Erbfolge

Ehepaar XY hat keine Kinder. Mann X verstirbt. 15 Jahre später verstirbt Frau Y. Wer ist erbberechtigt.
Sind die drei Geschwister des Mannes erbberechtigt ??
Die Geschwister der Frau ?? Denke mal schon. Haben dessen Kinder ebenfalls ein Recht darauf ??Aber was ist wenn der Bruder von Frau Y vor seiner Schwester stirbt. Ist dessen Familie ebenfalls noch erbberechtigt ?? Wo kann man sich da kundig machen ??

Georg

Ehepaar XY hat keine Kinder. Mann X verstirbt. 15 Jahre später
verstirbt Frau Y. Wer ist erbberechtigt.
Sind die drei Geschwister des Mannes erbberechtigt ??
Die Geschwister der Frau ?? Denke mal schon. Haben dessen
Kinder ebenfalls ein Recht darauf ??Aber was ist wenn der
Bruder von Frau Y vor seiner Schwester stirbt. Ist dessen
Familie ebenfalls noch erbberechtigt ?? Wo kann man sich da
kundig machen ?

Naja, beim kundigen Rechtsanwalt…kleiner Scherz… oder §§ 1924, 1925 1930, 1931 i.V.m. 1371 BGB (soweit Zugewinngemeinschaft vorlag…)
Nehmen wir mal an es lag vor, dann erbt zunächst Y 3/4 und die Geschwister des Mannes zu gleichen Teilen, (vorausgesetzt die Eltern des X sind beide tot).
Nach dem Tod der Y erben deren Geschwister zu gleichen Teilen. Ist der Bruder vorverstorben erben dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen.

Allgemein gilt „Das Erbe fließt wie das Blut“ d.h. - mal abgesehen von den Unwegsamkeiten des Ehegattenerbrechtes - zunächst nach unten (die Kinder Enkelkinder, Urenken…wenn da niemand ist geht es zu den Eltern oder dessesn Abkömmlingen, wenn da niemand ist zu den Großeltern oder dessen Abkömmlingen, wenn da niemand ist entscheidet ab der 4. Ordnung der Verwandschaftsgrad zum Erblasser.

Alles klar?

Ehepaar XY hat keine Kinder.

Also keine Erben der 1. Ordnung (Abkömmlinge).

Mann X verstirbt. 15 Jahre später
verstirbt Frau Y. Wer ist erbberechtigt.

Erben der 2. und höheren Ordnung, also Eltern, Geschwister, Geschwister der Eltern, Großtanten, Nichten usw.

Sind die drei Geschwister des Mannes erbberechtigt ??

Nein, denn sie sind nicht blutsverwandt mit der Verstorbenen. Sie hätten/haben bereits beim Tod des Mannes geerbt bzw. dessen Eltern. Ein Testament kann das aber ändern, daher lassen wir diesen Fall mal weg und betrachten nur die gesetzliche (also verwandtschaftliche) Erbfolge.

Die Geschwister der Frau ?? Denke mal schon.

Ja, sie stehen in der 2. Ordnung als Abkömmlinge der Eltern, werden aber durch noch vorhandene Eltern ausgeschlossen (da sie Nacherben wären).

Haben dessen
Kinder ebenfalls ein Recht darauf ??

Ja, Reihenfolge: Eltern der Verstorbenen, Geschwister, deren Kinder bilden eine Linie, da sie jeweils Nacherben sind. Ist also noch die Mutter am Leben, erbt diese „stellvertretend“ für die Geschwister und deren Kinder, da die Mutter ja diese dann später beerbt.

Aber was ist wenn der
Bruder von Frau Y vor seiner Schwester stirbt. Ist dessen
Familie ebenfalls noch erbberechtigt ??

Ja, als Nacherben der 2. Ordnung resp. der Linie, so fern es Abkömmlinge sind. Eine nicht verwandte Witwe erbt nicht, da sie nicht blutsverwandt ist. Sind keine Eltern und Geschwister mehr da, aber eine Nichte, so erbt diese. Ist sie alleine in der 2. Ordnung, ist sie Alleinerbin.

Wo kann man sich da
kundig machen ??

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge