Betrug wegen unbezahlter Rechnung

Hallo
hab ne Frage. Kann man wegen Betrugs angezeigt werden weil man eine Rechnung nicht bezahlt hat? Es ist aber noch kein Vollstreckungsbescheid da nur dritte Mahnung. Der Händler hat wohl die Schufa gelesen und gesehen das Offenbarungseid besteht. Denkt nun der Mensch wollte Ware von vorne herein nicht bezahlen. Dieser Mensch (ein Freund) hat aber schon mal ein Verfahren gehabt wegen sowas. Wurde da verurteilt wegen Betrugs. Die Strafe ist aber bezahlt und erledigt. War vor 3 Jahren. Was kann ihm nun blühen? Er hat aber dem Händler schon geschrieben das er bezahlen will in 2 Wochen aber was passiert wenn dieser trotzdem zur Staatsanwaltschaft geht? Is es sehr von Nachteil weil da schon mal was war? Der Betrag is übrigens nicht sehr hoch , ca 60 Euro
wer weis Rat?

Liebe Grüße Dani

Hallo,

natürlich ist es Betrug. Wer die EV abgibt, erklärt kein Geld zu haben. Wenn er sich was auf Rechnung kauft, spielt er dem Anderen vor, dass er Geld hat und die Rechnung kann. Er hat aber vorher an Eides statt erklärt, dass er das nicht kann. Dazu kommt, dass er bereits wegen eines Betrugsdeliktes rechtskräftig verurteilt ist, so dass man hier auch schon eine Einschlägigkeit annehmen kann. Dabei ist es unerheblich wie lange die alte Tat her ist.

Lieben Gruß
Martin

Er hat
aber vorher an Eides statt erklärt, dass er das nicht kann.

Nee, er hat die Richtigkeines seines Vermögensverzeichnisses an Eides statt versichert. Daraus folgt in keinem Fall die völlige Zahlungsunfähigkeit. Rechnungsbeträge können auch sehr niedrig sein; wer „geschworen“ hat, kann ja trotzdem noch Geld zur Deckung des täglichen Bedarfs haben. So soll es sogar sein.

Dazu kommt, dass er bereits wegen eines Betrugsdeliktes
rechtskräftig verurteilt ist

Das sagt freilich nix über die Tastbestandsmäßigkeit im neuen Fall.

Levay

2 „Gefällt mir“

Hallo Martin,

in einem mir persönlich bekanntem Fall hat die Staatsanwaltschaft dies nicht so gesehen und eine Betrugsanzeige abgelehnt.

Dabei hat sich der Schuldner sogar vor besten Zeugen (in einem Verfahren vor dem Richter) zu einer Vergeichszahlung verpflichtet. Der Schuldner hat dabei dem Gericht nicht mitgeteilt, das bereits lange eine EV vorliegt. Er ließ alle in dem Glauben, er könne die Zahlung bringen. Erst nachdem die Zahlung nicht kam, hat der Gerichtsvollzieher Mitteilung über die EV erhalten.
Eine anschließende Betrugsanzeige hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Hallo,

Mensch, dann gibt es also keine Stromlieferung, kein Wasser und kein Gas mehr für Leute mit EV? Da kommt nämlich auch erst nachträglich eine Rechnung. Und die kann im Normalfall sogar problemlos bezahlt werden, weil Pfändungsfreigrenze/Sozialleistungen diese Dinge abdecken. Und daher ist es mit dem Betrugsvorwurf eben alles andere als einfach in so einer Situation. Die EV kann insoweit zwar ein Indiz sein, und man wird ggf. zum Betrug kommen, wenn die eingegangene Zahlungsverpflichtung unter keinen Umständen in der aktuellen Situation bedienbar ist, und auch ansonsten alles passt. Aber wenn jemand im Rahmen bescheidener Lebensführung unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten Verpflichtungen eingeht, die er grundsätzlich bedienen könnte, dann reicht die EV ganz sicher nicht dafür aus, einen Betrug annehmen zu müssen.

Gruß vom Wiz

3 „Gefällt mir“

Wenn man eine Eidesstattliche Versicherung gemacht hat ist das natürlich Betrug. Mit einer EV erklärt man ja das man kein Geld hat. Wenn man danach wieder Schulden macht (durch Bestellung oder ähnliches) in dem man die Rechnungen nicht bezahlt dann ist das Betrug. Denn man bestellt oder kauft dann WISSENTLICH Sachen obwohl man kein Geld hat.
Wenn man vorher schon weis das man nicht bezahlen kann dann ist das Betrug weil man die Sachen kauft mit dem Vorsatz nicht bezahlen zu wollen.
Für eine Betrugsanzeige braucht man keinen Vollstreckungsbescheid oder ähnliches. Wenn die dritte Mahnung schon raus ist und die Firma sieht das man schon einen Offenbarungseid geleistet hat dann ist das Grund genug für eine Anzeige.

Ach mensch noch was vergessen:
Wenn man während der laufenden Anzeige oder Verfahrens der Betrag bezahlt wird die Anzeige fallen gelassen. Dann besteht ja kein Grund mehr für den Betrugsverdacht. Es wurde ja gezahlt.
Man sollte mMn schon gucken das man schnell bezahlt. Wenn man dann trotzdem zu einer Polizeilichen Aussage zitiert wird dann sollte man eine Kopie des Briefes an die Firma mitbringen (das zeigt das man zahlungswillig war und das auch mitgeteilt hat) und den Kontoauszug (oder Quittung oder ähnliches) das es bezahlt ist.

Hallo,

Wenn man während der laufenden Anzeige oder Verfahrens der
Betrag bezahlt wird die Anzeige fallen gelassen. Dann besteht
ja kein Grund mehr für den Betrugsverdacht. Es wurde ja
gezahlt.

wie kommst du denn auf das schmale Brett? Da der Versuch ebenfalls strafbar ist, kommt man so aus der Nummer nicht so einfach wieder raus. Es ist dann kein vollendeter Betrug mehr, aber immer noch versuchter.

Sonst könnte es ja jeder versuchen und im Fall der Anzeige einfach zahlen.

Gruß

S.J.

Hallo,

hab ne Frage. Kann man wegen Betrugs angezeigt werden weil man
eine Rechnung nicht bezahlt hat?

Betrug liegt idR dann vor, wenn man eine Geschäft abschließt und man von vornherein weiß, dass man nicht in der Lage sein wird, die Rechnung zu bezahlen. Wenn man die Finger gehoben hat und fröhlich weitereinkauft, kann es eng werden. Insbesondere, wenn es schon entsprechende Vorstrafen gibt.

Gruß

S.J.

Liest du eigentlich, bevor du was schreibst, gar nicht, was andere bereits geschrieben haben?

1 „Gefällt mir“

Oh doch!

Wenn (!) es tatsächlich Betrug war, dann bleibt es Betrug, auch wenn später dann doch noch bezahlt wird.

Levay