Vollstreckungsbescheid

Hallo,

woher bekommt man Angaben bezüglich Konten oder Besitztümer über einen Schuldner, wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, der Gerichtsvollzieher jedoch nur eine Hauspfändung macht?

Gruß
Nils

Hallo,

handelt es sich bei dem Schuldner um einen Unternehmer oder Privatmann?

Bei einem Unternehmer liegt einer Forderung meist eine Bestellung oder ein Auftrag zugrunde, welcher im Normalfall auf Geschäftspapier ausgestellt wurde.
Da sollte eine Bankverbindung angegeben sein.

Vielleicht hilft das.

Der Gerichtsvollzieher prüft in eigener Verantwortung, ob die Vollstreckung zulässig ist und wie er zu verfahren hat. Er unterliegt lediglich der Nachprüfung durch das Vollstreckungsgericht. Der GV untersteht nicht einem Weisungsrecht des Gläubigers. Dieses ist beschränkt im Rahmen des Auftrags. Weisungen des Gläubigers z.B. bestimmt Sachen zu pfänden, hat der GV zu berücksichtigen, soweit sie nicht dem Gesetz widersprechen. Sie müssen aber aus dem Auftrag eindeutig zu erkennen sein. Zwecklose Pfändungen darf der GV trotz Weisung nicht vornehmen.

Es kann also sein, dass er nach Feststellung des Umfeldes und Wohnsituation des Schuldners bereits von einer Kontopfändung absieht, oder ihm aus einer früheren fruchtlosen Pfändung bekannt ist, dass die Pfändung erfolglos sein wird.

Weitere Angaben über den Schuldner besitzt auch der Gerichtsvollzieher nicht. Es gibt kein öffentliches Vermögensregister. Wenn er den Eindruck hat, dass ihm der Schuldner Vermögen verschweigt, wird er der Sache soweit es ihm möglich ist nachgehen.

Als Gerichtsvollzieher kann er Grundbücher einsehen oder beim Straßenverkehrsamt nachfragen, ob und welche
Fahrzeuge auf den Schuldner ggf. zugelassen sind. Dies wird er jedoch nur vornehmen, wenn er Anlaß dazu hat, etwas zu finden.

Schon mal danke.
Es handfelt sich um einen Privatmann. Wenn der GV bei ihm klingelt, wird er schon Vermögen vermuten, denn die Wohnung ist nicht ohne. Er prüft aber nur was er in der Wohnung vorfindet, so seine Aussage. Ob die Wohnung dem Schuldner gehört und ob sein Auto ihm gehört oder ob er Guthaben auf Konten, Versicherungen, Bausparverträge besitzt, dass würde er nicht prüfen.

Also: Wenn er eine Hauspfändung vornimmt und dort bereits Vermögenswerte findet, weil - wie Du sagst - die Wohnung nicht ohne ist, wird er selbstverständlich keine weiteren Feststellungen treffen müssen. Es reicht, dass er die Forderung und seine Kosten beigetrieben hat.

Eine Hauspfändung heisst im übrigen nicht, dass er alles gleich mitnimmt. Vielmehr verteilt er sein amtliches Pfandsiegel…

Was er im Haus vorfindet wird leider nicht reichen, die Forderungen sind schon etwas höher.

Der Gläubiger kann vom Schuldner verlangen, dass dieser ein Vermögensverzeichnis aufstellt und dessen Richtigkeit an Eides statt versichert. Genau das ist die berühmte eidesstattliche Versicherung, die man früher Offenbarungseid nannte.

Levay

Bei diesem Schuldner kann man auf die eidesstattliche Versicherung leider nix geben. Die wurden von ihm schon früher geleistet auch mit dem Bewußtsein der möglichen Risiken für ihn. Es muß doch möglich sein z.B. an Kontendaten ranzukommen

Wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat, dürfte Schuldner schwerlich noch über erhebliches Vermögen auf seinem normalen Konto verfügen… Ich gehe davon mal aus, dass ein anderer Gläubiger längst eine Kontopfändung veranlasst hätte, wenn es so wäre.

Wer in einer eidesstattlichen Versicherung wissentlich falsche Angaben macht, der dürfte wohl genügend kriminelle Energie besitzen, um sein Vermögen auch wirksam zu verschleiern.

Da hilft dann vermutlich nur noch Strafanzeige ( wenn man etwas genaueres weiß ) oder ein Privatdetektiv…

Der Gerichtsvollzieher wird nur das tun, was ihm der Gläubiger aufträgt und er erledigen kann. Er wird nicht bis in die Nacht vor dem Haus verdeckt ermitteln, um festzustellen, in welchen Häusen der Schuldner sich zu Bett begibt…

Die eidesstattliche Versicherung wurde vor 25 Jahren geleistet. Mit dem Titel aus dieser Zeit wird versucht jetzt erfolgreich pfänden zu können. Der GV teilte aber mit, dass er nur eine Hauspfändung machen wird, über Kontoauskünfte oder dergleichen wir er sich nicht bemühen. Das ist das Problem: wie kann eine Privatperson an solche Auskünfte kommen, wenn der GV das schon nicht macht?

Hallo!

Glaube es oder glaube es nicht, an die Kontodaten kommt man über das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Wenn die letzte eV 25 Jahre her ist, „gilt“ die sowieso nicht mehr.

Kurze Antwort: Gar nicht.

Das gilt aber nicht nur bei einer Privatperson als Gläubiger, auch Unternehmen und Behörden haben meistens nicht viel mehr Erkenntnisse über ihre Schuldner.

Woher auch ? Über Gehimdienstliche Erkenntnisse verfügen wohl nur Regierungsstellen…

Mit dem Fruchtlosigkeitsprotokoll aus der Zwangsvollstreckung hat der Gläubiger die Möglichkeit erneut die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu beantragen. Gibt der Schuldner darin rosige Dinge an, macht er sich strafbar. Kenn man ihn sein Vergehen nicht nachweisen, bleibt es dabei - ebenso wie in jedem anderen Prozeß…