Gerichtsvollzieher -Zahlung verweigen?

Guten Tag,

kann man die Zahlung verweigern, wenn der Gerichtsvollzieher Geld eintreiben möchte?
Grundlage für die Weigerung ist eine abweichende Rechtsauffassung bezüglich Brutto und Netto.
Bsp.: Jemand bekommt laut einem Vergleich 1000 € brutto zugesprochen. Der Schuldner verrechnet aber seinerseits Forderungen, die er seiner Meinung nach gegenüber dem Gläubiger hat. So überweist er dem Gläubiger 200 € Netto.

Wie ist das rechtlich zu betrachten?
Muss der Schuldner zahlen oder kann er seinerseits klagen?

Grüße aus dem Norden

Heinrich

Hallo Hein,

wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann hat es da wohl vorher schon wenig Gegenreaktion gegeben und wenn man dem nicht nachweisen kann, dass die Sache sich schon erledigt hat, dann klebt er wohl ein paar Kuckucks/e irgendwohin. Der rennt ja schließlich auch nicht nur sinnlos durch die Gegend.

Fühlt sich der Schuldner vom Gläubiger über’s Ohr gehauen kann er sebstverständlich dagegen vorgehen. Fragt sich aber, warum er es soweit hat kommen lassen.

Gruß!

Horst

Der Gerichtsvollzieher hat einen Titel einzutreiben und ist nicht die richtige Stelle Rechtsstreitigkeiten zu diskutieren. Das wird bereits im Verfahren berücksichtigt. Man kann natürlich die Zahlung verweigern, wenn man nachweisbar bereits der Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.