auch wenn die Frage bestimmt schon mehrmals aufgetaucht ist, bin ich mir bei folgender Frage immer noch unsicher.
Welche Zahlungsbedingungen gelten zwischen zwei Unternehmern, wenn diese nicht identisch sind?
Verkäufer bietet dem Käufer die Bedingung „2% Skonto innerhalb 10 Tage, 30 Tage netto“.
Käufer hat in seinem System „3% Skonto innerhalb 14 Tage, 30 Tage netto“ und besteht auf diese.
Verkäufer bietet dem Käufer die Bedingung „2% Skonto innerhalb
10 Tage, 30 Tage netto“.
Käufer hat in seinem System „3% Skonto innerhalb 14 Tage, 30
Tage netto“ und besteht auf diese.
Was gilt hier?
es gilt, was vertraglich vereinbart wurde, also ob einzelvertraglich eine Vereinbarung getroffen wurde, wenn nicht, was in den Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen steht und insbesondere ob und welche dieser Bedingungen Bestandteil des Vertrages wurden.
Hier sieht es auf den ersten Blick so aus, als wenn die Bedingungen des VK gelten. Er hat diese angeboten. Was beim Käufer „im System“ steht, muss den VK nicht jucken. Aber soetwas müsste man im Einzelfall genau prüfen.
Hier sieht es auf den ersten Blick so aus, als wenn die
Bedingungen des VK gelten. Er hat diese angeboten. Was beim
Käufer „im System“ steht, muss den VK nicht jucken. Aber
soetwas müsste man im Einzelfall genau prüfen.
Angenommen VK und K können sich nicht über die Zahlungsbedingungen einigen, ist dann überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Hier sieht es auf den ersten Blick so aus, als wenn die
Bedingungen des VK gelten. Er hat diese angeboten. Was beim
Käufer „im System“ steht, muss den VK nicht jucken.
Ich würde eher genau anders herum tippen.
Üblicherweise kommen doch Bestellungen per FAX rein wo drauf steht
es gelt die AGB der BlaBlaBla (Besteller), wenn man dann liefert
oder die Bestellung bestätigt hat man halt akzeptiert.
Ich würde eher genau anders herum tippen.
Üblicherweise kommen doch Bestellungen per FAX rein wo drauf
steht
es gelt die AGB der BlaBlaBla (Besteller), wenn man dann
liefert
oder die Bestellung bestätigt hat man halt akzeptiert.
Ist in dem Fall auch so gelaufen. Allerdings kam postwendend per Fax eine AB vom Verkäufer zurück, auf der seine Konditionen stehen.
Und diesen wurde nicht widersprochen. Auch nicht bei Erhalt der Rechnung, auf der die Konditionen ja nochmal erwähnt wurden.
Und diesen wurde nicht widersprochen. Auch nicht bei Erhalt
der Rechnung, auf der die Konditionen ja nochmal erwähnt
wurden.
Auf der Rechnung steht doch sicher irgendwas wie „gemäß Bestellung
Nr.xxx vom xyten“, da kann mir der Verkäufer als Zahlungsbedingung
auf die Rechnung schreiben was er will.
Käufer „im System“ steht, muss den VK nicht jucken. Aber
soetwas müsste man im Einzelfall genau prüfen.
Angenommen VK und K können sich nicht über die
Zahlungsbedingungen einigen, ist dann überhaupt ein
Kaufvertrag zustande gekommen?
keinesfalls. Wenn der eine sagt „ich kaufe von Dir 2000 Schweinehälften und zahle die in zwei Jahren“ und der andere entgegnet „2000 Schweinehälfte gerne, aber zahlbar in 30 Tagen nach Lieferung“ passen da zwei Willenserklärungen nicht recht zusammen.
Auf der Rechnung steht doch sicher irgendwas wie „gemäß
Bestellung
Nr.xxx vom xyten“, da kann mir der Verkäufer als
Zahlungsbedingung
auf die Rechnung schreiben was er will.
Klar werden die Bestellangaben in der Rechnung angegeben.
Aber sind deswegen alle Inhalte der Bestellung gleich Vertragsbestandteil?
In den AGB´s des Verkäufers wird schließlich den Einkaufsbedingungen des Käufers widersprochen.
„Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder
sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem
neuen Antrag.“
ist dann nicht hier (weil es sich um zwei Unternehmen handelt) die Annahme der Ware nach dem neuen Angebot des Lieferanten eine stillschweigende Zustimmung zum neuen Angebot?
Gruß
loderunner (ianal)