Nehmen wir einmal an ein Gläubiger hat mittels Anwalt und Mahnantrag einen Titel gegen die Schuldnerin erwirkt. Die Hauptforderung beträgt 154,00 EUR, die Zinsen betragen 30,00 EUR, die MAhngebühren betragen 3,-- EUR und die gerichtlichen Kosten 170,-- EUR.
Da die Schuldnerin 850,-- EUR netto verdient hat sie dem Anwalt der Klägerin mitgeteilt daß sie zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig sei.
Um diesen Willen auch zu demonstrieren hat sie 30,-- EUR überwiesen und teilte mit dieses auch weiterhin zu tun.
Nun erhält die Schuldnerin einen Teilzahlungsvergleich den sie unterschrieben binnen 7 Tagen zurückschicken soll, indem Kosten für dieses Verfahren in Höhe von 96,-- EUR (1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000VV, §§2 Abs. 2, 13 RVG zzgl. PAuschale gem. Nr. 7002VV, §2 Abs. 2 RVG zzgl. Umsatzsteuer) auferlegt werden.
Nun meine Frage, darf nach einem abgechlossenen Gerichtsverfahren mit Titel, dessen Forderungen anerkannt und geleistet werden sollen noch eine weitere Gebühr von fast einem Drittel der Gesamtleistung erhoben werden?
Jein.
Zunächst einmal besteht kein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten. Der Anspruch kann aber durch Vereinbarung begründet werden, und genau das schlägt der Anwalt hier vor: „Ich biete dir per Vertrag Ratenzahlung an, das kostet aber extra. Wenn du einverstanden bist, bitte hier unterschreiben.“
Das muss man ja nicht unterschreiben. Dann ist nur eben womöglich keine Ratenzahlung drin.
Levay
kann den hier überhaupt gepfändet werden
super verständliche Antwort - vielen Dank dafür.
Ist es ratsam, statt die Einverständniserklärung zu leisten, lieber ein Schreiben aufzusetzen in dem man bittet Abstand vom Honorar zu nehmen und seine wirtschaftliche Situation darlegt.
Oder ist es sinnlos, weil der Titel auch bei 850,-- EUR monatlich vollstreckt werden kann?
Ich meinte vielleicht sind ja 12 Raten besser als 3 Finger?
Wobei es in einem mir bekannten ähnlichem Fall für den Schuldner günstiger war, mit der eigenen Hausbank offen zu reden und die Schuld komplett zu bezahlen, das Geld wurde über einen Ratenkredit der Bank beschafft. Sowas muss man aber im einzelnen genau Nachrechnen. Wenn der Schuldner bei der Bank keinen schlechten Leumund hat, verdient die Bank natürlich gerne auch etwas und ist oft bereit, da mitzumachen und ggf. rechnet sich das dann für Bank und Schuldner.
Schwierig zu beurteilen.
Grundsätzlich hat der Gläubiger mehr von Ratenzahlungen als davon, erfolglos zu vollstrecken. Viele Gläubiger würden sich wohl darauf einlassen.
Andererseits kann der Gläubiger die mit der Vollstreckung einhergehende Belastung auch als Druckmittel verstehen. Für den Schuldner ist es kein Spaziergang, wenn er die eidesstattliche Versicherung erst einmal abgegeben hat. Und die Schulden werden davon auch nicht weniger, sondern sie werden anwachsen.
Ich kann empfehlen, Schulden so schnell wie möglich zu bezahlen. Über die Sache mit der Gebühr kann man ja vielleicht verhandeln. Gut ist auch die gebrachte Idee, das Geld irgendwo anders als Darlehen aufzunehmen.
Levay
Bankdarlehen
vielen Dank für diese Idee,
angenommen genau dieses hat die Schuldnerin vor. Und angenommen die Schuldnerin hat noch eine weitere Baustelle und dachte auch lieber eine Großbaustelle als explodierende Kleinbaustellen.
Hat sie überhaupt eine Chance auf ein Darlehen oder wird die Bank sich fragen wie will man bei 850 mtl. überhaupt was zurückzahlen?
Sollte man diese beiden Baustellenunterlagen mit zur Bank nehmen oder lieber nur vom Darlehen als von Umschuldung sprechen?
Hat sie überhaupt eine Chance auf ein Darlehen oder wird die
Bank sich fragen wie will man bei 850 mtl. überhaupt was
zurückzahlen?
Das kann man so nicht beantworten. Liegen geordnete Verhältnisse vor, kommt es auf die Bank an. Jede Bank verdient gerne Geld, aber muss natürlich auch das Gefühl haben, daß die Raten bezahlt werden. IMHO sind aber Bankschulden flexibler zu handhaben, als Verpflichtungen auf Grund eines Titels, ein Versuch wäre es allemal wert. Ein solches Gespräch sollte wenn möglich gut vorbereitet werden, also z.B. mit Aufstellungen über monatliche laufende Kosten usw., so etwas kommt immer gut an.