GEZ-zur zahlung der forderung verpflichtet?

Guten Tag,
A hat im februar 2007 ein tv und radio bei der gez angemeldet und 4monate und bis august ordnungsgemäß gezahlt.august 2007 ging A für 1 1/2 jahre ins ausland.seit februar 2009 ist A zurück in deutschland.die gez fand die neue wohnanschrift heraus und fordert eine zahlung der rundfunkgebühren für den zeitraum den A im ausland verbrachte, da A sich nicht abgemeldet hatte und rückwirkend keine änderung vorgenomme werden kann. jedoch bekam A in diesem zeitraum keinerlei post bzw. mahnung durch die GEZ, wodurch A mit sicherheit hätte eher reagieren können.ist A in dieser situation nun verpflichtet die forderung, für einen zeitraum indem A sich nicht einmal im land befand,zu zahlen?
nachweise bezeugen, dass A sich keinesfalls in deutschland befand.

vielen dank.

Hallo,

weitere Infos zu Deinem Problem erhälst Du auf den nachfolgend genannten Seiten:
http://www.gez-boykott.de
http://www.gez-abschaffen.de
http://www.wir-alle-gegen-gez.de
http://www.kanzlei-hoenig.info/verteidigung-gegen-ge…
usw.

Googlen hilft

Viel Erfolg
Ebi

Hallo,

ist A in dieser situation nun
verpflichtet die forderung, für einen zeitraum indem A sich
nicht einmal im land befand,zu zahlen?

Zumindest laut GEZ schon http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…:
_Ich habe seit längerer Zeit keine Rundfunkgeräte mehr. Kann ich die Geräte rückwirkend abmelden?

Nein. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereitgehalten werden, und dies der GEZ schriftlich mitgeteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die Gebühren zu zahlen._

(Hervorhebung durch mich)

Gruß
Kati