ich mich auch, zumal ja auch TV-fähige Handys inzwischen in deren Gebührensystem einbezogen werden.
Übrigens machen jetzt auch TV Sender GEZ Erhebungen. Hat hier letztens z.B. der BR gemacht u. wurde auf Nachfage auch von denen bestätigt.
MfG ramses90.
wenn ich mich recht erinnere gibt es für diesen Fall schon ein Gerichtsurteil: Es muss auf jeden Fall gezahlt werden, weil der Fernseher mit einem geringen technischen Aufwand (= zum nächsten Elektrofachhandel gehen, Reciever kaufen, anschließen) wieder ein Empfang möglich ist.
Hi, da tauchte ein junger Mann auf, zückte einen BR-Ausweis u. fragte nach Glotze, Radio, PC u. Radio im KFZ u. ob gewerblich. War ja wurscht weil GEZ gezahlt wird.
Unangebracht fand ich Frage nach Te.-Nr. u. ob Einzel- oder Mehrpersonen im Haushalt, weswegen dann der BR kontaktiert wurde. Die bestätigte, dass der von denen autorisiert für diese Erhebung war u. wollten dann Teilnehmernr. d. GEZ haben. Diese wurde ihnen gemailt. Paar Tage später kam die Antwort, dass sie alles überprüft hätten, alles o.k. wäre u., dass sie sich für d. Kooperation bedanken.
MfG ramses90
Hallo,
danke für die Erläuterung. Es handelte sich offensichtlich um einen ganz normalen ‚GEZ-Fahnder‘, der in diesem Fall wohl halt ein Paar Fragen gestellt hat, um vielleicht doch noch ein schwarzes Schaf zu finden. Und der natürlich, wie Du ja auch schon schriebst, keinen Anspruch auf wasauchimmer hat.
Gruß
loderunner (ianal)
Die meisten Monitore können überhaupt gar keine Fernsehbilder
darstellen (Stichwort PAL/Interlace/50Hz).
Viele Receiver haben heutzutage HDMI-Ausgänge, welche man direkt mit dem DVI-Eingang des Monitors verbinden kann. Beim digitalen Signalweg verhalten sich Monitor und Fernseher ziemlich gleich.
wenn ich mich recht erinnere gibt es für diesen Fall schon ein
Gerichtsurteil: Es muss auf jeden Fall gezahlt werden, weil
der Fernseher mit einem geringen technischen Aufwand (= zum
nächsten Elektrofachhandel gehen, Reciever kaufen,
anschließen) wieder ein Empfang möglich ist.
Das ist doch Schmarrn. Nach der gleichen Logik ist ein Stromkabel ein Empfangsgerät, weil mit geringem technischen Aufwand (= zum nächsten Elektofachhandel gehen, Fernseher kaufen, mit dem Stropmlkabel anschließen) ein Empfang möglich ist.
Viele Receiver haben heutzutage HDMI-Ausgänge, welche man
direkt mit dem DVI-Eingang des Monitors verbinden kann. Beim
digitalen Signalweg verhalten sich Monitor und Fernseher
ziemlich gleich.
Nö, ganz und gar nicht!
Schau dir mal die technischen Daten von Computermonitoren an, da gibt
es nur hömeopatische Mengen die eine der benötigten Auflösungen
(576i, 576p, 720p, 1080i) beherschen und die werden dann auch meist
als TV-plus-Monitor oder sowas verkauft.
Viele Receiver haben heutzutage HDMI-Ausgänge, welche man
direkt mit dem DVI-Eingang des Monitors verbinden kann. Beim
digitalen Signalweg verhalten sich Monitor und Fernseher
ziemlich gleich.
Nö, ganz und gar nicht!
Naja, schon ziemlich. Im Detail dann wohl doch nicht ausreichend.
Schau dir mal die technischen Daten von Computermonitoren an,
da gibt
es nur hömeopatische Mengen die eine der benötigten
Auflösungen
(576i, 576p, 720p, 1080i) beherschen und die werden dann auch
meist
als TV-plus-Monitor oder sowas verkauft.
Ernsthaft? Dabei wirbt der Hersteller sogar mit der HD-Fähigkeit des Monitors…
Na gut. Ich gehe aber davon aus, dass die Signalunterstützung konvergiert - und man hoffentlich trotzdem keine Rundfunkgebühren für Monitore zahlen muss. Es ist schließlich das Rundfunk- Empfangsgerät , das gebührenpflichtig ist, nicht das Videomaterialdarstellungsgerät.
Besseres Beispiel: Lautsprecher unterliegen nicht der Radio-GEZ, obwohl durch einen Receiver leicht nachrüstbar.
Krasses Urteil. Widerläuft schon nennenswert dem gesunden Menschenverstand. Immerhin nur erstinstanzlich; ich frage mich, ob höhere Instanzen das so bestätigen würden bzw. ob derjenige in die Berufung gegangen ist.
Das ist ein Thema das mehr Unklarheit und Wut mit sich bringt als kaum ein Anderes im Bereich der Gesetze. Es wundert mich nur das es weiterhin so festen Bestand hat.