Guten Tag,
A hat im februar 2007 ein tv und radio bei der gez angemeldet und 4monate und bis august ordnungsgemäß gezahlt.august 2007 ging A für 1 1/2 jahre ins ausland.seit februar 2009 ist A zurück in deutschland.die gez fand die neue wohnanschrift heraus und fordert eine zahlung der rundfunkgebühren für den zeitraum den A im ausland verbrachte, da A sich nicht abgemeldet hatte und rückwirkend keine änderung vorgenomme werden kann. jedoch bekam A in diesem zeitraum keinerlei post bzw. mahnung durch die GEZ, wodurch A mit sicherheit hätte eher reagieren können.ist A in dieser situation nun verpflichtet die forderung, für einen zeitraum indem A sich nicht einmal im land befand,zu zahlen?
nachweise bezeugen, dass A sich keinesfalls in deutschland befand.
vielen dank.