Sachbeschädigung in Schule

Guten Tag,
nehmen wir an mein Sohn mit 16 Jahren hat mit seinem Locher versucht ein loch in den Vorhang des Klassenzimmers zu lochern. Dabei ist eine ganz leichte Beschädigung festgeszustellen (das Loch ging durch eine Schicht des Stoffes durch aber so sieht man es garnicht)
Dieser Vorhang ist ca. 30-40jahre alt und schon von oben bis unten angemalt.
Nun will die Schule einen neuen Vorhang!?

Nun, da wird ja wohl auch ein Flicken helfen. Alles andere wäre nicht angemessen. Es sei denn, der Vorhang hätte eine spezielle Schutzwirkung (z.B.Brandschutz), die auch mit Flicken nicht mehr erfüllt werden kann.

Hallo,

Nun will die Schule einen neuen Vorhang!?

der Schädiger soll so entschädigt werden, als ob der Schaden nicht passiert wäre. Ein uralter Vorhang ist deshalb durch einen uralten Vorhang zu ersetzen, nicht durch einen nagelneuen. Oder eben mittels Wertausgleich. Wobei der Zeitwert eines 30 Jahre alten Vorhangs in einer Schule nahe Null anzusetzen wäre.
Der Schädiger sollte den Schaden der Haftpflichtversicherung melden - hoffentlich besteht eine, sonst vielleicht für’s nächste Mal?
Aber: ianal!
Gruß
loderunner